9. Kapitel
في الختان وبيان معناه واشتقاقه
Über die Beschneidung, ihre Bedeutung und Ableitung
في خِتان المولود وأحكامه
وفيه أربعة عشر فصلًا:
الفصل الأول: في معنى الختان واشتقاقه ومسماه.
الفصل الثاني: في ختان إبراهيم الخليل والأنبياء من بعده.
الفصل الثالث: في مشروعيته، وأنه من أصل الفطرة.
الفصل الرابع: في اختلاف أهل العلم في وجوبه.
الفصل الخامس: في وقت الوجوب.
الفصل السادس: في اختلافهم في الختان في السّابع من الولادة، هل هو مكروه، أم لا؟ وحجة الفريقين.
الفصل السابع: في بيان حكمة الختان وفوائده.
الفصل الثامن: في بيان القدر الذي يؤخذ في الختان.
الفصل التاسع: في حكمه يعم الذكر والأنثى.
الفصل العاشر: في حكم جناية الختان وسراية الختان.
الفصل الحادي عشر: في أحكام الأقلف في طهارته، وصلاته، وإمامته، وشهادته.
الفصل الثاني عشر: في المسقطات لوجوبه.
الفصل الثالث عشر: في ختان نبينا ﷺ، والاختلاف فيه، وهل وُلد مختونًا، أو خُتِن بعد الولادة، ومتى خُتن.
الفصل الرابع عشر: في الحِكَم التي لأجلها يُبعث الناس يوم القيامة غُرْلًا غيرَ مختونين.
Über die Beschneidung des Neugeborenen und ihre Regelungen
Es enthält vierzehn Abschnitte:
Der erste Abschnitt: Über die Bedeutung der Beschneidung, ihre Ableitung und ihre Bezeichnung.
Der zweite Abschnitt: Über die Beschneidung Abrahams, des Freundes Gottes, und der Propheten nach ihm.
Der dritte Abschnitt: Über ihre Rechtmäßigkeit und dass sie zu den Grundlagen der Fitra (natürlichen Veranlagung) gehört.
Der vierte Abschnitt: Über die Meinungsunterschiede der Gelehrten bezüglich ihrer Verpflichtung.
Der fünfte Abschnitt: Über den Zeitpunkt der Verpflichtung.
Der sechste Abschnitt: Über ihre Meinungsverschiedenheit bezüglich der Beschneidung am siebten Tag nach der Geburt – ist sie verpönt oder nicht? Und die Argumente beider Seiten.
Der siebte Abschnitt: Über die Darlegung der Weisheit der Beschneidung und ihrer Vorzüge.
Der achte Abschnitt: Über die Darlegung dessen, was bei der Beschneidung entfernt wird.
Der neunte Abschnitt: Darüber, dass ihre Regelung Männer und Frauen gleichermaßen umfasst.
Der zehnte Abschnitt: Über das Urteil bei Verletzung durch den Beschneider und Komplikationen der Beschneidung.
Der elfte Abschnitt: Über die Regelungen des Unbeschnittenen bezüglich seiner rituellen Reinheit, seines Gebets, seiner Führung als Vorbeter und seines Zeugnisses.
Der zwölfte Abschnitt: Über das, was ihre Verpflichtung aufhebt.
Der dreizehnte Abschnitt: Über die Beschneidung unseres Propheten (Friede und Segen seien auf ihm), die Meinungsverschiedenheit darüber, ob er beschnitten geboren wurde oder nach der Geburt beschnitten wurde, und wann er beschnitten wurde.
Der vierzehnte Abschnitt: Über die Weisheiten, weswegen die Menschen am Tag der Auferstehung unbeschnitten auferweckt werden.
الفصل الأول
Der erste Abschnitt
في بيان معناه واشتقاقه
الخِتانُ: اسمٌ لفِعل الخَاتِن، وهو مصدرٌ كالنِّزال والقِتال، ويُسمَّى به موضع الخَتْنِ أيضًا، ومنه الحديث: «إذا الْتَقَى الخِتانانِ، وَجَبَ الغُسْلُ». ويُسمَّى في حقِّ الأُنثى خَفْضًا. يقال: عَنَتُّ الغُلامَ خَتْنًا، وخَفَضْتُ الجاريةَ خَفْضًا، ويُسمَّى في الذَّكَرِ إعْذارًا أيضًا، وغيرُ المعذورِ يُسمَّى أغلَفَ وأقلَفَ. ثم قال: قالوا: الإعذارُ لهما أيضًا.
قال: في «الصَّحاحِ»: قال أبو عُبَيدٍ: عَذَرتُ الجاريةَ والغُلامَ أَعْذِرُهما عذرًا: خَتَنْتُهما، وكذلك أَعْذَرْتُهما.
قال: والأكثرُ خَفَضْتُ الجاريةَ.
والقُلْفةُ والغُرْلةُ: الجلدةُ التي تُقطعُ.
قال: وتَزْعُمُ العَرَبُ أنَّ الغُلامَ إذا وُلِدَ في القَمَرِ قُبِحَتْ قُلْفَتُهُ فصار كالمختَّن.
خَتَانُ الرَّجُلِ: هو الحَرفُ المستديرُ على أسفلِ الحَشَفَةِ، وهو الذي تَرتَّبُ الأحكامُ على تقبيعه في الفَرجِ، فيُرتَّبُ عليه أكثرُ من ثلاثةِ حُكمٍ، وقد جمعها بعضُهم فبلغَت أربعةً إلا ثمانيةَ أحكامٍ.
وأمَّا خَتَانُ المرأةِ فهو جِلدةٌ كَعُرفِ الدِّيكِ فوقَ الفَرجِ، فإذا غابت الحَشَفةُ في الفَرجِ حاذى خِتانُها خِتانَها، فإذا تحاذيا فقد التَقَيا، كما يقال: التَقَى الفارسانِ، وإنْ لم يتحاذيا وإن لم يتضامَّا.
والمقصودُ: أنَّ الخِتانَ اسمٌ للمحلِّ، وهي الجلدةُ التي تبقى بعد القَطعِ، واسمٌ للفِعلِ، وهو فِعْلُ الخاتِنِ.
ونظيرُ هذا: السِّوَاكُ؛ فإنه اسمٌ للآلةِ التي يُستاكُ بها، واسمٌ للسُّوكِ بها.
وقد يُطلق الختان على الدعوة إلى وَلِيمَتِهِ، كما تُطلق العَقيقةُ على ذلك أيضًا.
Über die Erläuterung seiner Bedeutung und Ableitung
Die Beschneidung (al-Khitan) ist eine Bezeichnung für die Handlung des Beschneiders, und es ist ein Infinitiv wie an-Nizal (der Kampf) und al-Qital (das Kämpfen), und damit wird auch der Ort der Beschneidung bezeichnet. Daher kommt der Hadith: "Wenn die beiden Beschneidungsstellen aufeinandertreffen, wird die rituelle Ganzkörperwaschung verpflichtend." Bei Frauen wird es Khafḍ (Senkung) genannt. Man sagt: Ich beschnitt den Jungen (ʿanattu al-ghulam khatan) und ich beschnitt das Mädchen (khafaḍtu al-jariya khafḍan). Bei Männern wird es auch Iʿdhar genannt, und der Unbeschnittene wird Aghlaf oder Aqlaf genannt. Dann sagte er: Man sagt, dass Iʿdhar für beide gilt.
Er sagte: In "aṣ-Ṣiḥāḥ" sagte Abū ʿUbaid: Ich beschnitt das Mädchen und den Jungen (ʿadhartu al-jariya wa-l-ghulam aʿdhiruhuma ʿadhran), d.h. ich beschnitt sie, und ebenso: aʿdhartuhuma.
Er sagte: Das Üblichere ist: "Ich beschnitt das Mädchen" (khafaḍtu al-jariya).
Die Vorhaut (al-qulfa) und al-ghurla ist die Haut, die abgeschnitten wird.
Er sagte: Die Araber behaupten, dass wenn ein Junge während des Vollmonds geboren wird, seine Vorhaut hässlich wird, sodass er wie beschnitten erscheint.
Die Beschneidungsstelle (khitan) des Mannes ist der runde Rand am unteren Ende der Eichel, und dies ist der Teil, an dem verschiedene Rechtsnormen beim vollständigen Eindringen in die Scheide hängen – daran knüpfen sich mehr als drei Regelungen, und einige haben sie zusammengefasst und kamen auf vierzig minus acht Regelungen.
Was die Beschneidungsstelle der Frau betrifft, so ist es ein Hautstück wie der Kamm eines Hahns oberhalb der Scheide. Wenn die Eichel in die Scheide eindringt, liegt ihre Beschneidungsstelle seiner Beschneidungsstelle gegenüber. Wenn sie einander gegenüberliegen, haben sie sich getroffen, so wie man sagt: Die beiden Reiter trafen sich, auch wenn sie sich nicht berührten oder einander nicht nahe kamen.
Der Punkt ist: Die Beschneidung ist eine Bezeichnung für die Stelle, nämlich die Haut, die nach dem Schneiden übrig bleibt, und eine Bezeichnung für die Handlung, nämlich die Handlung des Beschneiders.
Ein Beispiel dafür ist der Miswak (Zahnputzstock); denn er ist eine Bezeichnung für das Werkzeug, mit dem man sich die Zähne putzt, und eine Bezeichnung für das Putzen damit.
Die Beschneidung kann auch auf die Einladung zu ihrem Festmahl bezogen werden, so wie auch die ʿAqiqa darauf bezogen wird.
الفصل الثاني
Der zweite Abschnitt
في ذكر ختان إبراهيم الخليل والأنبياء بَعْدَهُ صلى الله عليهم أجمعين
في «الصحيحين» من حديث أبي هُرَيرةَ قال: قال رسولُ اللهِ صلى الله عليه وسلم: «اخْتَتَنَ إبراهيمُ صلى الله عليه وسلم وهو ابنُ ثمانينَ سنةً بالقَدُومِ».
قال البُخاريُّ: القَدُومُ: مُخفَّفةٌ.
وقال المَرْوَزِيُّ: سُئِلَ أبو عبد الله، هل خَتَنَ إبراهيمَ عليه السلام نفسَه بقَدُومٍ؟ قال: بِطَرَفِ القَدُومِ.
وقال أبو داود حَمزة عبد الله بن أحمد وحمد: إنَّهم سألوا أحمد عن قوله: «اختتن بالقَدُومِ» قال: هو موضعٌ.
وقال غيرُه: هو اسمٌ للآلةِ، واحتجَّ بقول الشاعِر:
قَلَّتْ أُعيِّروني القَدُومَ لِمَنْزِبي ... أَنُطُّ بها قَبْرًا لأَبيَضَ ماجِدِ
وقالت طائفةٌ: مَن رواه مُخفَّفًا، فهو اسمُ الموضعِ، ومَن رواه مُثقَّلًا فهو اسمُ الآلةِ.
وقد رُوِيت هذه الأحاديثُ بألفاظٍ يُوهِمُ بعضُها التعارُضَ، ولا تعارُضَ بينَها، بحمدِ اللهِ، ونحن نَذكرُها.
ففي «صحيح البخاريِّ» من حديث أبي الزِّنادِ، عن الأعرجِ، عن أبي هُرَيرةَ ـ رضي الله عنه ـ عن النبيِّ صلى الله عليه وسلم قال: «اخْتَتَنَ إبراهيمُ وهو ابنُ ثمانينَ سنةً بالقَدُومِ».
وفي لفظٍ: «اختتنَ إبراهيمُ بعدَ ثمانينَ سنةً بالقَدُّومِ»، مخفَّفةً.
وفي حديثِ يحيى بن سعيدٍ، عن ابن عَجلانَ، عن أبيه، عن أبي هُرَيرةَ مثلَه. وقال يحيى: القَدُومُ: النَّاسُ.
وقال النُّمَيْرُ بن سُمَيْلٍ: قَطَعَه بالقَدُومِ. فقيل له: يقولون: قَدُومٌ قريةٌ بالشَّامِ؟ فقال: مَن يعرفُه ولم يَثبُتْ على قوله.
قال الجَزَريُّ: القَدُومُ الذي يُنحَتُ به مخفَّفٌ، ولا نَقُل: القَدُومُ بالتشديدِ. قال: والقَدُومُ: أيضًا اسمُ موضعٍ مخفَّفٌ.
والصحيحُ: أنَّ القَدُومَ في الحديثِ: الآلةُ، لما رواه البَيهَقيُّ: أخبرنا أبو عبد الله الحافظِ، وأبو سعيدِ بن أبي عَمرٍو ـ قالا: حدَّثنا أبو العبَّاسِ محمدُ بنُ يعقوبَ، حدَّثنا محمدُ بنُ عبد الله بن عبد الحكَمِ، حدَّثنا أبو الرَّحمن المُقري، حدَّثنا موسى بنُ عليٍّ، عن أبيه، سمعتُ أبي يقولُ: إنَّ إبراهيمَ الخليلَ أُمِرَ أن يختتنَ وهو ابنُ ثمانينَ سنةً، فجعلَ فاختتنَ
بقَدُومٍ، فاشتدَّ عليه الوجَعُ، فدعا ربَّه، فأوحى اللهُ إليه إنك عجلتَ أن تختتنَ بالآلةِ قال: يا ربِّ كرهتُ أن أُؤخِّرَ أمرَك. قال: حدَّثنا إسماعيلُ وهو ابنُ ثلاثَ عشرةَ سنةً، وختنَ إسحاقَ وهو ابنُ سبعةِ أيامٍ.
وقال حَنبَلٌ: حدَّثنا أبو نُعيمٍ عاصمٌ، حدَّثنا أبي حدَّثني أبو الزِّنادِ، عن الأعرجِ عن أبي هُرَيرةَ عن النبيِّ صلى الله عليه وسلم قال: «إبراهيمُ أوَّلُ مَن اخْتَتَنَ وهو ابنُ مائةٍ وعشرينَ سنةً، اختتنَ بالقَدُومِ، ثم عاشَ بعد ذلك ثمانينَ سنةً».
ولكنَّ هذا حديثٌ معلولٌ، رواه يحيى بنُ سعيدٍ، عن سعيدِ بن المسيِّبِ، عن أبي هُرَيرةَ قولَه.
ومع هذا، فهم من روايةِ أبي أُوَيسٍ عبد الله بن عبد الله المدَنيِّ، وقد روى له مسلمٌ في «صحيحه» محتجًّا به، وروى له أهلُ «السُّنن الأربعةِ».
وقال أبو داودُ: وهو صالحُ الحديثِ.
واختلفَت الروايةُ فيه عن ابن مَعينٍ، فروى عنه الدُّورِيُّ: في حديثِه ضعفٌ، وروى عنه توثيقَه.
ولكن المغيرة بن عبد الرَّحمن، وسُعَيْب بن أبي حَمْزَة وغيرهما رووا عن أبي الزِّنَاد خلاف ما رواه ابن أبي أُوَيْس، وهو ما رواه أصحابُ الصَّحيح أنَّه اختتن وهو ابن ثمانين سنةً.
وهذا أَوْلَى بالصَّواب، وهو يدلُّ على ضَعْف المرفوع والموقوف.
وقد أجاب بعضُهم بأن الجامع بين الروايات وَجْهُ الجمع بين الحديثَيْن يُعْرَف من مدَّة حياة الخليل، فإنَّه عاش مائةَ سنةٍ، منها ثمانون غيرَ مختون، ومنها عشرونَ ومائةُ سنةٍ مختونًا، فقولُه: «اختتن لثمانين» صَدَقَ من عمره، ومائة سنةٍ مختونًا، فقولُه: والحديثُ الثاني: «اختتن لمائة وعشرين سنةً» بَقِيَت من عُمُره.
وفي هذا الجمع نَظَرٌ لا يَخْفَى، فإنَّه قال: «أوَّل من اختتن إبراهيمُ وهو ابن مائة وعشرين سنةً» ولم يقل: اختتن لمائة وعشرين سنةً.
وقد ذكرنا رواية يحيى بن سعيد، عن سعيد بن المسيَّب، عن أبي هُرَيْرَة موقوفًا عليه: أنَّه اختتن وهو ابن مائة وعشرين سنة، والروايةُ الصحيحةُ المرفوعةُ عن أبي هُرَيْرَة تُخالف هذا.
على أنَّ الوليدَ بن مُسْلم قال: أخبرني الأوزاعيُّ، عن يحيى بن
سعيد بن سعيد بن المسيَّب، عن أبي هُرَيْرَة يرفعه، قال: «اختتن إبراهيمُ وهو ابن عشرين سنةً ومائة سنة، ثم عاش بعد ذلك ثمانين سنةً».
وهذا حديث معلولٌ، فقد رواه جعفر بن عَوْن، وعكرمة بن إبراهيمَ، عن يحيى بن سعيد عن أبي هُرَيْرَة من قَوْلِه، والمرفوعُ الصحيحُ أَوْلَى منه، والوليدُ بن مُسْلم معروف بالتدليس.
قال هيثم بن خارجة: قلتُ للوليد بن مُسْلم: قد أفسدتَ حديثَ الأوزاعيِّ! قال: كيف؟ قلتُ: تروي عن الأوزاعيِّ عن نافع، وعن الأوزاعيِّ عن الزُّهْريِّ، وعن الأوزاعيِّ عن يحيى بن سعيد، وغيرُك يُدخل بين الأوزاعيِّ وبين نافع عبدَ الله بن عامر الأسْلَميَّ، وبينه وبين الزُّهْريِّ إبراهيمَ بن مُرَّة وقُرَّة وغيرهما، فما يحملك على هذا؟
قال: أُنبِّل الأوزاعيَّ أن يروي عن مثل هؤلاء.
قلتُ: فإذا روى الأوزاعيُّ عن هؤلاء، وهؤلاء ضِعافٌ، فأصحابُ أحاديث مناكير، أفسقطتهم أنت وصيَّرته من رواية الأوزاعيِّ عن الثقات، ضعَّفتَ الأوزاعيَّ؟ فلم يلتفت إلى قولي.
وقال أبو مُسْهِر: كان الوليدُ بن مُسْلم يحدِّث بأحاديث
الأوزاعيِّ عن الكذَّابين، ثم يدلِّسُها عنهم.
وقال الدَّارَقُطْنيُّ: الوليد بن مُسْلم يروي عن الأوزاعيِّ أحاديث هي عند الأوزاعيِّ عن شيوخ ضعفاء، عن شيوخ ثقة أدركهم الأوزاعيُّ مثل: نافع، وعطاء، والزُّهْريِّ، فيُسقط أسماء الضعفاء، ويجعلها عن الأوزاعيِّ عن عطاء.
وقال الإمام أَحْمَد في رواية أبي عبد الله: كان الوليد رفَّاعًا، وفي رواية المرُّوذِيِّ: هو كثيرُ الخطأ.
وقد روى هذا الحديثَ من غير هذا الطريق من نسخة نُبَيْط بن شَرِيط، عن النبيِّ ﷺ: «أوَّل من أضاف الضيفَ إبراهيمُ، وأوَّل من لبس السَّراويلَ إبراهيمُ، وأوَّل من اختتن بالقَدُّوم وهو ابن عشرين ومائة سنةٍ، فعاش بعد ذلك ثمانين سنةً» وهذه النسخة ضعَّفها أهل الحديث.
والحاصلُ: فهذا الحديثُ ضعيفٌ معلولٌ، لا يُعارض ما ثبَت في الصَّحيح.
ولا يصحُّ تأويلُه بما ذكَره هذا القائل لوجوه:
(أحدها): أنَّ لفظ «اختتن» لا يصلح له، فإنَّه قال: اختتن وهو ابن عشرين ومائة سنة.
(الثاني): أنَّه قال: ثم عاش بعد ذلك ثمانين سنة.
(الثالث): أنَّه الذي يحتمله على تَمَحُّل واستكراه قولُه: اختتن لمائة وعشرين سنة.
ويكون المراد: بَقِيَت من عمره، وهذا لا مَقْنَت. والمعروف في مثل هذا الاستعمال إنما هو ذِكْرُ الباقي من الماضي، فإنَّ المشهور من استعمال العرب إنما هو إذا ذهب أكثرُ الشهر إلى نِصْفه، يقال: خَلَت، ونصفه إن آخره: بَقِيَت وبَضَين.
فقولُه: «ابن عشرين ومائة سنة من عمره» مِثْل أن يقال: لاثنتين وعشرين ليلة بقيت من الشهر، وهذا لا يسوع، وبالله التوفيق.
والختان كان من الخِصال التي ابْتَلَى اللهُ سبحانه بها إبراهيمَ خليلَه، فأتمَّهنَّ وأكملهنَّ، فجعله إمامًا للناس.
وقد رُوي أنَّه أوَّل من اختتن، والذي في «الصَّحيح»: اختتن إبراهيمُ وهو ابن ثمانين سنةً. وتقدَّم. والذي في الصَّحيح: واستمرَّ الختانُ بَعْدَه في الرُّسُل، وأتباعهم حتى في المسيح، والنَّصارى تُقرُّ بذلك ولا
تَجْحَدُه، كما تقرُّ بأنَّه حُرِّم عليهم لحم الخِنزير، وحُرِّم كَسْبُ السَّبْت، وصلَّى إلى الصَّخرة، ولم يَصُمْ خمسينَ يومًا، وهو الصِّيامُ الذي يسمُّونه الصَّومَ الكبير.
وفي «الجامع» للتِّرْمِذيِّ ومُسند الإمام أَحْمَد، أنَّ رسول الله ﷺ قال: «أَرْبَعٌ من سُنَنِ المُرْسَلِينَ: الخِتَانُ، والتَّعَطُّرُ، والسِّوَاكُ، والنِّكَاحُ» قال التِّرْمِذيُّ: «هذا حديثٌ حسن غريبٌ».
واخْتُلِفوا في ضَبْطه، فقال بعضهم: الحياء ـ بالياء والمدِّ ـ وقال بعضهم: الحِجَاء ـ بالنون ـ.
وسمعتُ شيخنا أبا الحجَّاج الحافظ المِزِّيَّ يقول: وكلاهما غلط، وإنما هو الختان، فوقعت النون في الهامش، فذهبت، فاختلف في اللفظة. قال: وكذلك رواه المحامليُّ عن الشيخ الذي رواه عنه التِّرْمِذيُّ بعينه فقال: الختان. قال: وهذا أَوْلى من الحياء والحَجَّاء، فإنَّ الحياء خُلُقٌ، والحِجَاء ليس من السُّنَن، والنبيُّ ﷺ ذَكَرَ السُّنَنَ في خِصال الفِطْرة، ولا يُشار إليه، بخلاف الختان.
Über die Erwähnung der Beschneidung Abrahams, des Freundes Gottes, und der Propheten nach ihm (Friede sei mit ihnen allen)
In den "Ṣaḥīḥain" (den beiden authentischen Hadith-Sammlungen) von Abū Huraira wird berichtet, er sagte: Der Gesandte Gottes (Friede und Segen seien auf ihm) sagte: "Abraham ließ sich beschneiden, als er achtzig Jahre alt war, mit der Axt (bi-l-qadum)."
Al-Bukhārī sagte: Al-Qadum ist mit Erleichterung (mukaffafa).
Al-Marwazī sagte: Abū ʿAbdallāh wurde gefragt, ob Abraham (Friede sei mit ihm) sich selbst mit einer Axt beschnitt? Er sagte: Mit der Spitze der Axt.
Abū Dāwūd Ḥamza ʿAbdallāh ibn Aḥmad und Ḥamad sagten: Sie fragten Aḥmad über seine Aussage: "Er ließ sich beschneiden bi-l-qadum". Er sagte: Es ist ein Ort.
Andere sagten: Es ist der Name des Werkzeugs, und er argumentierte mit dem Vers des Dichters:
"Sie sagte: Leihe mir die Axt für meinen Mangel... Ich grabe damit ein Grab für einen edlen Weißen."
Eine Gruppe sagte: Wer es erleichtert überliefert, meint den Namen des Ortes, und wer es schwer überliefert, meint den Namen des Werkzeugs.
Diese Hadithe wurden mit verschiedenen Formulierungen überliefert, von denen einige Widersprüchlichkeiten vermuten lassen, aber es gibt keinen Widerspruch zwischen ihnen, Gott sei Dank, und wir werden sie erwähnen.
In "Ṣaḥīḥ al-Bukhārī" aus dem Hadith von Abū az-Zinād, von al-Aʿraj, von Abū Huraira (möge Gott mit ihm zufrieden sein), vom Propheten (Friede und Segen seien auf ihm), sagte er: "Abraham ließ sich beschneiden, als er achtzig Jahre alt war, mit der Axt (bi-l-qadum)."
In einer anderen Fassung: "Abraham ließ sich beschneiden nach achtzig Jahren mit al-qaddūm", erleichtert.
Im Hadith von Yaḥyā ibn Saʿīd, von Ibn ʿAjlān, von seinem Vater, von Abū Huraira ähnlich. Yaḥyā sagte: Al-Qadum bedeutet: die Menschen.
An-Numair ibn Sumair sagte: Er schnitt es mit der Axt ab. Man sagte zu ihm: Sie sagen, Qadum sei ein Dorf in Syrien? Er sagte: Wer kennt es? Und er blieb nicht bei seiner Aussage.
Al-Jazarī sagte: Al-Qadum, womit man schnitzt, ist erleichtert, und wir sagen nicht: al-Qadum mit Verdoppelung. Er sagte: Und al-Qadum ist auch der Name eines Ortes, erleichtert.
Das Richtige ist: Dass al-Qadum im Hadith das Werkzeug ist, wie al-Baihaqī überlieferte: Uns berichtete Abū ʿAbdallāh al-Ḥāfiẓ und Abū Saʿīd ibn Abī ʿAmr – sie sagten: Uns erzählte Abū l-ʿAbbās Muḥammad ibn Yaʿqūb, uns erzählte Muḥammad ibn ʿAbdallāh ibn ʿAbd al-Ḥakam, uns erzählte Abū r-Raḥmān al-Muqrī, uns erzählte Mūsā ibn ʿAlī, von seinem Vater, ich hörte meinen Vater sagen: Abraham, der Freund Gottes, wurde befohlen, sich beschneiden zu lassen, als er achtzig Jahre alt war. Er eilte und beschnitt sich
mit einer Axt, woraufhin der Schmerz sehr stark wurde. Er betete zu seinem Herrn, und Gott offenbarte ihm: "Du warst eilig und beschnitt dich mit dem Werkzeug." Er sagte: "O Herr, ich wollte Deinen Befehl nicht aufschieben." Er sagte: Er beschnitt Ismael, als dieser dreizehn Jahre alt war, und er beschnitt Isaak, als dieser sieben Tage alt war.
Ḥanbal sagte: Uns erzählte Abū Nuʿaim ʿĀṣim, uns erzählte mein Vater, uns erzählte Abū z-Zinād, von al-Aʿraj, von Abū Huraira, vom Propheten (Friede und Segen seien auf ihm), er sagte: "Abraham war der erste, der sich beschneiden ließ, und er war hundertzwanzig Jahre alt, er beschnitt sich mit der Axt, dann lebte er danach noch achtzig Jahre."
Aber dies ist ein fehlerhafter Hadith, den Yaḥyā ibn Saʿīd von Saʿīd ibn al-Musayyib von Abū Huraira als seine eigene Aussage überlieferte.
Dennoch stammt er aus der Überlieferung von Abū Uwais ʿAbdallāh ibn ʿAbdallāh al-Madanī, und Muslim hat von ihm in seinem "Ṣaḥīḥ" als Beweis überliefert, und die Autoren der "Vier Sunan" haben von ihm überliefert.
Abū Dāwūd sagte: Er ist zuverlässig im Hadith.
Die Überlieferung von ihm durch Ibn Maʿīn war unterschiedlich; ad-Dūrī überlieferte von ihm: In seinem Hadith ist Schwäche, und er überlieferte von ihm seine Authentifizierung.
Aber al-Mughīra ibn ʿAbd ar-Raḥmān, Suʿaib ibn Abī Ḥamza und andere überlieferten von Abū z-Zinād das Gegenteil dessen, was Ibn Abī Uwais überlieferte, nämlich das, was die Autoren des Ṣaḥīḥ überlieferten, dass er sich beschneiden ließ, als er achtzig Jahre alt war.
Dies ist das Richtigere, und es zeigt die Schwäche der erhobenen und der aufgehaltenen Überlieferung.
Einige haben geantwortet, dass die Vereinigung zwischen den Überlieferungen und die Art der Vereinigung zwischen den beiden Hadithen aus der Lebensdauer des Freundes bekannt ist, denn er lebte hundert Jahre, davon achtzig unbeschnitten und zwanzig und hundert Jahre beschnitten. Seine Aussage: "Er beschnitt sich mit achtzig" bezieht sich auf die vergangenen Jahre seines Lebens, und hundert Jahre beschnitten, so seine Aussage; und der zweite Hadith: "Er beschnitt sich mit hundertzwanzig Jahren" bezieht sich auf die verbleibenden Jahre seines Lebens.
In dieser Vereinigung ist ein offensichtliches Problem, denn er sagte: "Der erste, der sich beschneiden ließ, war Abraham, als er hundertzwanzig Jahre alt war", und er sagte nicht: Er beschnitt sich für hundertzwanzig Jahre.
Wir haben die Überlieferung von Yaḥyā ibn Saʿīd, von Saʿīd ibn al-Musayyib, von Abū Huraira als aufgehalten erwähnt: dass er sich beschnitt, als er hundertzwanzig Jahre alt war, und die authentische erhobene Überlieferung von Abū Huraira widerspricht dem.
Dennoch sagte al-Walīd ibn Muslim: Uns berichtete al-Awzāʿī, von Yaḥyā ibn
Saʿīd, von Saʿīd ibn al-Musayyib, von Abū Huraira, er erhob es, er sagte: "Abraham beschnitt sich, als er hundertzwanzig Jahre alt war, dann lebte er danach noch achtzig Jahre."
Dies ist ein fehlerhafter Hadith, denn Jaʿfar ibn ʿAun und ʿIkrama ibn Ibrāhīm überlieferten es von Yaḥyā ibn Saʿīd von Abū Huraira als seine eigene Aussage, und das authentische Erhobene ist dem vorzuziehen. Al-Walīd ibn Muslim ist bekannt für Tadlīs (Verschleierung der Überliefererkette).
Haitham ibn Khārija sagte: Ich sagte zu al-Walīd ibn Muslim: Du hast den Hadith von al-Awzāʿī verdorben! Er sagte: Wie? Ich sagte: Du überlieferst von al-Awzāʿī von Nāfiʿ, von al-Awzāʿī von az-Zuhrī, von al-Awzāʿī von Yaḥyā ibn Saʿīd, aber andere fügen zwischen al-Awzāʿī und Nāfiʿ ʿAbdallāh ibn ʿĀmir al-Aslamī ein, und zwischen ihm und az-Zuhrī Ibrāhīm ibn Murra und Qurra und andere. Was bringt dich dazu?
Er sagte: Ich nobilitiere al-Awzāʿī, dass er von solchen überliefert.
Ich sagte: Wenn al-Awzāʿī von diesen überliefert, und diese schwach sind, und ihre Hadithe bedenklich sind, hast du sie dann weggelassen und es zur Überlieferung von al-Awzāʿī von den Vertrauenswürdigen gemacht, und damit al-Awzāʿī geschwächt? Aber er achtete nicht auf meine Worte.
Abū Mushhir sagte: Al-Walīd ibn Muslim überlieferte Hadithe von al-Awzāʿī von Lügnern, dann verschleierte er sie von ihnen.
Ad-Dāraquṭnī sagte: Al-Walīd ibn Muslim überliefert von al-Awzāʿī Hadithe, die bei al-Awzāʿī von schwachen Gelehrten stammen, von vertrauenswürdigen Gelehrten, die al-Awzāʿī erreichte wie: Nāfiʿ, ʿAṭāʾ und az-Zuhrī. Er lässt die Namen der Schwachen weg und macht sie von al-Awzāʿī von ʿAṭāʾ.
Imam Aḥmad sagte in der Überlieferung von Abū ʿAbdallāh: Al-Walīd war ein Erhöher, und in der Überlieferung von al-Marrūdhī: Er macht viele Fehler.
Dieser Hadith wurde auf einem anderen Weg überliefert aus der Nuskha von Nubaiṭ ibn Sharīṭ, vom Propheten (Friede und Segen seien auf ihm): "Der erste, der einen Gast bewirtete, war Abraham, und der erste, der Hosen trug, war Abraham, und der erste, der sich mit al-Qaddūm beschnitt, als er hundertzwanzig Jahre alt war, und er lebte danach noch achtzig Jahre." Aber diese Nuskha wurde von den Hadith-Gelehrten als schwach eingestuft.
Das Fazit: Dieser Hadith ist schwach und fehlerhaft und widerspricht nicht dem, was im Ṣaḥīḥ authentisch ist.
Seine Deutung, wie dieser Behauptende sie erwähnte, ist aus mehreren Gründen nicht korrekt:
(Erstens): Die Formulierung "er beschnitt sich" passt nicht dazu, denn er sagte: Er beschnitt sich, als er hundertzwanzig Jahre alt war.
(Zweitens): Er sagte: Dann lebte er danach noch achtzig Jahre.
(Drittens): Was er mit Anstrengung und Widerwillen annehmen könnte, ist seine Aussage: Er beschnitt sich für hundertzwanzig Jahre.
Und die Bedeutung wäre: Es blieben von seinem Leben, und das ist nicht überzeugend. Das Bekannte bei solcher Verwendung ist vielmehr die Erwähnung des Verbliebenen vom Vergangenen, denn das Berühmte in der Verwendung der Araber ist, wenn der größte Teil des Monats oder seine Hälfte vergangen ist, sagt man: Khalat (vergangen), und von seiner Mitte bis zum Ende: Baqiyat (verblieben) und Baḍain.
Seine Aussage: "Sohn von hundertzwanzig Jahren von seinem Leben" ist wie zu sagen: Für zweiundzwanzig Nächte verblieb vom Monat, und das ist nicht richtig, und Gott gewährt den Erfolg.
Die Beschneidung gehörte zu den Eigenschaften, mit denen Gott, der Erhabene, Seinen Freund Abraham prüfte, und er erfüllte sie vollständig und vervollkommnete sie, sodass Er ihn zum Vorbild für die Menschen machte.
Es wurde überliefert, dass er der erste war, der sich beschneiden ließ, und das, was im "Ṣaḥīḥ" steht: Abraham ließ sich beschneiden, als er achtzig Jahre alt war. Wie bereits erwähnt. Und was im Ṣaḥīḥ steht: Die Beschneidung blieb danach bei den Gesandten und ihren Anhängern bestehen, sogar beim Messias, und die Christen erkennen das an und
leugnen es nicht, so wie sie anerkennen, dass ihnen Schweinefleisch verboten wurde, dass der Sabbat-Verdienst verboten wurde, dass er zum Felsen betete und nicht fünfzig Tage fastete, und das ist das Fasten, das sie das große Fasten nennen.
Im "Jāmiʿ" von at-Tirmidhī und im Musnad von Imam Aḥmad wird berichtet, dass der Gesandte Gottes (Friede und Segen seien auf ihm) sagte: "Vier Dinge gehören zu den Sunnan der Gesandten: Die Beschneidung, das Parfümieren, der Miswak und die Ehe." At-Tirmidhī sagte: "Dies ist ein guter fremder Hadith."
Es gab Meinungsunterschiede über seine Fassung. Einige sagten: al-Ḥayāʾ – mit Yāʾ und Länge – und einige sagten: al-Ḥijāʾ – mit Nūn.
Ich hörte unseren Scheich Abū l-Ḥajjāj al-Ḥāfiẓ al-Mizzī sagen: Beides ist falsch, es ist vielmehr al-Khitān (die Beschneidung), das Nūn erschien am Rand, verschwand dann, und so gab es Meinungsunterschiede über das Wort. Er sagte: So überlieferte es auch al-Maḥāmilī vom Scheich, von dem at-Tirmidhī es überlieferte, genau, und er sagte: al-Khitān. Er sagte: Und dies ist vorzuziehen gegenüber al-Ḥayāʾ und al-Ḥijāʾ, denn al-Ḥayāʾ ist ein Charakterzug, und al-Ḥijāʾ gehört nicht zu den Sunnan, und der Prophet (Friede und Segen seien auf ihm) erwähnte die Sunnan in den Eigenschaften der Fitra, und es wird nicht darauf hingewiesen, im Gegensatz zur Beschneidung.
فصل
في ختان الرَّجل نَفْسَه بيده
قال المرُّوذِيُّ: سئل أبا عبد الله عن الرجل يختن نفسه؟ فقال: إنْ قَوِيَ.
وقال الخلَّال: أخبرني عبد الكريم بن الهيثم، قال: سمعت
أبا عبد الله، وسئل عن الرجل يختن نفسه؟ فقال: إنْ قَوِيَ على ذلك.
قال: وأخبرني محمَّد بن [أبي] هارون، أنَّ إسْحَاق حدثهم أنَّ أبا عبد الله سئل عن المرأة يدخل عليها زوجها لم تَخْتَتِن، يجب عليها الختان؟ فقال: الختان سُنَّة حسنةٌ، وذكر نحو مسألة المروزي في ختان نفسه، قيل له: فإن قويت على ذلك؟ قال: ما أحسنه!
وسئل عن الرجل يختن نفسه؟ قال: إذا قوي عليه فهو حسن، وهي سُنَّة حسنةٌ.
Abschnitt
Über die Beschneidung des Mannes durch seine eigene Hand
Al-Marrūdhī sagte: Abū ʿAbdallāh wurde über den Mann gefragt, der sich selbst beschneidet? Er sagte: Wenn er dazu fähig ist.
Al-Khallāl sagte: Mir berichtete ʿAbd al-Karīm ibn al-Haitham, er sagte: Ich hörte
Abū ʿAbdallāh, und er wurde über den Mann gefragt, der sich selbst beschneidet? Er sagte: Wenn er dazu fähig ist.
Er sagte: Und mir berichtete Muḥammad ibn [Abī] Hārūn, dass Isḥāq ihnen erzählte, dass Abū ʿAbdallāh über die Frau gefragt wurde, deren Ehemann zu ihr kommt, ohne dass sie beschnitten ist, ob die Beschneidung für sie verpflichtend ist? Er sagte: Die Beschneidung ist eine gute Sunna, und er erwähnte ähnlich wie die Frage von al-Marwazī über die Selbstbeschneidung. Man sagte zu ihm: Wenn sie dazu fähig ist? Er sagte: Wie gut ist das!
Er wurde über den Mann gefragt, der sich selbst beschneidet? Er sagte: Wenn er dazu fähig ist, ist es gut, und es ist eine gute Sunna.
الفصل الثالث
Der dritte Abschnitt
في مشروعيّته وأنّه من خصال الفطرة
وفي «الصحيحين» من حديث أبي هُرَيْرَة ـ رضي الله عنه ـ قال: قال رسول الله ﷺ: «الفِطْرَةُ خَمْسٌ: الخِتَانُ، والاسْتِحْدَادُ، وقَصُّ الشَّارِبِ، وتَقْلِيمُ الأَظْفَارِ، ونَتْفُ الإِبْطِ».
فجعل الختانَ رأسَ خِصال الفِطرة، وإنّ كانت هذه الخِصالُ مِنْ مِلَّةِ إبراهيمَ، لأنَّ الفِطْرَةَ هي الحنيفيّةُ مِلَّةُ إبراهيمَ، وهذه الخِصالُ أُمِرَ بها إبراهيمُ.
وهي مِنَ الكلماتِ التي ابتلاه ربُّه بهنّ، كما ذكر عبد الرّزّاق: عن مَعْمَر عن ابن طاووس، عن أبيه، عن ابن عبّاس في قوله: ﴿وَإِذِ ابْتَلَى إِبْرَاهِيمَ رَبُّهُ بِكَلِمَاتٍ﴾ قال: «ابْتِلاءُ الطّهارةِ، خمسٌ في الرأسِ، وخمسٌ في الجسدِ، في الرأسِ: قصُّ الشّاربِ، والمضمضةُ، والاستنشاقُ، والسّواكُ، وفرقُ الرأسِ. في الجسدِ: تقليمُ الأظفارِ، وحلقُ العانةِ، والختانُ، ونتفُ الإبطِ، وغَسلُ أثرِ الغائطِ والبولِ بالماءِ».
والفِطرةُ فِطرتانِ: فِطرةٌ تتعلّقُ بالقلبِ، وهي معرفةُ الله ومحبّتُه وإيثارُه على ما سِواه، وفِطرةٌ عمليّةٌ، وهي هذه الخِصالُ.
فالأولى تُزكّي الرّوحَ وتُطهّرُ القلبَ، والثانيةُ تُطهّرُ البدنَ، وكلٌّ منهما تَمُدُّ الأخرى وتُقوّيها، وفي رأسِ كلِّ فِطرةِ البدنِ: الختانُ، كما سندكره في الخِصالِ السّبعِ إن شاء الله تعالى.
وفي «مسند الإمام أحمد» في حديث عمّار بن ياسر ـ رضي الله عنه ـ قال: قال رسول الله ﷺ: «مِنَ الفِطْرَةِ: المَضْمَضَةُ، والاسْتِنْشَاقُ، وقَصُّ الشَّارِبِ، والسِّوَاكُ، وتَقْلِيمُ الأَظْفَارِ، وغَسْلُ البَرَاجِمِ، ونَتْفُ الإِبْطِ، والاسْتِحْدَادُ، والاخْتِتَانُ، والانْتِضَاحُ».
وقد اشتركت خصالُ الفِطرةِ في الطّهارةِ والنّظافةِ، وأخذِ الفضلاتِ المستقذرةِ التي يُحبّها الشّيطانُ، ويجاوِرها منها بني آدم، وله في القُلْفَةِ اتّصالٌ واختصاصٌ سنذكره في الفصلِ السّابعِ إن شاء الله.
وقال غير واحد من السّلفِ: من صلّى وحجَّ واختتنَ فهو حنيفٌ، فالحجُّ والختانُ: شِعارُ الحنيفيّةِ، وهي فِطرةُ الله النّبي فطَرَ النّاسَ عليها.
Über ihre Rechtmäßigkeit und dass sie zu den Eigenschaften der Fitra gehört
In den "Ṣaḥīḥain" aus dem Hadith von Abū Huraira (möge Gott mit ihm zufrieden sein) sagte er: Der Gesandte Gottes (Friede und Segen seien auf ihm) sagte: "Die Fitra besteht aus fünf Dingen: Die Beschneidung, die Schamhaarentfernung, das Schneiden des Schnurrbartes, das Schneiden der Nägel und das Zupfen der Achselhaare."
Er machte die Beschneidung zum Haupt der Eigenschaften der Fitra, auch wenn diese Eigenschaften zur Religion Abrahams gehören, denn die Fitra ist die Ḥanīfīya, die Religion Abrahams, und diese Eigenschaften wurden Abraham befohlen.
Sie gehören zu den Worten, mit denen sein Herr ihn prüfte, wie ʿAbd ar-Razzāq überlieferte: von Maʿmar, von Ibn Ṭāwūs, von seinem Vater, von Ibn ʿAbbās über Seine Worte: ﴿Und als Abraham von seinem Herrn mit Worten geprüft wurde﴾, sagte er: "Die Prüfung der Reinheit, fünf am Kopf und fünf am Körper. Am Kopf: das Schneiden des Schnurrbartes, das Mundspülen, das Nasespülen, der Miswak und das Scheiteln der Haare. Am Körper: das Schneiden der Nägel, das Rasieren der Schamhaare, die Beschneidung, das Zupfen der Achselhaare und das Waschen der Spuren von Kot und Urin mit Wasser."
Die Fitra ist zweifach: Eine Fitra, die mit dem Herzen zusammenhängt, nämlich die Erkenntnis Gottes, Seine Liebe und das Bevorzugen Seiner vor allem anderen, und eine praktische Fitra, und das sind diese Eigenschaften.
Die erste reinigt die Seele und läutert das Herz, und die zweite reinigt den Körper, und jede von ihnen stärkt die andere und unterstützt sie, und an der Spitze jeder körperlichen Fitra steht: die Beschneidung, wie wir es in den sieben Eigenschaften erwähnen werden, so Gott will.
Im "Musnad von Imam Aḥmad" im Hadith von ʿAmmār ibn Yāsir (möge Gott mit ihm zufrieden sein) sagte er: Der Gesandte Gottes (Friede und Segen seien auf ihm) sagte: "Zur Fitra gehören: Das Mundspülen, das Nasespülen, das Schneiden des Schnurrbartes, der Miswak, das Schneiden der Nägel, das Waschen der Fingerglieder, das Zupfen der Achselhaare, die Schamhaarentfernung, die Beschneidung und das Besprengen."
Die Eigenschaften der Fitra haben alle die Reinheit, Sauberkeit und Entfernung der abstoßenden Überreste gemeinsam, die der Satan liebt und bei denen er sich bei den Söhnen Adams aufhält. In der Vorhaut hat er eine Verbindung und Besonderheit, die wir im siebten Abschnitt erwähnen werden, so Gott will.
Mehr als einer der Salaf sagte: Wer betete, die Pilgerfahrt vollzog und sich beschneiden ließ, ist ein Ḥanīf. Die Pilgerfahrt und die Beschneidung sind das Zeichen der Ḥanīfīya, und sie ist die Fitra Gottes, auf die Er die Menschen erschuf.
الفصل الرابع
Der vierte Abschnitt
في الاختلاف في وُجوبه واستحبابه
اختلف الفقهاءُ في ذلك؛ فقال الشَّعبيُّ، ورَبيعةُ، والأوزاعيُّ، ويحيى بنُ سعيد الأنصاريُّ، ومالكٌ، والشَّافعيُّ، وأحمدُ: هو واجبٌ.
وشدَّدَ فيه مالكٌ، حتى قال: من لم يختتن لم تَجُزْ إمامتُه ولم تُقبَل شهادتُه. هي الحقيقةُ مِلّةُ إبراهيمَ، وهذه الخِصالُ أُمِرَ. ونقل كثيرٌ من الفقهاءِ عن مالكٍ أنّه سُنّ، وعن القاضي عِياضٍ: «الاختتانُ عند مالكٍ وعامّةِ العُلماءِ سُنّةٌ».
قال الرّاعي يخاطبُ أبا بكرٍ ـ رضي الله عنه ـ:
أَخَلِيفَةَ الرَّحمَنِ إنّا مَعشَرٌ ... حُنَفَاءُ، نَسجُدُ بُكرَةً وأَصِيلَا
عَرَبٌ، نَرَى لله في أَموالِنَا ... حَقَّ الزَّكَاةِ مُنَزَّلًا تَنزِيلَا
ولكنّ السُّنّةَ عندهم بأيّهم بتركِها، فهم يُطلِقُونها على مرتبةٍ بين الفرضِ وبين النَّدبِ، ولهذا فقد صرّح مالكٌ بأنّه لا تُقبَل شهادةُ الأَقلَفِ، ولا تجوزُ إمامتُه.
وقال الحسنُ البصريُّ وأبو حنيفةَ: لا يجبُ، بل هو سُنّةٌ، وكذلك قال ابنُ أبي موسى مِنْ أصحابِ أحمدَ: هو سُنّةٌ مؤكّدةٌ. ونصَّ أحمدُ في روايةٍ: أنّه لا يجبُ على النّساءِ.
واحتجَّ الموجِبون له بوجوه:
أحدُها: قولُه تعالى: ﴿ثُمَّ أَوْحَيْنَا إِلَيْكَ أَنِ اتَّبِعْ مِلَّةَ إِبْرَاهِيمَ حَنِيفًا﴾. والختانُ من مِلّتِه لما تقدّم.
(الوجهُ الثاني): ما رواه الإمامُ أحمدُ، حدّثنا عبدُ الرّزّاقِ، عن ابن جُرَيج قال: أخبرني عن عُثَيم بن كُلَيب، عن أبيه، عن جدّه؛ أنّه جاء إلى النّبيِّ ﷺ فقال: قد أسلمتُ، قال: «أَلْقِ عَنْكَ شَعْرَ الكُفْرِ» يقول: احلِقْ. قال: وأخبرني آخرُ معه أنّ النّبيَّ ﷺ قال لآخرَ: «أَلْقِ عَنْكَ شَعْرَ الكُفْرِ واخْتَتِنْ». ورواه أبو داود من مخلَّد بن خالد بن مخلّد، عن عبد الرّزّاقِ. وحَمَلَه على النّدبِ من يرى أنّه لا يلزمُ في إلقاءِ الشّعرِ في الآخر.
(الوجهُ الثالث): قال حربٌ في «مسائله» عن الزُّهريِّ قال: قال رسول الله ﷺ: «مَنْ أَسْلَمَ فَلْيَخْتَتِنْ وإنْ كَانَ كَبِيرًا». وهذا وإنْ كان مُرسَلاً، فهو يصلحُ للاعتضادِ.
(الوجهُ الرابع): ما رواه البيهقيُّ، عن موسى بن إسماعيلَ بن جعفر،
ابن محمّد بن حسين بن عليّ، عن أبائه واحداً بعد واحدٍ، عن عليّ ـ رضي الله عنه ـ قال: «وجدنا في قائم سيفِ رسول الله ﷺ في الصّحيفة: أنّ الأَقلَفَ لا يُترَك في الإسلامِ حتى يختتن، ولو بلغ لثمانين سنة». قال البيهقيُّ: هذا حديثٌ يَنفردُ به أهلُ البيتِ بهذا الإسنادِ.
(الوجهُ الخامس): ما رواه ابنُ المنذرِ من حديث أبي بَرزَة عن النّبيِّ ﷺ في الأَقلَف: «لا يحجُّ حتى يختتن». وفي لفظ: سألتُ رسول الله ﷺ عن رجلٍ أَقلَف، هل يحجُّ بيتَ الله؟ قال: «لا، حتى يختتن».
(الوجهُ السادس): ما رواه وكيعٌ، عن سالم أبي العلاءِ المُرَاديِّ، عن عَمرو بن هرم، عن جابر بن زيد، عن ابن عبّاس، قال: «الأَقلَفُ لا تُقبَل له صلاةٌ»، ولا تُؤكلُ ذبيحتُه.
وقال الإمامُ أحمدُ: حدّثنا محمّدُ بن عبيد بن سالم المُرَاديّ، عن
عمرُو بن هرم، عن جابر بن زيد، عن ابن عباس: لا تُؤكَلُ ذبيحةُ الأَقْلَف.
وقال حنبل: حدثنا أبو عُمَر الحوضي، حدثنا همَّام، عن قتادة، عن عكرمة، عن ابن عباس قال: لا تؤكل ذبيحةُ الأَقْلَف.
قال: وكان الحَسَنُ لا يرى ما عَكْرِمَة. قال: لوكِرمَة: أله حجٌّ؟
وقال حنبل: قال أبو عبد الله: لا تُؤكَلُ ذبيحته، ولا صلاةَ له، ولا حجَّ حتى يَطهُرَ، وهو من تمام الإسلام.
وقال حنبل: وقال أبو عبد الله: الأَقْلَفُ لا يَذبَحُ، ولا تُؤكَلُ ذبيحته، ولا صلاةَ له.
وقال عبد الله بن أحمد: حدثني أبي، حدثنا إسماعيل بنُ إبراهيم، حدثنا سعيد بن أبي عَرُوبة، عن قتادة، عن جابر بن زيد، عن ابن عباس، قال: الأَقْلَفُ لا تَحلُّ له صلاةٌ، ولا تُؤكَلُ له ذبيحةٌ.
ولا تجوزُ له الشهادةُ.
قال قتادة: وكان الحَسَنُ لا يرى ذلك.
(الوجه السابع): أن الخِتانَ من شِعَار الشَّعائر الذي يُفَرَّقُ بها بين المُسلِم والنَّصرانيّ، فوجوبُه آكَدُ من وجوب الوِتر، وزكاةِ الخيل، ووجوبِ الوضوء من فمن مَسّ المرأةِ في صلاته، ووجوبِ التيمم لِمن لم يَجِدِ الماء، ووجوبِ الوضوء مما احتُمِيَ، أو تَوَضأ، أو وَضَّأَ، ووجوبِ الختان من البِرغَيْثَيْن، ووجوبِ القُربَيْن على الأرض، وغير ذلك، مما وجوبُ الختان أَظهَرُ منه وأَقوَى، حتى إن المسلمين يكادون يُعرفون باختتانهم.
ولهذا ذهب طائفةٌ من الفقهاء إلى أنه الكبيرَ يجبُ عليه أن يَختَتِن.
ولو أدّى إلى تَلَفِه، كما سنَذكُره في الفصل الثاني عشر إن شاء الله تعالى.
(الوجه الثامن): أن قطعَ شُرِعَ له، لا تُؤمَنُ سِرَايَتُه، فكان واجبًا كقطعِ يدِ السارق.
(الوجه التاسع): أنه يجوزُ كَشفُ العورة لغير ضرورةٍ ولا مداواةٍ، فلو لم يكن واجبًا لما جاز؛ لأن الحرامَ لا يُلتَزَمُ للمحافظةِ عليه السُّنُونُ.
(الوجه العاشر): أنه لا يُستَأنَفُ فيه من تَرْكِ واجبَيْن وارتكاب محظورَيْن، أحدُهما: كَشفُ العورة في جانب المختون، والنظرُ إلى عورةِ الأجنبيّ في جانب الخاتِن، فلو لم يكن واجبًا لما كان قد تَرَكَ واجبَيْن وارتكَبَ محظورَيْن.
(الوجه الحادي عشر): ما احتجَّ به الخَطّابيُّ قال: وأما الختانُ، فإنه وإن كان مذكورًا في جملة السُّنَن، فإنه من السُّنَن التي هي على الوجوب، وذلك أن مِن شِعَار الدِّين، وبه يُعرَفُ المُسلِمُ من الكافر، وإذا وُجِدَ المختونُ بين جماعةِ قَتلَى غير مختتنين: صُلِّيَ عليه، ودُفِنَ في
مقابر المُسلمين.
(الوجه الثاني عشر): أن الوليَّ يُؤذِي ابنَه الصبيَّ، ويُعَرِّضُه للتَّلَف بالسِّرَايَة، ويخرجُ من ماله أُجرةَ الخاتِن وثمنَ الدواء، ولا يَضمَنُ سِرَايَتَه بالتلف، ولو لم يكن واجبًا فعلَ ذلك؛ فإنه لما جاز إخراجُ ماله وإيلامُ الأَولاد البالغة، وتعريضُه للتَّلَف فيما لا يجبُ فعلُه، فما غايتُه أن يكون مستحبًّا. وهذا ظاهرٌ بحمد الله.
(الوجه الثالث عشر): أنه لما كان واجبًا من تَرْكِ الختان الإقدامُ عليه، فإذا أَذِنَ فيه المختونُ أو وليُّه، فإنه لا يجوزُ الإقدامُ على قطع عضوٍ من أعضاءِ قَطعَه، إلا أن أَوجَبَ لما قَطعَه، كما لما أَذِنَ في قطع أُذُنٍ أو إصبعٍ منه، جاز له ذلك، ولا يُسقُطُ الإثمُ عنه بالإذن في قطع لما لا يجوز له ذلك، ولا يَسقُطُ الإثمُ عنه بالإذن، فما تَركَ القَصاص فيه نزاعٌ.
(الوجه الرابع عشر): أن الأَقْلَفَ مُعرَّضٌ لفسادِ طَهارتِه وصلاتِه، فإن القُلفَة تَستُرُ الذَّكَرَ كلَّه، فيصيبُها البَوْلُ، ولا يمكنُ الاستِنجاءُ لها، فصِحّةُ الطهارةِ والصلاةِ موقوفةٌ على الختان، فالختانُ من
السَّلَف، والخَلَفُ وإن كان معذورًا في نَفسِه، فإنه بمنزلةِ مَن به سَلَسُ البَوْل ونحوه.
فالمقصودُ بالختان: التحرُّزُ من احتباسِ البول في القُلفَة، فتُصَدُّ الطهارةُ والصلاةُ، ولهذا قال ابن عباس: قِيامُ الإمام أحمد، وغيره: لا تُقبَلُ لهم صلاةٌ. ولهذا يَسقُطُ بالموتِ لِزَوالِ التكليفِ بالطهارةِ والصلاةِ.
(الوجه الخامس عشر): أنه شِعار عُبّاد الصُّلبان وعُبّاد النّار الذين تميزوا به عن الحُنَفاء، والختانُ شِعارُ الحُنَفاء في الأصل، ولهذا كان أوّلَ مَن اختَتَنَ إمامُ الحُنَفاء، وصارَ الختانُ شِعارَ الحَنيفية، ومما تَوارَثَ بنو إسماعيلَ وبنو إسرائيلَ عن إبراهيم بنِ الخليل، فلا يجوزُ مُوافَقَةُ عُبّاد الصُّلبان القُلفِ في شِعار كُفرِهم وتَبليَتِهم.
Über die Meinungsverschiedenheit bezüglich ihrer Verpflichtung und Empfehlung
Die Rechtsgelehrten waren darüber unterschiedlicher Meinung; ash-Shaʿbī, Rabīʿa, al-Awzāʿī, Yaḥyā ibn Saʿīd al-Anṣārī, Mālik, asch-Schāfiʿī und Aḥmad sagten: Sie ist verpflichtend.
Mālik war streng darin, bis er sagte: Wer sich nicht beschneiden ließ, dessen Führung als Vorbeter ist nicht zulässig und sein Zeugnis wird nicht angenommen. Sie ist die wahre Religion Abrahams, und diese Eigenschaften wurden befohlen. Viele Rechtsgelehrte überlieferten von Mālik, dass es Sunna sei, und vom Qāḍī ʿIyāḍ: "Die Beschneidung ist bei Mālik und der Mehrheit der Gelehrten Sunna."
Der Dichter ar-Rāʿī sagte zu Abū Bakr (möge Gott mit ihm zufrieden sein):
"O Stellvertreter des Barmherzigen, wir sind eine Gemeinschaft... Ḥunafāʾ, wir werfen uns morgens und abends nieder
Araber, wir sehen für Gott in unserem Vermögen... das Recht der Zakāh als herabgesandt an"
Aber die Sunna bei ihnen ist nicht gleich zu setzen mit dem Unterlassen, denn sie verwenden sie für eine Stufe zwischen Farḍ und Nadb, und deshalb hat Mālik ausdrücklich gesagt, dass das Zeugnis des Unbeschnittenen nicht angenommen wird und seine Führung als Vorbeter nicht zulässig ist.
Al-Ḥasan al-Baṣrī und Abū Ḥanīfa sagten: Sie ist nicht verpflichtend, sondern Sunna, und ebenso sagte Ibn Abī Mūsā von den
Gefährten Aḥmads: Sie ist eine nachdrücklich empfohlene Sunna. Aḥmad erklärte in einer Überlieferung: Sie ist für Frauen nicht verpflichtend.
Die Befürworter der Verpflichtung argumentierten mit mehreren Punkten:
Erstens: Seine Worte, der Erhabene: ﴿Dann offenbarten Wir dir, dass du der Religion Abrahams folgen sollst als Ḥanīf﴾. Die Beschneidung gehört zu seiner Religion, wie bereits erwähnt.
(Der zweite Punkt): Was Imam Aḥmad überlieferte, uns erzählte ʿAbd ar-Razzāq, von Ibn Juraij, er sagte: Mir berichtete ʿUṯaim ibn Kulaib, von seinem Vater, von seinem Großvater; dass er zum Propheten (Friede und Segen seien auf ihm) kam und sagte: Ich bin Muslim geworden. Er sagte: "Wirf von dir ab das Haar des Unglaubens", das heißt: Rasiere. Er sagte: Und mir berichtete ein anderer mit ihm, dass der Prophet (Friede und Segen seien auf ihm) zu einem anderen sagte: "Wirf von dir ab das Haar des Unglaubens und lass dich beschneiden." Abū Dāwūd überlieferte es von Mukhallad ibn Khālid ibn Mukhallad, von ʿAbd ar-Razzāq. Wer es als Empfehlung auffasst, sieht, dass die Haarentfernung beim anderen nicht verpflichtend ist.
(Der dritte Punkt): Ḥarb sagte in seinen "Masāʾil" von az-Zuhrī, er sagte: Der Gesandte Gottes (Friede und Segen seien auf ihm) sagte: "Wer Muslim wird, soll sich beschneiden lassen, auch wenn er alt ist." Und dies ist zwar ein Mursal (unterbrochener Hadith), eignet sich aber zur Unterstützung.
(Der vierte Punkt): Was al-Baihaqī überlieferte, von Mūsā ibn Ismāʿīl ibn Jaʿfar,
ibn Muḥammad ibn Ḥusain ibn ʿAlī, von seinen Vorfahren, einer nach dem anderen, von ʿAlī (möge Gott mit ihm zufrieden sein), er sagte: "Wir fanden im Griff des Schwertes des Gesandten Gottes (Friede und Segen seien auf ihm) in der Schriftrolle: Der Unbeschnittene wird im Islam nicht gelassen, bis er beschnitten wird, selbst wenn er achtzig Jahre erreicht hat." Al-Baihaqī sagte: Dies ist ein Hadith, den die Leute des Hauses mit dieser Überliefererkette allein überliefern.
(Der fünfte Punkt): Was Ibn al-Mundhir aus dem Hadith von Abū Barza vom Propheten (Friede und Segen seien auf ihm) über den Unbeschnittenen überlieferte: "Er soll nicht pilgern, bis er beschnitten ist." In einer Fassung: Ich fragte den Gesandten Gottes (Friede und Segen seien auf ihm) über einen unbeschnittenen Mann, ob er zum Haus Gottes pilgern darf? Er sagte: "Nein, bis er beschnitten ist."
(Der sechste Punkt): Was Wakīʿ überlieferte, von Sālim Abū l-ʿAlāʾ al-Murādī, von ʿAmr ibn Haram, von Jābir ibn Zaid, von Ibn ʿAbbās, er sagte: "Vom Unbeschnittenen wird sein Gebet nicht angenommen", und sein Schlachttier wird nicht gegessen.
Imam Aḥmad sagte: Uns erzählte Muḥammad ibn ʿUbaid ibn Sālim al-Murādī, von
ʿAmr ibn Haram, von Jābir ibn Zaid, von Ibn ʿAbbās: Das Schlachttier des Unbeschnittenen wird nicht gegessen.
Ḥanbal sagte: Uns erzählte Abū ʿUmar al-Ḥauḍī, uns erzählte Hammām, von Qatāda, von ʿIkrama, von Ibn ʿAbbās, er sagte: Das Schlachttier des Unbeschnittenen wird nicht gegessen.
Er sagte: Und al-Ḥasan sah es nicht wie ʿIkrama. Er sagte: Zu ʿIkrama: Hat er eine Pilgerfahrt?
Ḥanbal sagte: Abū ʿAbdallāh sagte: Sein Schlachttier wird nicht gegessen, und er hat kein Gebet und keine Pilgerfahrt, bis er sich reinigt, und es gehört zur Vollständigkeit des Islam.
Ḥanbal sagte: Und Abū ʿAbdallāh sagte: Der Unbeschnittene darf nicht schlachten, und sein Schlachttier wird nicht gegessen, und er hat kein Gebet.
ʿAbdallāh ibn Aḥmad sagte: Mir erzählte mein Vater, uns erzählte Ismāʿīl ibn Ibrāhīm, uns erzählte Saʿīd ibn Abī ʿArūba, von Qatāda, von Jābir ibn Zaid, von Ibn ʿAbbās, er sagte: Für den Unbeschnittenen ist kein Gebet erlaubt, und sein Schlachttier wird nicht gegessen.
Und sein Zeugnis ist nicht zulässig.
Qatāda sagte: Und al-Ḥasan sah das nicht so.
(Der siebte Punkt): Dass die Beschneidung zu den Zeichen gehört, durch die zwischen dem Muslim und dem Christen unterschieden wird, sodass ihre Verpflichtung nachdrücklicher ist als die Verpflichtung des Witr, der Zakāh für Pferde, der Verpflichtung der rituellen Waschung für den, der eine Frau berührt hat, in seinem Gebet, der Verpflichtung des Tayammum für den, der kein Wasser findet, der Verpflichtung der rituellen Waschung wegen dessen, was erhitzt wurde oder wofür man die rituelle Waschung vollzog oder vollziehen ließ, der Verpflichtung der Beschneidung von beiden Seiten, der Verpflichtung der beiden Qurban auf der Erde, und anderem, wovon die Verpflichtung der Beschneidung offensichtlicher und stärker ist, sodass die Muslime fast an ihrer Beschneidung erkannt werden.
Deshalb ging eine Gruppe von Rechtsgelehrten davon aus, dass der Erwachsene sich beschneiden lassen muss.
Auch wenn es zu seinem Tod führt, wie wir es im zwölften Abschnitt erwähnen werden, so Gott will.
(Der achte Punkt): Dass das Abschneiden für ihn vorgeschrieben wurde, man kann nicht sicher sein vor seiner Komplikation, sodass es verpflichtend war wie das Abschneiden der Hand des Diebes.
(Der neunter Punkt): Dass es erlaubt ist, die Schamgegend ohne Notwendigkeit oder medizinische Behandlung zu entblößen. Wäre es nicht verpflichtend, wäre es nicht erlaubt; denn das Verbotene wird nicht zur Einhaltung der Sunnan eingehalten.
(Der zehnte Punkt): Dass man bei ihm nicht davon absieht, zwei Pflichten zu unterlassen und zwei Verbotenes zu begehen; eines davon: Das Entblößen der Schamgegend auf Seiten des Beschnittenen, und das Betrachten der Schamgegend des Fremden auf Seiten des Beschneiders. Wäre es nicht verpflichtend, hätte man nicht zwei Pflichten unterlassen und zwei Verbotenes begangen.
(Der elfte Punkt): Was al-Khaṭṭābī als Argument anführte, er sagte: Was die Beschneidung betrifft, so ist sie, auch wenn sie unter den Sunnan erwähnt wird, zu den Sunnan gehörig, die verpflichtend sind, und das, weil sie zu den Zeichen der Religion gehört, und dadurch wird der Muslim vom Ungläubigen unterschieden. Wenn ein Beschnittener unter einer Gruppe getöteter Unbeschnittener gefunden wird: wird über ihn gebetet und er wird begraben in
den Friedhöfen der Muslime.
(Der zwölfte Punkt): Dass der Vormund seinen kleinen Sohn Schmerzen zufügt und ihn der Todesgefahr durch Komplikationen aussetzt, und aus seinem Vermögen den Lohn des Beschneiders und den Preis der Medizin ausgibt, und er haftet nicht für seine Komplikation bei Tod. Wäre es nicht verpflichtend, würde er das tun; denn als es erlaubt war, sein Vermögen auszugeben und erwachsene Kinder Schmerzen zuzufügen und sie der Todesgefahr in dem, was nicht verpflichtend zu tun ist, auszusetzen, wäre das Höchste, dass es empfohlen wäre. Und dies ist offensichtlich, Gott sei Dank.
(Der dreizehnte Punkt): Dass als es verpflichtend war, die Beschneidung zu unterlassen und darauf zu verzichten, wenn der Beschnittene oder sein Vormund Erlaubnis gibt, dass es nicht erlaubt ist, ein Glied seiner Glieder abzuschneiden, es sei denn, es ist verpflichtend, es abzuschneiden, wie wenn er erlaubt, ein Ohr oder einen Finger von ihm abzuschneiden, ist es ihm erlaubt. Die Sünde wird nicht durch die Erlaubnis zum Abschneiden aufgehoben, was ihm nicht erlaubt ist, und die Sünde wird nicht durch die Erlaubnis aufgehoben. Ob die Vergeltung davon abgesehen wird, ist umstritten.
(Der vierzehnte Punkt): Dass der Unbeschnittene dem Verderben seiner rituellen Reinheit und seines Gebets ausgesetzt ist, denn die Vorhaut bedeckt den gesamten Penis, sodass der Urin sie trifft, und die Istinjāʾ (Reinigung) dafür ist nicht möglich. Die Gültigkeit der rituellen Reinheit und des Gebets hängt von der Beschneidung ab. Die Beschneidung gehört zu den
Salaf, und der Khalaf, auch wenn er in sich selbst entschuldigt ist, ist wie jemand, der unter Harninkontinenz leidet und ähnlichem.
Der Zweck der Beschneidung ist: die Vorsicht vor dem Zurückhalten des Urins in der Vorhaut, sodass die rituelle Reinheit und das Gebet verhindert werden. Deshalb sagten Ibn ʿAbbās, Imam Aḥmad und andere: Ihr Gebet wird nicht angenommen. Deshalb fällt sie durch den Tod weg wegen des Wegfalls der Verpflichtung zur rituellen Reinheit und zum Gebet.
(Der fünfzehnte Punkt): Dass es das Zeichen der Kreuzanbeter und der Feueranbeter ist, die sich dadurch von den Ḥunafāʾ unterschieden haben, und die Beschneidung ist das Zeichen der Ḥunafāʾ im Ursprung. Deshalb war der erste, der sich beschnitt, der Imam der Ḥunafāʾ, und die Beschneidung wurde zum Zeichen der Ḥanīfīya und was die Söhne Ismaels und die Söhne Israels von Abraham dem Freund erbten. Es ist nicht erlaubt, den unbeschnittenen Kreuzanbetern in ihrem Zeichen ihres Unglaubens und ihrer Verirrung nachzuahmen.
فصل
قال المُسقِطُون لوجوبه:
قد صرّحت السُّنّةُ بأنه سُنّةٌ، كما في حديث شَدّاد بن أَوْسٍ، عن النبي ﷺ أنه قال: الختانُ سُنّةٌ للرجال، مَكرُمَةٌ للنساء. رواه الإمام أحمد.
قالوا: وقد قَرَنَه النبيُّ ﷺ بالمسنُونات دُونَ الواجباتِ، وهي: الاستِحدادُ، وقَصُّ الشَّارب، وتَقليمُ الأظفار، ونَتْفُ الإبْط.
قالوا: وقال الحَسَنُ البَصْريُّ: قد أسلَمَ ما رسول الله ﷺ الناسُ: الأسوَدُ، والأحمرُ، والرُّوميُّ، والفارسيُّ، والحَبَشيُّ، فما فَتَّشَ أحدًا منهم، أي: لم يَلَغِ أنه فَتَّشَ أحدًا.
وقال الإمام أحمد: حدثنا المعتمِر، عن سَلْم بن أبي الذِّيّال، قال: سمعت الحَسَنَ يقول: يا عجبًا لهذا الرجل. يعني أميرَ البصرة. لقي أشياخًا من أهل كَسكَر، فقال: مسلمون؟ قالوا: مسلمون، فأمَرَ بهم فقُطِّمَتْ وُرُودُهم! خبزٌ مخطوطٌ من النساءِ، فأَخبَرونا أنه قد يَلَغَهم أن بعضَهم ماتَ، وأنه أسلَمَ مع النبي ﷺ الرُّوميُّ، والفارسيُّ، والحَبَشيُّ.
فما فَتَّشَ أحدًا منهم.
قالوا: وإنما استِدلالُكُم بقوله تعالى: ﴿ثُمَّ أَوْحَيْنَا إِلَيْكَ أَنِ اتَّبِعْ مِلَّةَ إِبْرَاهِيمَ حَنِيفًا﴾ فالملَّةُ هي الحَنيفيّة، وهي التوحيدُ، ولهذا بيَّنها بقولِه: ﴿حَنِيفًا وَمَا كَانَ مِنَ الْمُشْرِكِينَ﴾ [النحل/ ١٢٣].
وقال يوسفُ الصِّدّيقُ: ﴿وَاتَّبَعْتُ مِلَّةَ آبَائِي إِبْرَاهِيمَ وَإِسْحَاقَ وَيَعْقُوبَ مَا كَانَ لَنَا أَن نُّشْرِكَ بِاللَّهِ مِن شَيْءٍ﴾ [يوسف/ ٣٨].
وقال تعالى: ﴿فَوَصَّاكُمُ اللَّهُ بِهَا مِلَّةَ إِبْرَاهِيمَ حَنِيفًا وَمَا كَانَ مِنَ الْمُشْرِكِينَ﴾ [آل عمران/ ٩٥].
فالملَّةُ في هذا كلِّه من أصل الإيمان من التوحيدِ والإنابةِ إلى الله، وإخلاصِ الدِّين له.
وكان رسول الله ﷺ يُعلِّمُ أصحابَه أن أصبحوا أن يقولوا: أصبحنا على فطرةِ الإسلام، وكلِمةِ الإخلاص، ودِينِ نبيِّنا محمدٍ ﷺ، ومِلّةِ أبينا إبراهيمَ حَنيفًا مُسلِمًا وما كان من المشركين.
قالوا: ولو دخلت الأعمال في المِلَّة، فمُتْبَعَتُها فيها لا تُفْعَلُ على الوجه الذي فَعَلَه فَعَلَه، فإنْ كان فَعَلَها على سبيل الوجوب، فاتباعُه أن يَفْعَلَها كذلك، وإن كان فَعَلَها على وجه النَّدْب، فاتباعُه أن يفعلها على وجه النَّدْب. فليس معكم حينئذٍ إلا مجرَّدُ فِعْلٍ مِنْ إبراهيم، والفِعْلُ هو على وجه الوجوب أو النَّدْب؟ فيه النزاع المعروف. والقولُ: إنه إنما هو على وجه النَّدْب إذا لم يكن على لواجب، فمتى فعلتُاه على وجه النَّدْب كان قد اتبعناه.
قالوا: وأمَّا حديث عُتَيم بن كُلَيب، عن أبيه، عن جَدِّه: «ألْقِ عنك شَعَرَ الكُفْرِ والمُختون» (٢)، فإنَّ جُرَيْج قال فيه: أُخبِرتُ عن عُتَيم بن كُلَيب.
قال أبو أحمد بنُ عَدِيٍّ: هذا الذي قال ابن جُرَيج في هذا الإسناد:
ـ أُخبِرتُ عن عُتَيم بن كُلَيب ـ إنما حدَّثَه إبراهيم بن أبي يحيى، فكنى عن اسمه. وإبراهيم هذا مُتَّفقٌ على ضعفه عند أهل الحديث، ما خلا الشافعيَّ وحدَه (١).
قالوا: وأمَّا مُرسَلُ الزُّهْري عن النبيِّ ﷺ: «مَنْ أَسْلَمَ فَلْيَخْتَتِنْ وإنْ كان كبيرًا» (٢). فمُرسَلُ الزُّهْري عندَهم مِنْ أضعف المراسيل، لا تصلُحُ للاحتجاج.
قال ابنُ أبي حاتم: حدَّثَنا أحمدُ بنُ سِنانٍ، قال: كان يحيى بنُ سعيدٍ القطَّان لا يرى مرسَلَ الزُّهْري وقتادةَ شيئًا، ويقول: هو بمنزلة الرِّيح (٣). وقُرِئ على عليٍّ عباس الدُّوريِّ، عن يحيى بن مَعينٍ، قال: مَراسيلُ الزُّهْري ليست بشيء (٤).
قالوا: وأمَّا حديثُ موسى بنِ إسماعيل عن حَفصٍ عن آبائه، فحديثٌ لا يُعرَفُ، ولا يَرويه أهلُ الحديثِ، ومخرَجُه عن هذا الموسى وحدَه تفرَّد به موسى إسماعيل في آبائه فهذا بهذا السَّنَدِ، هو نظيرُ أمثاله من الأحاديث التي تفرَّد بها غيرُ الحُفَّاظ المعروفين بحَمْلِ الحديث.
قالوا: وأمَّا حديثُ أبي بَرْزَة، فقال ابنُ المُنْذِر: حدَّثَنا يحيى بن محمد، حدَّثَنا أحمدُ بنُ يونس، حدَّثَنا الأسود، عن مِنية، عن جَدِّها أبي بَرْزَة... فذكَره (١).
قال: ابن المُنْذِر هذا إسنادٌ مجهولٌ لا يَثبُت (٢).
قالوا: وأمَّا استدلالُكم بقول ابن عباسٍ: «الأقلَفُ لا تُؤكَلُ ذبيحتُه ولا تُقبَلُ له صلاةٌ» فإنه قولُ صحابيٍّ تفرَّد به.
قال أحمدُ: وكان يشدِّد به، وقد خالفه الحسَنُ البَصْريُّ وغيرُه.
وأمَّا قولُكم: إنه يشدِّد في الشِّعار. فصحيحٌ لا نزاع فيه، ولكن ليس كلُّ ما كان من الشِّعار يكون واجبًا.
فالشِّعار منقسمةٌ إلى واجبٍ: كالصلوات الخمس، والحجِّ، والصيام، والوضوء، وإلى مستحبٍّ: كالتثليث، وسَوْق الهَدْي وتقليدِه، وإلى مختلَفٍ فيه: كالأذان، والعيدَين، والختان.
فمِنْ أين لكم أنَّ هذا من قِسم الشِّعار الواجبة؟
وأمَّا قولُكم: «إنه قطعٌ شُرع له أن نُؤمن بسَريانه، فكان واجبًا كَقَطْع يَدِ السارق» فقياسٌ مِنْ أبرَدِ الأقيسة!
فأين الختانُ مِنْ قَطْع يَدِ اللصِّ؟ فيا بُعْدَ ما بينهما!
ولقد أبعَدَ النُّجْعَةَ مَنْ قاس أحدَهما على الآخَر، فالختانُ إكرامُ المختون، وقطعُ يَدِ السارق عقوبةٌ له، وأين بابُ العقوبات من أبواب الطهارات والتنظيف؟!
وأمَّا قولُكم: «يجوزُ كشفُ العورة لغير ضرورةٍ ولا مداواةٍ فكان واجبًا».
قلنا: ليس كلُّ ما جاز كشفُ العورة، أو وجوبُه، فإنه يجوزُ كشفُه لغير الواجب إجماعًا، كما تُكشَفُ لنظر الطبيب ومعالجته، وأين جاز تَرْكُ المعالجة.
وأيضًا: فوَجْهُ المرأة عورةٌ في النظر، ويجوزُ لها كشفُه في المعاملة التي لا تجبُ، ولتتحمَّل الشهادةَ عليها حيثُ لا تجبُ.
وأيضًا: فإنَّهم جوَّزوا للغاسل الميِّت حَلْقَ عانَتِه، وذلك يستلزمُ كشفَ العورة أو لمسها لغير واجبٍ.
وأمَّا قولُكم: «إنه يُعرَفُ المُسلِمُ من الكافر، حتى إذا وُجِدَ المختونُ بين جماعةِ قتلَى غيرِ مختونين صُلِّيَ عليه دُونَهم».
ليس كذلك؛ فإنَّ بعضَ الكُفَّار يختتنون، وهم اليهود، فالختانُ لا يميِّزُ بين المسلمين والكافر إلا إذا كان في محلٍّ لا يختتنُ فيه إلا المسلمون، وحينئذٍ يكونُ فرقًا بين المسلمين والكافر، فلا يلزمُ من ذلك وجوبُه، كما لا يلزمُ من وجوبِ سائر ما يُفرَّقُ بينَ المسلمين والكافر.
وأمَّا قولُكم: «إنَّ الوليَّ يُولِّيه الصبيَّ، ويُعرِّضُه للتَّلَف بالسِّراية ويُخرِجُ من مالِه أُجرةَ الخاتِنِ وثَمَنَ الدَّواء».
فهذا لا على وجوبِه، كما يُولِّمه بقَرْض التأديب لمصلحته، ويُخرِجُ من مالِه أُجرةَ المؤدِّب والمعلِّم وكذا يصحُّ عنه.
قال الخَلَّال: «بابُ الأضحية عن اليتيم» أخبرني حربُ بنُ إسماعيل قال: قلتُ لأحمدَ: يُضحَّى عن اليتيم؟ قال: نعم، إنْ كان له مالٌ. وكذلك قال سفيانُ الثَّوْريُّ.
قال جعفرٌ النَّيْسابوريُّ: سمعتُ أبا عبدِ الله يُسأَلُ عن وصيٍّ يتيمٍ يشتري بيتيمٍ أُضحيةً؟ قال: له مالٌ؟ قال: نعم، قال: يشتري لها.
وقولُكم: «أو لم يكن واجبًا لما جاز للخاتِنِ الإقدامُ عليه...» إلى آخره.
يُنتقَضُ بإقدامه على قَطْع السُّلْعَة، والعُضْو الثالث، وقَلْع السِّنِّ.
وقَطْع العُروق، وشَقِّ الجِلد للحِجامة والتشريط. فيجوزُ الإقدامُ على ما يُباحُ للجراح قَطْعُه فضلًا عمَّا يُستحَبُّ له ويُسَنُّ، وفيه مصلحةٌ ظاهرةٌ.
وقولُكم: «إنَّ الأقلَفَ مُعرِّضٌ لفساد طهارتِه وصلاتِه».
فهذا إنما يُلامُ عليه مَنْ إذا كان باختياره، وقدرتِه لم يُلتمَ عليه، ولم تَفسُد طهارتُه، وله خرج من اختياره وقدرتِه لم يُلتمَ عليه، وكذلك مَنْ فعَل ما يقدِرُ عليه من الاستجمار والاستمناء، فلم يؤاخَذ بما عجَزَ عنه.
وقولُكم: «إنه مِنْ شِعار عُبَّاد الصُّلْبان، وعُبَّاد النِّيران، فموافقتُهم فيه موافقةٌ لهم في شِعار دينِهم».
جوابُه: أنهم لم يتمَيَّزوا عن الحُكَّامِ بمجرَّدِ تَرْكِ الختان، وإنما امتازوا بمجموع ما هم عليه من الدِّين الباطل، وموافقةُ المسلمِ لهم في تَرْكِ الختان لا يستلزمُ موافقتَهم في شِعار دينِهم الذي امتازوا به عن الحنفاء.
قال الموجبون: الختانُ عَلَمُ الحنيفيَّة، وشِعارُ الإسلام، ورأسُ الفِطرة، وعُنْوانُ المِلَّة، وإذا كان النبيُّ ﷺ قال: «مَنْ لم تأخُذْ شاربَه فليس مِنَّا» (١). فكيف يكونُ (٢) مَنْ أعمل الختان، ورضي بشِعار القُلْفِ عُبَّادِ الصُّلْبان؟!
ومن أظهر ما يفرِّق به عبَّادُ الصُّلْبان وعبَّادُ الرَّحمن: الختانُ، وعليه استمرَّ عمل الحنفاء من عهد إمامهم إبراهيم إلى عهد خاتَم الأنبياء، فبُعِثَ بتكميل الحنيفيَّة وتقريرها لا بتحويلها وتغييرها.
ولما أمَر الله ـ تعالى ـ به خليلَه، وعلِمَ أنَّ الإقدامَ المطلوبَ، وأنه لا يجوزُ أن يُعطَّل ويُضاعَ بادَر إلى امتثال أمرِه ﴿بِالحَنِيِّ القَيُّومِ﴾، وخصَّ نفسَه بالقدوم، مبادرةً إلى الامتثال، وطاعةً لذي العزَّة والجلال، وجعلَه فطرةً باقيةً في عَقِبِه إلى يومِ التَّناد، ومَن خالفهم عليها، فذلك جميعُ الأنبياء من ذُرِّيته أُمِمُهم إلى يومِ، حتى الله ورسولُه وكلمتُه العذراء
البتول، فإنّه اختنّ متابعةً لإبراهيم الخليل، والنّصارى تُقرّ بذلك، وتعرف أنّه من أحكام الإنجيل، وأنّ التّمرُّد أهواء قوم قد ضلّوا من قبلُ وأضلّوا كثيرًا وضلّوا عن سواء السّبيل.
حتى لقد أذن عاليهِ بيت عبد اللهِ بن عبّاسٍ أذانًا سمعه الخاصّ، والعامّ: أن من لم يختتن فلا صلاةَ له؛ ولا تُؤكلُ ذبيحته، فأخرجه من جملة أهل الإسلام.
ومثلُ هذا لا يُقال لتارك أمرٍ هو بين زيدٍ وفيه وقفه بالخيار؛ وإنّما يُقال لما عُلِم وجوبُه علمًا يُقرّبُ من الاضطرار ويكفي في وجوبه أنّه من خصال الحنيفيّة الّتي فطر اللهُ عبادَه عليها، وبعدت الرّسلُ إليها، فتاركُها خارجٌ عن الفطرة الّتي بعث اللهُ رسلَه بتكميلها، وموضعُه في تعطيلها مؤخّرٌ في يستحقّ التّقديمَ، وعنه من أبيه إبراهيم: ﴿وَمَن يَرْغَبُ عَن مِّلَّةِ إِبْرَٰهِـۧمَ إِلَّا مَن سَفِهَ نَفْسَهُۥ وَلَقَدِ ٱصْطَفَيْنَٰهُ فِى ٱلدُّنْيَا وَإِنَّهُۥ فِى ٱلْءَاخِرَةِ لَمِنَ ٱلصَّٰلِحِينَ إِذْ قَالَ لَهُۥ رَبُّهُۥٓ أَسْلِمْ قَالَ أَسْلَمْتُ لِرَبِّ ٱلْعَٰلَمِينَ﴾ [البقرة: ١٣٠، ١٣١].
فكما أنّ الإسلام رأسُ الملّة الحنيفيّة وقوامُها، فالاستسلام لأمره كمالُها وتمامُها.
Abschnitt
Die Befürworter ihrer Nicht-Verpflichtung sagten:
Die Sunna hat ausdrücklich erklärt, dass es Sunna ist, wie im Hadith von Shaddād ibn Aus, vom Propheten (Friede und Segen seien auf ihm), dass er sagte: "Die Beschneidung ist Sunna für die Männer, eine Ehre für die Frauen." Imam Aḥmad überlieferte es.
Sie sagten: Der Prophet (Friede und Segen seien auf ihm) hat es mit den empfohlenen Dingen verbunden, nicht mit den Pflichten, und das sind: die Schamhaarentfernung, das Schneiden des Schnurrbartes, das Schneiden der Nägel und das Zupfen der Achselhaare.
Sie sagten: Al-Ḥasan al-Baṣrī sagte: Mit dem Gesandten Gottes (Friede und Segen seien auf ihm) wurden die Menschen Muslim: die Schwarzen, die Roten, die Römer, die Perser, die Abessinier, und er untersuchte niemanden von ihnen, das heißt: Es wird nicht überliefert, dass er jemanden untersuchte.
Imam Aḥmad sagte: Uns erzählte al-Muʿtamir, von Sallām ibn Abī dh-Dhiyāl, er sagte: Ich hörte al-Ḥasan sagen: O wie erstaunlich ist dieser Mann. Er meinte den Emir von Basra. Er traf auf alte Männer aus den Leuten von Kaskar, und er sagte: Muslime? Sie sagten: Muslime. Da befahl er über sie, dass ihre Kehlen durchgeschnitten wurden! Brot wurde mit Zeichnungen von Frauen gebracht, und sie berichteten uns, dass er erreichte, dass einige von ihnen starben, und dass mit dem Propheten (Friede und Segen seien auf ihm) der Römer, der Perser und der Abessinier Muslim wurde.
Er untersuchte niemanden von ihnen.
Sie sagten: Was euer Argument mit Seinen Worten, dem Erhabenen, betrifft: ﴿Dann offenbarten Wir dir, dass du der Religion Abrahams folgen sollst als Ḥanīf﴾, so ist die Religion die Ḥanīfīya, und sie ist der Tauhid (Eingottglaube), und deshalb erklärte Er sie mit Seinen Worten: ﴿als Ḥanīf, und er war nicht von den Götzendienern﴾ [an-Naḥl/123].
Yūsuf aṣ-Ṣiddīq sagte: ﴿Und ich folgte der Religion meiner Väter Abraham, Isaak und Jakob. Es ziemt uns nicht, Gott etwas beizugesellen﴾ [Yūsuf/38].
Und der Erhabene sagte: ﴿Gott hat euch damit empfohlen, die Religion Abrahams als Ḥanīf, und er war nicht von den Götzendienern﴾ [Āl ʿImrān/95].
Die Religion in all dem vom Ursprung des Glaubens ist der Tauhid und die Hinwendung zu Gott und die Aufrichtigkeit der Religion für Ihn.
Der Gesandte Gottes (Friede und Segen seien auf ihm) lehrte seine Gefährten, dass sie morgens sagen sollten: Wir sind morgens auf der Fitra des Islam, dem Wort der Aufrichtigkeit, der Religion unseres Propheten Muḥammad (Friede und Segen seien auf ihm) und der Religion unseres Vaters Abraham als Ḥanīf, Muslim, und er war nicht von den Götzendienern.
Sie sagten: Wenn die Taten in die Religion eingehen, dann ist das Befolgen darin nicht auf die Art zu tun, wie er es tat. Wenn er sie verpflichtend tat, dann ist sein Befolgen, sie so zu tun, und wenn er sie empfohlen tat, dann ist sein Befolgen, sie empfohlen zu tun. Dann habt ihr nur eine bloße Tat von Abraham, und die Tat, ob sie verpflichtend oder empfohlen ist, darin besteht der bekannte Streit. Die Aussage: dass sie nur empfohlen ist, wenn sie nicht verpflichtend war, und wenn wir sie empfohlen taten, haben wir ihn befolgt.
Sie sagten: Was den Hadith von ʿUtaim ibn Kulaib, von seinem Vater, von seinem Großvater betrifft: "Wirf von dir ab das Haar des Unglaubens und den Beschnittenen", so sagte Juraij darin: Mir wurde von ʿUtaim ibn Kulaib berichtet.
Abū Aḥmad ibn ʿAdī sagte: Was Ibn Juraij in dieser Überliefererkette sagte:
- Mir wurde von ʿUtaim ibn Kulaib berichtet - es war vielmehr Ibrāhīm ibn Abī Yaḥyā, der es ihm erzählte, und er verschleierte seinen Namen. Dieser Ibrāhīm ist bei den Hadith-Gelehrten übereinstimmend schwach, außer asch-Schāfiʿī allein.
Sie sagten: Was den Mursal von az-Zuhrī vom Propheten (Friede und Segen seien auf ihm) betrifft: "Wer Muslim wird, soll sich beschneiden lassen, auch wenn er alt ist", so ist der Mursal von az-Zuhrī bei ihnen einer der schwächsten Mursale und eignet sich nicht als Beweis.
Ibn Abī Ḥātim sagte: Uns erzählte Aḥmad ibn Sinān, er sagte: Yaḥyā ibn Saʿīd al-Qaṭṭān sah den Mursal von az-Zuhrī und Qatāda als nichts an und sagte: Er ist wie der Wind. Und es wurde ʿAlī ibn al-ʿAbbās ad-Dūrī vorgelesen, von Yaḥyā ibn Maʿīn, er sagte: Die Mursale von az-Zuhrī sind nichts.
Sie sagten: Was den Hadith von Mūsā ibn Ismāʿīl von Ḥafṣ von seinen Vorfahren betrifft, so ist ein Hadith, der nicht bekannt ist, und die Hadith-Gelehrten überliefern ihn nicht, und sein Ausgang ist von diesem Mūsā allein. Mūsā Ismāʿīl überlieferte es allein von seinen Vorfahren, und so ist dieser mit dieser Überliefererkette gleich seinen Gleichartigen unter den Hadithen, die andere als die bekannten Bewahrer der Hadith-Überlieferung allein überlieferten.
Sie sagten: Was den Hadith von Abū Barza betrifft, so sagte Ibn al-Mundhir: Uns erzählte Yaḥyā ibn Muḥammad, uns erzählte Aḥmad ibn Yūnus, uns erzählte al-Aswad, von Munya, von ihrem Großvater Abū Barza... und er erwähnte es.
Er sagte: Ibn al-Mundhir, diese Überliefererkette ist unbekannt und nicht authentisch.
Sie sagten: Was euer Argument mit der Aussage von Ibn ʿAbbās betrifft: "Vom Unbeschnittenen wird sein Schlachttier nicht gegessen und sein Gebet wird nicht angenommen", so ist es die Aussage eines Gefährten, der damit allein blieb.
Aḥmad sagte: Er war streng darin, und al-Ḥasan al-Baṣrī und andere widersprachen ihm.
Was eure Aussage betrifft: dass es ein strenges Zeichen ist. So ist das richtig, darin besteht kein Streit, aber nicht alles, was ein Zeichen ist, ist verpflichtend.
Die Zeichen sind geteilt in Verpflichtendes: wie die fünf Gebete, die Pilgerfahrt, das Fasten, die rituelle Waschung, und in Empfohlenes: wie die Dreifachheit, das Treiben und Schmücken des Opfertieres, und in Umstrittenes: wie der Gebetsruf, die beiden Feste und die Beschneidung.
Woher wisst ihr, dass dies zur Kategorie der verpflichtenden Zeichen gehört?
Was eure Aussage betrifft: "Es ist ein Abschneiden, für das vorgeschrieben ist, dass wir an seine Komplikation glauben, sodass es verpflichtend war wie das Abschneiden der Hand des Diebes",
so ist das ein Vergleich aus den kältesten Vergleichen!
Wo ist die Beschneidung vom Abschneiden der Hand des Diebes? Wie weit ist der Abstand zwischen ihnen!
Wer einen von beiden mit dem anderen verglich, ist weit weg vom Ziel. Die Beschneidung ist eine Ehre für den Beschnittenen, und das Abschneiden der Hand des Diebes ist eine Bestrafung für ihn. Wo ist das Kapitel der Bestrafungen vom Kapitel der Reinheit und Sauberkeit?!
Was eure Aussage betrifft: "Es ist erlaubt, die Schamgegend ohne Notwendigkeit oder medizinische Behandlung zu entblößen, sodass es verpflichtend war."
Wir sagen: Nicht alles, dessen Entblößung erlaubt ist, ist verpflichtend, denn es ist erlaubt, sie für Nicht-Verpflichtendes einstimmig zu entblößen, wie sie für den Blick des Arztes und seine Behandlung entblößt wird, wo es erlaubt ist, die Behandlung zu unterlassen.
Auch: Das Gesicht der Frau ist eine Schamgegend im Blick, und es ist ihr erlaubt, es bei einer Transaktion zu entblößen, die nicht verpflichtend ist, und um ein Zeugnis über sie zu übernehmen, wo es nicht verpflichtend ist.
Auch: Sie erlaubten dem Waschenden des Toten das Rasieren seiner Schamhaare, und das erfordert das Entblößen der Schamgegend oder ihre Berührung für Nicht-Verpflichtendes.
Was eure Aussage betrifft: "Der Muslim wird vom Ungläubigen unterschieden, sodass wenn ein Beschnittener unter einer Gruppe getöteter Unbeschnittener gefunden wird, über ihn gebetet wird ohne sie."
Das ist nicht so; denn einige Ungläubige beschneiden sich, und das sind die Juden. Die Beschneidung unterscheidet nicht zwischen Muslimen und Ungläubigen, außer wenn es an einem Ort ist, wo sich nur Muslime beschneiden, und dann ist es ein Unterschied zwischen Muslimen und Ungläubigen. Das erfordert nicht seine Verpflichtung, wie nicht aus der Verpflichtung des übrigen folgt, wodurch zwischen Muslimen und Ungläubigen unterschieden wird.
Was eure Aussage betrifft: "Der Vormund fügt dem kleinen Kind Schmerzen zu und setzt es der Todesgefahr durch Komplikationen aus und gibt aus seinem Vermögen den Lohn des Beschneiders und den Preis der Medizin aus."
Das weist nicht auf seine Verpflichtung hin, wie er ihm Schmerzen durch Züchtigung zu seinem Besten zufügt und aus seinem Vermögen den Lohn des Lehrers und Erziehers ausgibt, und das ist richtig von ihm.
Al-Khallāl sagte: "Kapitel des Opfertieres für die Waise": Mir berichtete Ḥarb ibn Ismāʿīl, er sagte: Ich sagte zu Aḥmad: Wird für die Waise geopfert? Er sagte: Ja, wenn sie Vermögen hat. Und ebenso sagte Sufyān ath-Thaurī.
Jaʿfar an-Naisābūrī sagte: Ich hörte Abā ʿAbdallāh, wie er über einen Vormund einer Waise gefragt wurde, ob er für die Waise ein Opfertier kauft? Er sagte: Hat sie Vermögen? Er sagte: Ja. Er sagte: Er kauft für sie.
Eure Aussage: "Oder wäre es nicht verpflichtend gewesen, wäre es dem Beschneider erlaubt gewesen, darauf zu verzichten..." bis zum Ende.
Wird widerlegt durch sein Verzichten auf das Abschneiden des Geschwürs, des dritten Glieds und das Ziehen des Zahns.
Und das Abschneiden der Adern und das Aufschlitzen der Haut für das Schröpfen und den Aderlass. Es ist dem Chirurgen erlaubt zu verzichten auf das, was ihm erlaubt ist abzuschneiden, geschweige denn auf das, was ihm empfohlen und vorgeschrieben ist und worin ein offensichtlicher Nutzen liegt.
Eure Aussage: "Der Unbeschnittene ist dem Verderben seiner rituellen Reinheit und seines Gebets ausgesetzt."
Dies wird nur dem vorgeworfen, der nach seiner Wahl und seiner Fähigkeit war. Wenn es nicht mit seiner Wahl und Fähigkeit war, wird es ihm nicht vorgeworfen, und seine rituelle Reinheit wird nicht verdorben. Und wer tat, was er von Istijmār (Reinigung mit Steinen) und Istinjāʾ konnte, wird nicht für das zur Rechenschaft gezogen, wozu er nicht fähig war.
Eure Aussage: "Es ist ein Zeichen der Kreuzanbeter und der Feueranbeter, sodass das Übereinstimmen mit ihnen darin ein Übereinstimmen mit ihnen in ihrem Zeichen ihrer Religion ist."
Die Antwort darauf: Sie unterschieden sich nicht von den Ḥukām durch bloßes Unterlassen der Beschneidung, sondern sie unterschieden sich durch die Gesamtheit dessen, was sie an falscher Religion haben. Das Übereinstimmen des Muslims mit ihnen im Unterlassen der Beschneidung erfordert nicht das Übereinstimmen mit ihnen im Zeichen ihrer Religion, wodurch sie sich von den Ḥunafāʾ unterschieden haben.
Die Befürworter der Verpflichtung sagten: Die Beschneidung ist das Zeichen der Ḥanīfīya, das Zeichen des Islam, das Haupt der Fitra, der Titel der Religion. Wenn der Prophet (Friede und Segen seien auf ihm) sagte: "Wer seinen Schnurrbart nicht schneidet, gehört nicht zu uns", wie ist es dann mit dem, der die Beschneidung unterließ und sich mit dem Zeichen der unbeschnittenen Kreuzanbeter zufrieden gab?!
Das Offensichtlichste, wodurch Kreuzanbeter und Anbeter des Barmherzigen unterschieden werden, ist: die Beschneidung. Darauf blieb die Praxis der Ḥunafāʾ bestehen von der Zeit ihres Imams Abraham bis zur Zeit des Siegels der Propheten. Er wurde gesandt zur Vervollständigung der Ḥanīfīya und ihrer Bestätigung, nicht zu ihrer Veränderung und Abänderung.
Als Gott, der Erhabene, es Seinem Freund befahl und er wusste, dass das Verzichten das Geforderte ist und dass es nicht erlaubt ist, es zu unterlassen und zu vernachlässigen, eilte er zum Befolgen Seines Befehls ﴿mit der Wahrheit, dem Beständigen﴾ und wählte für sich selbst die Axt, eilend zum Befolgen und gehorsam dem Besitzer der Macht und Majestät. Er machte es zur bleibenden Fitra in seiner Nachkommenschaft bis zum Tag des Rufens. Wer ihnen darin widersprach, sind alle Propheten aus seiner Nachkommenschaft und ihre Gemeinschaften bis zum Tag, bis Gott und Sein Gesandter und Sein Wort, die jungfräuliche Reine,
die Keusche, denn er beschnitt sich in Befolgung Abrahams des Freundes, und die Christen erkennen das an und wissen, dass es zu den Regelungen des Evangeliums gehört, und dass die Rebellion die Launen von Leuten ist, die zuvor irregegangen sind und viele in die Irre führten und vom rechten Weg abirrten.
Bis dass das Ohr des Hauses von ʿAbdallāh ibn ʿAbbās einen Ruf rief, den die Eliten und die Allgemeinheit hörten: dass wer sich nicht beschneiden lässt, kein Gebet hat und sein Schlachttier nicht gegessen wird, sodass er ihn aus der Gemeinschaft der Leute des Islam herausnahm.
So etwas wird nicht über das Unterlassen einer Sache gesagt, die zwischen Zaid und ihr steht und in der er die Wahl hat; vielmehr wird es nur über das gesagt, dessen Verpflichtung mit einem Wissen bekannt ist, das fast Notwendigkeit ist. Es genügt für seine Verpflichtung, dass es zu den Eigenschaften der Ḥanīfīya gehört, auf die Gott Seine Diener erschuf und zu denen die Gesandten gesandt wurden. Wer sie unterlässt, tritt aus der Fitra heraus, die Gott sandte, Seine Gesandten zu vervollständigen. Sein Ort in ihrer Unterlassung ist verzögert in dem, was Vorrang verdient, und er wendet sich ab von seinem Vater Abraham: ﴿Und wer verschmäht die Religion Abrahams außer dem, der sich selbst töricht macht? Wir haben ihn im Diesseits auserwählt, und im Jenseits gehört er zu den Rechtschaffenen. Als sein Herr zu ihm sagte: Ergib dich! Sagte er: Ich habe mich dem Herrn der Welten ergeben﴾ [al-Baqara: 130, 131].
So wie der Islam das Haupt der Ḥanīfīya-Religion und ihr Fundament ist, so ist die Ergebung in Seinen Befehl ihre Vollständigkeit und ihr Abschluss.
فصل
وأمّا قولُه في الحديث: «الخِتانُ سُنّةٌ للرّجال مَكْرُمَةٌ للنّساء».
فهذا حديثٌ يُروى عن ابن عبّاسٍ بإسنادٍ ضعيفٍ. والمحفوظُ أنّه موقوفٌ عليه.
ويُروى أيضًا عن الحجّاج بن أرطأة، وهو ممّن لا يُحتجّ به. عن أبي المليح بن أسامة، عن أبيه، عنه. وعنه عن مكحولٍ، عن أبي أيّوبَ، عن النّبيّ ﷺ فذكرَه.
ذكر ذلك كلّه البيهقيُّ، ثم ساق عن ابن عبّاسٍ: أنّه لا تُؤكلُ ذبيحةُ الأقلف، ولا تُقبلُ صلاتُه، ولا تجوزُ شهادتُه.
ثم قال: وهذا دلّ على أنّه كان يُوجبُه. وأنّ قولَه: «الخِتانُ سُنّةٌ» أراد به سنّةَ النّبيّ ﷺ، وأنّ رسولَ اللهِ ﷺ سنّه وأمَر به فيكونُ واجبًا. انتهى.
والسّنّةُ: هي الطّريقةُ، أي: سننتُ لك كذا؛ أي: شرعتُه. فقولُه: «الخِتانُ سُنّةٌ للرّجال» أي: مشروعٌ لهم، لا أنّه تُدَبُّ به غيرُ واجبٍ.
فالسّنّةُ: هي الطّريقةُ المتّبعةُ وجوبًا واستحبابًا، لقوله: «مَنْ رَغِبَ
عَن سُنَّتِي فَلَيْسَ مِنِّي». وقولُه: «عَلَيْكُم بِسُنَّتِي وَسُنَّةِ الخُلَفَاءِ الرَّاشِدِينَ مِن بَعْدِي».
وقال ابنُ عبّاسٍ: من خالف السُّنّةَ كفرَ.
وتخصيصُهم السُّنّةَ بما يجوزُ تركُه اصطلاحٌ حادثٌ، وإلا فالسُّنّةُ ما سَنّ رسولُ اللهِ ﷺ لأمّته من واجبٍ ومستحبٍّ. فالسُّنّةُ: هي الطّريقةُ، وهي الشّرعةُ، والمنهاجُ، والسّبيلُ.
وأمّا قولُكم: إنّ رسولَ اللهِ ﷺ قرنَه بالمسنوناتِ.
فدلالةُ الاقتران لا تقوى على معارضة أدلّة الوجوب، ثمّ إنّ الخصالَ المذكورةَ في الحديث منها ما هو واجبٌ، والمضمضةُ والاستنشاقُ والاستنجاءُ ومنها ما هو مستحبٌّ كالسّواكِ.
وأمّا تقليمُ الأظفار: فإنّ الظُّفرَ إذا طال جدًّا بحيث يجتمعُ تحتَه الوسخُ: وجب تقليمُه لصحّة الطّهارة.
وأمّا قصّ الشّاربِ: فالدّليلُ يقتضي وجوبه إذا طال، وهذا الّذي يعيّنُ القولَ به؛ لأمر رسولِ اللهِ ﷺ، وقولُه ﷺ: «مَن لَم يَأْخُذْ شَارِبَهُ فَلَيْسَ مِنَّا».
وأمّا قولُ الحسنِ البصريّ: «قد أسلمَ مع رسولِ اللهِ ﷺ الناسُ، فما فُتّش أحدًا منهم».
فجوابُه: أنّهم استغنوا عن التّفتيش بما كانوا عليه من الختان، فإنّ العربَ قاطبةً كانوا يختتنون، واليهودَ قاطبةً تختتنُ، ولم يبقَ إلا النّصارى. وهم فرقتان: فرقةٌ تختتنُ، وفرقةٌ لا تختتنُ.
وقد علم كلُّ مَن دخل في الإسلام منهم ومِن غيرهم أنّ شعارَ
الإسلام: الختانُ، فكانوا يُبادرون إليه بعد الإسلام كما يُبادرون إلى الغُسلِ. ومن كان منهم يشقّ عليه يخافُ التّلفَ: سقط عنه.
وقد سُئل الإمامُ أحمدُ عن ذبيحة الأقلف، وذُكر له حديثُ ابن عبّاسٍ: لا تُؤكلُ. وقال: ذلك عندي إذا وُلِد بين أبوينِ مسلمَينِ فكبر ولم يختتن، وأمّا الكبيرُ إذا أسلم وخاف على نفسه الختان، فله عندي رخصةٌ.
وأمّا قولُكم: إنّ الملّةَ في التّوحيد».
فالملّةُ في الدّين، وهي بمجموع أقوالٍ وأفعالٍ واعتقاد، ودخولِ الأعمال في الملّة دخولُ الإيمان.
والملّةُ: هي الفطرةُ، وهي الدّينُ. ومحالٌ أن يأمر اللهُ سبحانه باتّباع إبراهيم في مجرّد الكلمة دون الأعمال وخصال الفطرة، وإنّما متابعتُه في توحيده وأقواله وأفعاله، وهو ﷺ اختتن امتثالًا لأمر ربّه الّذي أمرَه، وابتلاه به، فوقاه كما أمرَه، فإن لم نفعل كما فعل، لم نكن متّبعين له.
وأمّا قولُكم: «قد حُكِمَ في حديث عُمَيْم بن كُلَيْبٍ، عن أبيه، عن جدّه أنّه من رواية إبراهيم بن أبي يحيى».
فالشّافعيُّ كان حَسَنَ الفِطْنةِ، وغيرُه يضعّفه، فحديثُه يصلحُ للاعتضاد بحيث يتقوّى به، وإنّما لا يُحتجّ به وحدَه.
وكذلك الكلامُ في مُرسَلِ الزُّهريّ، إذا لم يُحتجّ به وحدَه، فإنّ هذه المرفوعاتِ والموقوفاتِ والمراسيلَ يشدُّ بعضُها بعضًا.
وكذلك الكلامُ في حديث موسى بن إسماعيلَ وشبهِه.
وأمّا قولُكم: «إنّ ابن عبّاسٍ تفرّد بقوله في الأقلف: لا تُؤكلُ ذبيحتُه، ولا صلاةَ له».
فهذا قولٌ صحابيٌّ، وقد احتجّ الأئمّةُ الأربعةُ وغيرُهم بأقوال الصّحابة، وصرّحوا بأنّها حُجّةٌ، وبالغ الشّافعيُّ في ذلك، فجعل مخالفتَهم بدعةً. فكيف، وقد حفظنا عن صحابيّ خلافًا لابن عبّاسٍ!
ومثلُ هذا التّشديد والتّغليظ لا يقولُه عالمٌ مثلُ ابن عبّاسٍ في تركِ مندوبٍ يخيّرُ الرّجلَ بين فعلِه وتركِه.
وأمّا قولُكم: «إنّ الشّعائرَ تنقسمُ إلى مستحبٍّ وواجبٍ».
فالأمرُ كذلك، ولكنّ مِثْلَ هذا الشّعائر العظيم الفارق بين عُبّاد الصّليبِ وعُبّاد الرّحمن الّذي لا تتمّ الطّهارةُ إلا به، وتركُه شعارُ عُبّاد الصّليب، لا يكونُ إلا من أعظم الواجبات.
وأمّا قولُكم: «إنّ باب العقوبات منه باب الختان».
فنحن لا نجعل ذلك أصلًا في وجوب الختان، بل اعتبرنا في وجوب أحدهما بوجوب الآخر، فإنّ أعضاء المسلمِ وظهورُه فأنّه حمى لِمَن حدّ أو حقّ، وكلاهما يتعيّنُ إقامتُه، فإنّه لا يجوزُ تعطيلُه.
وأمّا كَشْفُ العورة: فهو وإن لم تكن مصلحتُه أرجحَ من مفسدة كشفِه والنّظر إليه ولمسِها، بل جاز ارتكابُ ثلاثٍ مفاسدَ عظيمةٍ لأمرٍ مندوبٍ يجوزُ فعلُه وتركُه.
وأمّا المداواة: فذلك من باب الحياء وأسبابِها الّتي لا بدّ للبنيّة منها، فلو كان الختانُ من جملة المندوبات لكان بمنزلة كشفِها لما لا تدعو الحاجةُ إليه، وهذا لا يجوزُ.
وأمّا قولُكم: «إنّ الوليّ يُخرجُ من مال الصّبيّ أجرةَ المعلّم والمؤدّب».
فلا ريب أن تعليمه وتأديبه حتى واجبٌ على الوليِّ، فما أخرجه مالك إلا فيما لا بُدَّ منه في صلاحه في دنياه وآخرته، فلو كان الختان مندوبًا محضًا لكان إخراجه بمنزلة الصدقة التطوع به، وبذلك لمن يصحُّ عنه حجٌّ التطوع ونحو ذلك.
وأما الأضحية، فهي مختلفٌ في وجوبها، فمَن أوجبها لم يخرج مالَه إلا في واجب، ومن رآها سُنّة قال: ما يحصل بها من جَبْر قلبه والإحسان إليه وتفريجه أعظم من بقاء ثمنها في مِلْكه.
Abschnitt
Was seine Aussage im Hadith betrifft: "Die Beschneidung ist Sunna für die Männer, eine Ehre für die Frauen."
Dies ist ein Hadith, der von Ibn ʿAbbās mit schwacher Überliefererkette überliefert wird. Das Bewahrte ist, dass es auf ihn aufgehalten ist.
Er wird auch von al-Ḥajjāj ibn Arṭāʾa überliefert, und er ist jemand, mit dem man nicht argumentiert. Von Abū l-Malīḥ ibn Usāma, von seinem Vater, von ihm. Und von ihm von Makhūl, von Abū Ayyūb, vom Propheten (Friede und Segen seien auf ihm), und er erwähnte es.
All das erwähnte al-Baihaqī, dann führte er von Ibn ʿAbbās an: dass das Schlachttier des Unbeschnittenen nicht gegessen wird, sein Gebet nicht angenommen wird und sein Zeugnis nicht zulässig ist.
Dann sagte er: Und dies deutet darauf hin, dass er es für verpflichtend hielt. Und seine Aussage: "Die Beschneidung ist Sunna" meinte damit die Sunna des Propheten (Friede und Segen seien auf ihm), und dass der Gesandte Gottes (Friede und Segen seien auf ihm) sie vorschrieb und sie befahl, sodass sie verpflichtend wäre. Ende.
Die Sunna ist: die Methode, das heißt: Ich schrieb dir so vor; das heißt: Ich legte es fest. Seine Aussage: "Die Beschneidung ist Sunna für die Männer", das heißt: vorgeschrieben für sie, nicht dass damit Nicht-Verpflichtendes gemeint ist.
Die Sunna ist: die befolgte Methode, verpflichtend und empfohlen, zu Seiner Aussage: "Wer
von meiner Sunna abweicht, gehört nicht zu mir." Und Seine Aussage: "Haltet euch an meine Sunna und die Sunna der rechtgeleiteten Kalifen nach mir."
Ibn ʿAbbās sagte: Wer der Sunna widerspricht, hat ungläubig gehandelt.
Die Spezifizierung der Sunna für das, dessen Unterlassen erlaubt ist, ist eine neu entstandene Terminologie. Sonst ist die Sunna das, was der Gesandte Gottes (Friede und Segen seien auf ihm) seiner Gemeinschaft vorschrieb an Verpflichtendem und Empfohlenem. Die Sunna ist: die Methode, sie ist die Gesetzgebung, der Weg und der Pfad.
Was eure Aussage betrifft: Der Gesandte Gottes (Friede und Segen seien auf ihm) verband sie mit den empfohlenen Dingen.
Die Indikation durch Verbindung ist nicht stark genug, um den Beweisen der Verpflichtung zu widersprechen. Dann sind die im Hadith erwähnten Eigenschaften teilweise verpflichtend: das Mundspülen, das Nasespülen und die Istinjāʾ, und teilweise empfohlen wie der Miswak.
Was das Schneiden der Nägel betrifft: Wenn der Nagel sehr lang wird, sodass sich darunter Schmutz ansammelt: wird sein Schneiden für die Gültigkeit der rituellen Reinheit verpflichtend.
Was das Schneiden des Schnurrbartes betrifft: Der Beweis erfordert seine Verpflichtung, wenn er lang wird, und das ist das, was die Aussage damit bestimmt; wegen des Befehls des Gesandten Gottes (Friede und Segen seien auf ihm) und seiner Aussage (Friede und Segen seien auf ihm): "Wer seinen Schnurrbart nicht schneidet, gehört nicht zu uns."
Was die Aussage von al-Ḥasan al-Baṣrī betrifft: "Mit dem Gesandten Gottes (Friede und Segen seien auf ihm) wurden die Menschen Muslim, und er untersuchte niemanden von ihnen."
Die Antwort darauf: Sie brauchten die Untersuchung nicht wegen dessen, was sie an Beschneidung hatten, denn die Araber insgesamt ließen sich beschneiden, und die Juden insgesamt beschneiden sich, und es blieben nur die Christen übrig. Und sie sind zwei Gruppen: eine Gruppe beschneidet sich, und eine Gruppe beschneidet sich nicht.
Jeder, der von ihnen und anderen in den Islam eintrat, wusste, dass das Zeichen des
Islam die Beschneidung ist. Sie eilten dazu nach dem Islam, wie sie zur rituellen Ganzkörperwaschung eilten. Wer von ihnen war, dem es schwer fiel oder der den Tod fürchtete: es fiel für ihn weg.
Imam Aḥmad wurde über das Schlachttier des Unbeschnittenen gefragt, und ihm wurde der Hadith von Ibn ʿAbbās erwähnt: Es wird nicht gegessen. Er sagte: Das ist bei mir, wenn er zwischen zwei muslimischen Eltern geboren wurde und groß wurde und sich nicht beschnitt. Was den Erwachsenen betrifft, wenn er Muslim wird und die Beschneidung für sich fürchtet, so hat er bei mir eine Erlaubnis.
Was eure Aussage betrifft: "Die Religion ist im Tauhid."
Die Religion ist in der Religion, und sie besteht aus der Gesamtheit von Aussagen, Taten, Glauben und dem Eintritt der Taten in die Religion ist der Eintritt des Glaubens.
Die Religion ist: die Fitra, und sie ist die Religion. Es ist unmöglich, dass Gott, der Erhabene, befiehlt, Abraham nur im bloßen Wort ohne die Taten und Eigenschaften der Fitra zu folgen. Vielmehr ist das Befolgen in seinem Tauhid, seinen Aussagen und seinen Taten, und er (Friede und Segen seien auf ihm) beschnitt sich in Befolgung des Befehls seines Herrn, der ihn befahl und mit ihm prüfte. Er bewahrte, wie Er ihm befahl. Wenn wir nicht tun, wie er tat, sind wir ihm nicht folgend.
Was eure Aussage betrifft: "Es wurde im Hadith von ʿUmaim ibn Kulaib, von seinem Vater, von seinem Großvater gerichtet, dass es aus der Überlieferung von Ibrāhīm ibn Abī Yaḥyā stammt."
Asch-Schāfiʿī war gut im Verstand, und andere schwächen ihn. Sein Hadith eignet sich zur Unterstützung, sodass er dadurch gestärkt wird, und man argumentiert nicht mit ihm allein.
Ebenso ist die Rede über den Mursal von az-Zuhrī, wenn nicht mit ihm allein argumentiert wird, denn diese Erhobenen, Aufgehaltenen und Mursale stärken einander.
Ebenso ist die Rede über den Hadith von Mūsā ibn Ismāʿīl und seinesgleichen.
Was eure Aussage betrifft: "Ibn ʿAbbās blieb allein mit seiner Aussage über den Unbeschnittenen: Sein Schlachttier wird nicht gegessen, und er hat kein Gebet."
Dies ist die Aussage eines Gefährten, und die vier Imame und andere argumentierten mit den Aussagen der Gefährten und erklärten ausdrücklich, dass sie ein Beweis sind. Asch-Schāfiʿī übertrieb darin, sodass er das Widersprechen zu ihnen als Bidʿa (unerlaubte Neuerung) machte. Wie erst recht, wenn wir von keinem Gefährten einen Widerspruch zu Ibn ʿAbbās bewahrten!
So eine Strenge und Schärfe sagt kein Gelehrter wie Ibn ʿAbbās über das Unterlassen von Empfohlenem, bei dem der Mann die Wahl zwischen seinem Tun und Unterlassen hat.
Was eure Aussage betrifft: "Die Zeichen sind geteilt in Empfohlenes und Verpflichtendes."
Die Sache ist so, aber ein so großes Zeichen, das zwischen Kreuzanbetern und Anbetern des Barmherzigen unterscheidet, wodurch die rituelle Reinheit erst vollständig wird, und sein Unterlassen ist das Zeichen der Kreuzanbeter, ist nur von den größten Pflichten.
Was eure Aussage betrifft: "Das Kapitel der Bestrafungen ist vom Kapitel der Beschneidung."
Wir machen das nicht zum Ursprung der Verpflichtung der Beschneidung, sondern wir verglichen die Verpflichtung der einen mit der Verpflichtung der anderen. Die Glieder des Muslims und sein Rücken sind geschützt außer für eine Grenze oder ein Recht, und beides muss durchgeführt werden, denn es ist nicht erlaubt, es zu unterlassen.
Was das Entblößen der Schamgegend betrifft: Wenn sein Nutzen nicht überwiegt gegenüber dem Schaden ihrer Entblößung und des Blicks darauf und ihrer Berührung, dann ist es erlaubt, drei große Übel für eine empfohlene Sache zu begehen, deren Tun und Unterlassen erlaubt ist.
Was die medizinische Behandlung betrifft: Das ist vom Kapitel des Lebens und seiner Ursachen, die für die Struktur notwendig sind. Wäre die Beschneidung unter den empfohlenen Dingen, wäre sie wie ihre Entblößung für das, wozu die Notwendigkeit nicht ruft, und das ist nicht erlaubt.
Was eure Aussage betrifft: "Der Vormund gibt aus dem Vermögen des Kleinen den Lohn des Lehrers und Erziehers aus."
Es besteht kein Zweifel, dass sein Unterricht und seine Erziehung sogar verpflichtend für den Vormund sind. Er gibt sein Vermögen nur für das aus, was unvermeidlich ist für sein Wohl in seinem Diesseits und Jenseits. Wäre die Beschneidung bloß empfohlen, wäre seine Ausgabe wie die freiwillige Spende damit und das, was von ihm an freiwilliger Pilgerfahrt und ähnlichem gültig ist.
Was das Opfertier betrifft, so ist es umstritten bezüglich seiner Verpflichtung. Wer es für verpflichtend hält, gibt sein Vermögen nur für Verpflichtendes aus. Wer es als Sunna sah, sagte: Was dadurch an Trost für sein Herz und Wohltätigkeit für ihn und seiner Erleichterung erreicht wird, ist größer als das Verbleiben seines Preises in seinem Besitz.
الفصل الخامس
في وقت وجوبه
ووقتُه عند البلوغ؛ لأنّه وقتُ وجوب العبادات عليه، ويجبُ قبل ذلك.
وفي «صحيح البخاري» من حديث سعيد بن جبير، قال: سُئل ابنُ عباس -رضي الله عنهما-: مِثْلُ مَنْ حين قُبِض رسولُ الله ﷺ؟ قال: أنا يومئذٍ مختونٌ، وكانوا لا يختنون الرَّجُل حتى يُدْرِكَ؟
وقد اختُلِفَ في سِنِّ ابن عباس عند وفاة النبي ﷺ، فقال الزُّبير والواقدي: وُلِد في الشِّعب قبل خروج بني هاشم من قبل الهجرة بثلاث سنين، وتُوفّي رسولُ الله ﷺ وله ثلاث عشْرَة سنة.
وقال سعيد بن جبير، عن ابن عباس قال: توفّي رسولُ الله ﷺ وأنا ابنُ
عشْر سنين، وقد قرأتُ المُحْكَم، يعني المفصّل.
قال أبو عُمَر: روينا ذلك عنه من وجوه، وقد رُوي عن ابن إسحاق عن سعيد بن جبير عن ابن عباس قال: قُبِض رسولُ الله ﷺ وأنا خَتينٌ أو مختونٌ، ولا يصحُّ؟
قلت: هو أصحُّ شيء في الباب، وهو الذي رواه البُخاري في «صحيحه» كما تقدّم لفظًا.
وقال عبد الله ابن الإمام أحمد: حدّثنا أبي، حدّثنا سليمان بن داود حدّثنا شُعبة، عن أبي إسحاق قال: سمعتُ سعيد بن جبير يحدّث عن ابن عباس قال: تُوفّي رسولُ الله ﷺ وأنا ابنُ خمس عشرة سنة.
قال عبد الله: قال أبي: وهذا هو الصواب.
قلت: وفي «الصحيحين» عنه قال: أقبلتُ راكبًا على أتانٍ، وأنا يومئذٍ ناهَزْتُ الاحتلام، ورسولُ الله ﷺ يُصلّي بالناس بمنى إلى غير جدار،
فمررت بين يدي بعض الصَّفِّ ... الحديث.
والذي عليه أكثرُ أهل السِّيَر والأخبار: أنّه كان مع وفاة النبي ﷺ ثلاث عشرة سنة؛ فإنّه وُلِد في الشِّعب، وكان قبل الهجرة بثلاث سنين، وأقام رسولُ الله ﷺ بالمدينة عشرة، وقد أخبَرَنا أنّه كان حينئذٍ مختونًا.
قالوا: ولا يجب الختان قبل البلوغ؛ لأنَّ الصبيَّ ليس أهلًا لوجوب العبادات المتعلقة بالأبدان، فما القَوْلُ بالجرح الذي يورد التَّعذيبَ به؟
ولا يتنقّض هذا بالعاقلة التي تجب على الصغيرة، فإنّها لا مَؤونة عليها فيها، إنّما هي على مُقْيِّض الزَّمان.
قالوا: ولو بلغ الصبيُّ وهو أقلَفُ، أو المرأةُ غير مختونة، ولا عُذْرَ لهما، ألزَمهما السُّلطانُ به.
وعندي: أنّه يجب على الوليِّ أن يختن الصبيَّ قبل البلوغ بحيثُ
يبلغ مختونًا، فإنَّ ذلك مالًا يتمُّ الواجبُ إلا به.
وأمّا قول ابن عباس: وكانوا لا يختنون الرَّجُل حتى يُدْرِكَ، أي حتى يُقارب البلوغَ، كقوله تعالى: ﴿فَإِذَا بَلَغْنَ أَجَلَهُنَّ فَأَمْسِكُوهُنَّ بِمَعْرُوفٍ﴾ [الطلاق:٢]، وعند بلوغ الأجَلِ لا يتأتى الإمساكُ، وقد صرّح من ابن عباس بأنه كان يوم موت النبي ﷺ مختونًا، وأخبَر في حجّة الوداع إنّ عائشة بعدما رسولُ الله ﷺ بضعةً وثمانين يدًا، كان قد أهلَّ الاحتلام، أي كان قد أمَر النبي ﷺ الأيّة بأن يباشروا قبل الاحتلام بالمبادرة لسبع، وأن يضربوهم على تركها لعشر، فكيف يَسُوغ لهم أنه لم تُزَل به ختانهم حتى يجاوزوا البلوغ، والله أعلم.
Der fünfte Abschnitt
Über den Zeitpunkt ihrer Verpflichtung
Ihre Zeit ist beim Erreichen der Pubertät; denn das ist die Zeit der Verpflichtung der gottesdienstlichen Handlungen für ihn, und sie ist verpflichtend vor dem.
In "Ṣaḥīḥ al-Bukhārī" aus dem Hadith von Saʿīd ibn Jubair, er sagte: Ibn ʿAbbās (möge Gott mit beiden zufrieden sein) wurde gefragt: Wie alt warst du, als der Gesandte Gottes (Friede und Segen seien auf ihm) starb? Er sagte: Ich war an jenem Tag beschnitten, und sie beschnitten den Mann nicht, bis er das Alter erreichte.
Es gab Meinungsunterschiede über das Alter von Ibn ʿAbbās beim Tod des Propheten (Friede und Segen seien auf ihm). Az-Zubair und al-Wāqidī sagten: Er wurde in der Schlucht vor dem Auszug der Banū Hāschim vor der Hidschra um drei Jahre geboren, und der Gesandte Gottes (Friede und Segen seien auf ihm) starb, als er dreizehn Jahre alt war.
Saʿīd ibn Jubair sagte, von Ibn ʿAbbās, er sagte: Der Gesandte Gottes (Friede und Segen seien auf ihm) starb, und ich war
zehn Jahre alt, und ich hatte den Muhkam gelesen, das heißt den Mufaṣṣal.
Abū ʿUmar sagte: Wir überlieferten das von ihm aus mehreren Wegen, und es wurde von Ibn Isḥāq von Saʿīd ibn Jubair von Ibn ʿAbbās überliefert, er sagte: Der Gesandte Gottes (Friede und Segen seien auf ihm) starb, und ich war ein Kind (khatīn) oder beschnitten (makhtūn), und es ist nicht authentisch.
Ich sage: Es ist das Authentischste im Kapitel, und es ist das, was al-Bukhārī in seinem "Ṣaḥīḥ" überlieferte, wie bereits im Wortlaut erwähnt.
ʿAbdallāh, der Sohn von Imam Aḥmad, sagte: Mir erzählte mein Vater, uns erzählte Sulaimān ibn Dāwūd, uns erzählte Shuʿba, von Abū Isḥāq, er sagte: Ich hörte Saʿīd ibn Jubair von Ibn ʿAbbās berichten, er sagte: Der Gesandte Gottes (Friede und Segen seien auf ihm) starb, und ich war fünfzehn Jahre alt.
ʿAbdallāh sagte: Mein Vater sagte: Und dies ist das Richtige.
Ich sage: In den "Ṣaḥīḥain" von ihm, er sagte: Ich kam auf einer Eselin reitend, und ich war an jenem Tag nahe der Pubertät, und der Gesandte Gottes (Friede und Segen seien auf ihm) betete mit den Menschen in Minā ohne Mauer,
und ich ging vor einem Teil der Reihe durch... der Hadith.
Worauf die meisten Leute der Siyer und Akhbār sich einigen: dass er beim Tod des Propheten (Friede und Segen seien auf ihm) dreizehn Jahre alt war; denn er wurde in der Schlucht geboren, und das war vor der Hidschra um drei Jahre, und der Gesandte Gottes (Friede und Segen seien auf ihm) verweilte in Medina zehn Jahre, und er berichtete uns, dass er damals beschnitten war.
Sie sagten: Die Beschneidung ist vor der Pubertät nicht verpflichtend; denn der kleine Junge ist nicht geeignet für die Verpflichtung der gottesdienstlichen Handlungen, die mit den Körpern zusammenhängen. Was ist dann mit der Wunde, die ihm Qual bringt?
Das wird nicht widerlegt durch die ʿĀqila, die für die Kleine verpflichtend ist, denn es gibt keine Mühe für sie darin, sie ist vielmehr auf dem Verpflichtenden der Zeit.
Sie sagten: Wenn der Junge die Pubertät erreicht, während er unbeschnitten ist, oder die Frau nicht beschnitten, und es keine Entschuldigung für sie gibt, verpflichtet sie der Sultan dazu.
Bei mir: Es ist für den Vormund verpflichtend, den kleinen Jungen vor der Pubertät zu beschneiden, sodass
er beschnitten die Pubertät erreicht, denn das ist das, ohne das die Pflicht nicht vollständig wird.
Was die Aussage von Ibn ʿAbbās betrifft: Und sie beschnitten den Mann nicht, bis er das Alter erreicht, das heißt, bis er sich der Pubertät nähert, wie Seine Worte, der Erhabene: ﴿Wenn sie ihre Frist erreichen, dann haltet sie in Güte﴾ [aṭ-Ṭalāq:2], und beim Erreichen der Frist ist das Festhalten nicht möglich. Ibn ʿAbbās erklärte ausdrücklich, dass er am Tag des Todes des Propheten (Friede und Segen seien auf ihm) beschnitten war, und er berichtete in der Abschiedspilgerfahrt, dass ʿĀʾisha nach dem, was der Gesandte Gottes (Friede und Segen seien auf ihm) einige Dutzend Hände war, die Pubertät erreicht hatte, das heißt, er hatte erreicht. Der Prophet (Friede und Segen seien auf ihm) befahl den Eltern, dass sie das Gebet mit sieben beginnen sollten und sie für sein Unterlassen mit zehn schlagen sollten. Wie könnte es ihnen erlaubt sein, dass ihre Beschneidung nicht entfernt wird, bis sie über die Pubertät hinausgehen? Und Gott weiß es am besten.
الفصل السادس
في الاختلاف في كراهية يوم السابع
وقد اختُلِف في ذلك على قولين، هما روايتان عن الإمام أحمد.
قال الخَلَّال: «باب كراهية ختان الصبيِّ» حدّثنا أحمد بن محمد بن عبد الحميد، ثم ذكَر أنه: «أيُّ عبد الله ختان الصبيِّ الصبيِّ ليكم يختن؟» قال: لا أدري، لم أسمع فيه شيئًا، فقلت له: يُشقُّ على الصغير ابن عشَر، وذكرتُ له أنّي محدّثًا أنه إن أخته فيها، ورأيت أنّه كأنه يشتهي ذلك، ورأيت بكر العشَرة بكره لغلظه وشدّته.
فقال أي: ما ظننتُ أنّ الصغير يشمئل عليه هذا.
ولا أرى يُكره للصغير الشَّهر، والسُّنّة، ولم يقلْ في ذلك شيئًا، إلا أنّي رأيته يُعجبه من أن يكون هذا يؤذي الصغير.
قال عبد الملك: وسمعتُه يقول: كان الحَسَن يُكره أن يختن الصبيَّ يوم سابعه.
أخبرنا محمد بن عليّ السمسار، قال: حدّثنا مهنّا، قال: سألتُ أبا عبد الله عن الرجل يختن ابنه لسبعة أيّام؟ فكرهه، وقال: هذا فعلُ اليهود.
وقال لي أحمدُ بن حنبل: كان الحَسَن يُكره أن يختن الرجلُ ابنَه لسبعة أيّام، فقلت: مَن ذكره عن الحَسَن؟ قال: بعض البَصْريِّين.
وقال لي أحمد: لمعنى أنّ سُفيان الثَّوْري سأل سُفيان بن عُيَيْنة: في كم يُختَن الصبيُّ؟ فقال سفيان: لو كان الحَسَن ابنُ عُمَر بَنيه؟ فقال لي أحمد: ما كان أكْيَس سفيان بن عُيَيْنة، يعني حين قال: لو قلت في كم يُختَن، يعني ابنَ بَنيه؟
أخبرني عِصمة بن عِصام، حدّثنا حنبل، أنّ أبا عبد الله وإن خَتنَ السابع به لا بأس، وإنّما كره الحَسَن ختان الصبيَّ كيلا باليهود وليس في هذا شيء.
أخبرني محمد بن عليّ، حدّثنا صالح أنه لأبيه: يُختَن الصبيُّ لسبعة أيّام؟ قال: يُرْوَى عن الحَسَن أنه فعل اليهود.
وسُئل من نُبّه عن ذلك؟ قال: إنّما يُستحبُّ ذلك في اليوم السابع لخفّته على الصبيّان، فإنّ المولودَ يُولَدُ وحذِر الجَسَد كلّه، لا يجدُ ألمًا حتى يشتدَّ لذلك، فقدّموا حتى يقوى.
قال ابن المُنذِر: ذكَر وقت الختان.
«وقد اختلفوا في وقت الجِتان: فكرهت طائفةٌ أن يُخْتَنَ الصبيُّ يوم سابعه، كرهَ ذلك: الحَسَنُ البَصْرِيُّ، ومالكُ بنُ أنسٍ، خلافًا على اليهود.
وقال الثَّوْرِيُّ: هو خطر.
قال مالكٌ: والصوابُ في خلاف اليهود. قال: وعامّة ما رأيت الختان ببلدنا إذا أَثْغَرَ.
وقال أحْمَدُ بنُ حَنْبَلٍ: لم أسمع في ذلك شيئًا.
وقال اللَّيْثُ بنُ سعد: الختانُ للغلام ما بين السَّبع سنينَ إلى العشرة.
وقد حُكِيَ عن مكحولٍ أنّه قال: إنّ إبراهيمَ خليلَ الرَّحمن ختن ابنه إسحاقَ لسبعةِ أيامٍ، وختن ابنه إسماعيلَ لثلاثَ عشرةَ سنةً، ورُوِيَ عن أبي جعفرٍ: أنَّ فاطمةَ كانت تختِنُ ولدها يوم السابع.
قال ابنُ المُنْذِر: وليس في هذا الباب شيءٌ يثبتُ، وليس لوقتِ الختان خبرٌ يُرجَعُ إليه ولا سُنّةٌ تُستعمَل، فالأشياءُ على الإباحةِ، ولا
يجوز لشيءٍ منها إلا بحُجّةٍ، ولا نَعلَمُ مع مَن مَنَعَ أن يُختَنَ الصبيُّ لسبعة أيامٍ حُجّةً.
وفي «سنن البَيْهَقِيِّ» من حديث زهير بن محمدٍ، عن محمدِ بن المُنكَدِر، عن جابرٍ قال: عقَّ رسولُ اللهِ ﷺ عن الحَسَنِ والحُسَيْنِ، وختنهما لسبعة أيّامٍ.
وفيها من حديث موسى بن عُليٍّ، عن أبيه، عن جابرٍ بن رباحٍ: أنَّ إبراهيمَ ختن إسحاقَ لسبعةِ أيامٍ، وختن إسماعيلَ ابنَ سبعةِ أيامٍ.
قال شيخُنا: ختن إبراهيمُ إسحاقَ لسبعةِ أيامٍ، وختن إسماعيلَ عند بلوغِه، فصار ختانُ إسحاقَ سنةً في بنيه، وختانُ إسماعيلَ سنةً في بنيه، واللهُ أعلم.
Der sechste Abschnitt
Über die Meinungsverschiedenheit bezüglich der Verpöntheit am siebten Tag
Darüber gab es Meinungsunterschiede in zwei Aussagen, die zwei Überlieferungen von Imam Aḥmad sind.
Al-Khallāl sagte: "Kapitel der Verpöntheit der Beschneidung des kleinen Jungen": Uns erzählte Aḥmad ibn Muḥammad ibn ʿAbd al-Ḥamīd, dann erwähnte er: "Abū ʿAbdallāh, die Beschneidung des kleinen Jungen, an welchem Tag soll er beschnitten werden?" Er sagte: Ich weiß nicht, ich habe nichts darüber gehört. Ich sagte zu ihm: Es ist schwer für den Kleinen, der zehn Jahre alt ist, und ich erwähnte ihm, dass ich erzählt wurde, dass wenn man ihn darin macht, und ich sah, dass er es gewissermaßen begehrte, und ich sah, dass er zehn Jahre verpönte wegen seiner Härte und Schwere.
Er sagte, das heißt: Ich dachte nicht, dass der Kleine das ertragen würde.
Ich sehe nicht, dass es für den Kleinen am Monat und der Sunna verpönt ist, und er sagte nichts dazu, außer dass ich sah, dass ihm gefällt, dass dies dem Kleinen schadet.
ʿAbd al-Malik sagte: Ich hörte ihn sagen: Al-Ḥasan verpönte, den kleinen Jungen am siebten Tag zu beschneiden.
Uns berichtete Muḥammad ibn ʿAlī as-Samsār, er sagte: Uns erzählte Mihnā, er sagte: Ich fragte Abā ʿAbdallāh über den Mann, der seinen Sohn nach sieben Tagen beschneidet? Er verpönte es und sagte: Das ist die Tat der Juden.
Aḥmad ibn Ḥanbal sagte zu mir: Al-Ḥasan verpönte, dass der Mann seinen Sohn nach sieben Tagen beschneidet. Ich sagte: Wer erwähnte das von al-Ḥasan? Er sagte: Einige Basrianer.
Aḥmad sagte zu mir: In der Bedeutung, dass Sufyān ath-Thaurī Sufyān ibn ʿUyaina fragte: Nach wie vielen wird der kleine Junge beschnitten? Sufyān sagte: Wenn al-Ḥasan der Sohn von ʿUmar seine Söhne? Aḥmad sagte zu mir: Wie klug war Sufyān ibn ʿUyaina, das heißt, als er sagte: Wenn du sagtest, nach wie vielen wird beschnitten, das heißt der Sohn seiner Söhne?
Mir berichtete ʿIṣma ibn ʿIṣām, uns erzählte Ḥanbal, dass Abū ʿAbdallāh, wenn er am siebten beschnitten wird, es keinen Schaden gibt, und al-Ḥasan verpönte nur die Beschneidung des kleinen Jungen, um nicht wie die Juden zu sein, und darin ist nichts.
Mir berichtete Muḥammad ibn ʿAlī, uns erzählte Ṣāliḥ, dass sein Vater: Wird der kleine Junge nach sieben Tagen beschnitten? Er sagte: Es wird von al-Ḥasan überliefert, dass es die Tat der Juden ist.
Er wurde über das gefragt? Er sagte: Vielmehr wird das am siebten Tag wegen seiner Leichtigkeit für die kleinen Kinder empfohlen, denn das Neugeborene wird geboren mit einem zarten Körper, es empfindet keinen Schmerz, bis es stark wird dafür, also lasse man es zu, bis es kräftiger wird.
Ibn al-Mundhir sagte: Erwähnung der Zeit der Beschneidung.
"Sie waren unterschiedlicher Meinung über die Zeit der Beschneidung: Eine Gruppe verpönte, den kleinen Jungen am siebten Tag zu beschneiden. Das verpönten: al-Ḥasan al-Baṣrī und Mālik ibn Anas, im Widerspruch zu den Juden.
Ath-Thaurī sagte: Es ist gefährlich.
Mālik sagte: Das Richtige ist im Widerspruch zu den Juden. Er sagte: Das Übliche, was ich an Beschneidung in unserem Land sah, ist, wenn er die zweiten Zähne bekommt.
Aḥmad ibn Ḥanbal sagte: Ich habe darüber nichts gehört.
Al-Laith ibn Saʿd sagte: Die Beschneidung für den Jungen ist zwischen sieben und zehn Jahren.
Es wurde von Makhūl überliefert, dass er sagte: Abraham, der Freund des Barmherzigen, beschnitt seinen Sohn Isaak nach sieben Tagen und beschnitt seinen Sohn Ismael mit dreizehn Jahren. Es wurde von Abū Jaʿfar überliefert: dass Fāṭima ihre Kinder am siebten Tag beschnitt.
Ibn al-Mundhir sagte: In diesem Kapitel gibt es nichts, was authentisch ist, und es gibt keine Zeit für die Beschneidung, zu der ein Bericht zurückkehrt oder eine Sunna angewendet wird. Die Dinge sind im Erlaubten, und es ist nicht
erlaubt, etwas davon zu verbieten außer mit einem Beweis, und wir kennen keinen mit dem, der verbot, den kleinen Jungen nach sieben Tagen zu beschneiden, einen Beweis.
In den "Sunan von al-Baihaqī" aus dem Hadith von Zuhair ibn Muḥammad, von Muḥammad ibn al-Munkadir, von Jābir, er sagte: Der Gesandte Gottes (Friede und Segen seien auf ihm) opferte für al-Ḥasan und al-Ḥusain und beschnitt sie nach sieben Tagen.
Darin aus dem Hadith von Mūsā ibn ʿAlī, von seinem Vater, von Jābir ibn Rabāḥ: dass Abraham Isaak nach sieben Tagen beschnitt und Ismael nach sieben Tagen beschnitt.
Unser Scheich sagte: Abraham beschnitt Isaak nach sieben Tagen und beschnitt Ismael beim Erreichen seiner Pubertät. Die Beschneidung Isaaks wurde zur Sunna in seinen Söhnen, und die Beschneidung Ismaels wurde zur Sunna in seinen Söhnen, und Gott weiß es am besten.
الفصل السَّابع
في بيان حكمةِ الختان وفوائدِه
الختانُ من محاسِنِ الشَّرائعِ التي شَرَعَها اللهُ سبحانه لعبادِه، ويجمِّلُ بها محاسِنَهم الظاهرةَ والباطنةَ، ليكونوا للفطرةِ التي فطَرَهُم عليها، ولهذا كان من شعائر الحنيفيّةِ ملّة إبراهيم.
وأصلُ مشروعيّةِ الختان لتكميلِ الحنيفيّةِ، فإنَّ اللهَ عزّ وجلَّ، لمّا عاهدَ إبراهيمَ ووعَدَهُ أن يجعلَه للناس إمامًا، ووعَدَهُ أن يكونَ أبا لشعوبٍ كثيرةٍ، وأن يكونَ من نسلِه الأنبياءُ والملوكُ من صُلْبِه، وأن يكونَ آخِرَتُه نَسْلَه، جاعلًا بينه وبينَ نَسلِه علامةَ العهدِ أن يُختَنَ كلُّ مولودٍ منهم، ويكونَ عهدي هذا مِيسَمًا في أجسادِهم، فالختانُ عَلَمٌ للدخولِ في ملّةِ إبراهيم.
وهذا موافِقٌ لتأويلِ مَن تأوّلَ قولَه تعالى: ﴿صِبْغَةَ اللَّهِ وَمَنْ أَحْسَنُ مِنَ اللَّهِ صِبْغَةً﴾ على الختان.
فالختانُ للحنفاءِ بمنزلةِ الصبغِ والتعميدِ لعُبّادِ الصُّلبانِ، فهم يطهّرونَ
أولادَهم بزعمِهم، حين يصبُغُونهم، ويقولون: الآنَ صارَ نصرانيًّا، فشرع لنا اللهُ سبحانه للختانِ صبغةَ الحنيفيّةِ، وجَعَلَ ميسَمَها الختانَ فقال: ﴿صِبْغَةَ اللَّهِ وَمَنْ أَحْسَنُ مِنَ اللَّهِ صِبْغَةً﴾.
وجعلَ اللهُ سبحانه علامةً لمن يضافُ مياهَ السَّماء بها، ولهذا الناس يسيرونَ دوابِّهم وماشيتِهم بأنواع السِّماتِ، حتى يكونَ ما يضافُ منها إلى كلِّ إنسانٍ معروفٍ بسيمتِه، ثم قد تكونُ السِّمَةُ متوارثةً في أمّةٍ بعد أمّةٍ.
فجعلَ اللهُ سبحانه الختانَ علامةً لمن يُضافُ إليه ووليّ، ويُنتسَبُ إليه بنسبةِ العُبوديّةِ والحقيقيّةِ حتى إذا جُهِدَتْ حالَ إنسانٍ في دينِه عُرِفَ بسيمةِ الختانِ ورِكزَتُه، وكانت العربُ تُدعَى بأمّةِ الختان.
ولهذا جاء في حديث هِرَقْلَ: إني أجدُ مُلكَ الختانِ قد ظَهَرَ، فقال له أصحابُه: لا يهمنّك هذا، فإنّنا نقتلُ اليهودَ ونأقتلُهم، فبينما هم على ذلك، وإذا برسولِ اللهِ ﷺ قد جاء بكتابِه، فأمَرَ به أن يُكتَبَ ويُنظَرَ ملءُ هو مختونٌ؟ فوُجِدَ مختونًا، فأخبَرَهُ أنَّ العربَ تختتِنُ، قال: هذا ملكُ هذه الأمّةِ.
ولمّا كانت أجنابُ بين المسلمينَ والرُّومِ، وقالَ هشامُ بنُ العاصِ: أيُّها المسلمونَ! إنَّ هؤلاءِ القلْفَ لا صبرَ لهم على السَّيفِ، فذكَّرتُهم بشِعارِ عُبّادِ الصُّليبِ وزِكزَتِهم، وجعلَه ممّا يوجِبُ إقدامَ الخُطفاءِ عليهم وتطهيرُ الأرضِ منهم.
والمقصودُ أنَّ صبغةَ اللهِ هي الحنيفيّةُ التي صبغَ القلوبَ بمعرفتِه ومحبّتِه، والإخلاصِ له، وعبادتِه وحدَه لا شريكَ له، وصبغُ الأبدانِ بخصالِ الفطرةِ من الختانِ، والاستحدادِ، وقصِّ الشَّاربِ، وتقليمِ الأظفارِ، ونتفِ الإبِطِ، والمضمضةِ، والاستنشاقِ، والسِّواكِ، والاستنجاءِ، فظهورُ فطرةٍ لله على قلوبِ الخلفاءِ وأبدانِهم.
قال محمّدُ بنُ جَريرٍ في قولِه تعالى: ﴿صِبْغَةَ اللَّهِ﴾: يعني
بالصبغةِ صبغةَ الإسلامِ، وذلك أنَّ النَّصارى كانوا إذا أرادوا أن تُنَصِّرَ أطفالَهم جعلوهم في ماءٍ لهم، فإنّ ذلك لها تقديسٌ بمنزلةِ الختانةِ، وأنَّ الإسلامَ، وأنَّهم صبغةٌ لهم في النَّصرانيّةِ، فقال اللهُ جلَّ ثناؤه لنبيّه ﷺ: ﴿صِبْغَةَ اللَّهِ﴾ يعني: أنَّ المؤمنين به مختونونَ، ﴿وَمَنْ أَحْسَنُ مِنَ اللَّهِ صِبْغَةً وَمَا كَانَ مِنَ الْمُشْرِكِينَ﴾ إلى قولِه: ﴿صِبْغَةَ اللَّهِ وَمَنْ أَحْسَنُ مِنَ اللَّهِ صِبْغَةً﴾.
قال قَتادَةُ: إنَّ اليهودَ تصبُغُ أبناءَها يهودًا، والنَّصارى تصبُغُ أبناءَها نصارى، وإنَّ صبغةَ اللهِ الإسلامُ، فلا صبغةَ أحسنُ من الإسلامِ ولا أطهرَ.
وقال مجاهدٌ: ﴿صِبْغَةَ اللَّهِ﴾: فطرةُ اللهِ.
وقال غيرُه: دينُ اللهِ.
وهذا مع ما في الختانِ من الطهارةِ والنظافةِ والتزيينِ، وتحسينِ الخلقةِ، وتعديلِ الشَّهوةِ، فإنّه إذا أفرطَتْ شهوةُ الإنسانِ بالأقلفِ بالحيوانيّةِ، وإذا عُدِمَتْ بالكلّيّةِ ألحقَتْهُ بالجماداتِ، فالختانُ يعدلُ منها بين الرّجالِ، والقُلفاء من النّساءِ، فلا يميلُ من الجِماعِ.
ولهذا يُذمُّ الرّجلُ، ويُمتَنَعُ ويُهجَنُ به ابنُ القلفاءِ - إشارة إلى غلظتِها وأنَّ زوجة أحسنَ من أخذها ما طال وجاوزَ الحدَّ من جلدةِ القلفةِ، وشعرِ العانةِ، وشعرِ الإبطِ، وشعرِ الشَّاربِ، وما طالَ من الظفرِ. فإنَّ الشيطانَ يختبئ من ذلك كلِّه ويألفُه ويقطنُ به، حتى إنّه ينقبضُ في تخليلِ الأقلفِ وفرجِ القلفاءِ ما لا ينفعُ في المخدوعِ، ويختبئ في شعرِ العانةِ الطويلِ والعانةِ الفاحشةِ الطُّولِ، ولا يخفى على ذي الطبعِ السَّليمِ فُحشُ العُزْلَةِ، وما في إزالتِها من التحسينِ والتنظيفِ والتزيينِ، وما ابتلى اللهُ سبحانه بإزالةِ هذا من التحسينِ، جعلَه إمامًا للناسِ، هذا مع ما فيه من بهاءِ الوجهِ وجمالِه، وفي تركِ ذلك من الكُدْنةِ التي تُرَى عليه.
وقد ذكرَ حرْبٌ في «مسائلِه»: عن ميمونةَ زوجِ النبيِّ ﷺ أنّها قالت للختانةِ: إذا خفضتِ فأشِمّي، ولا تُنهِكي، فإنّه أسرى للوجهِ، وأحظى لها
عند زوجها.
وروى أبو داود عن أم عطية، أَنَّ رسول الله ﷺ أمر خَتَّانةً تخْتِنُ فقال: «إِذا خَتنْتِ فلا تُنْهِكي، فإنَّ ذلك أَحْظَى للمرأة وأَحبُّ للبَعْل».
ومعنى هذا أَن الخافضة إذا استأصلت جِلْدَة الختان ضَعُفَتْ شهوةُ المرأة، فقلَّت لذتها عند زوجها، كما أنها إذا تركتها كما هي لم تأخذ
منها شيئاً ازدادت غُلْمَتُها، فإذا أَخذت منها وأَبقت منها كان في ذلك تعديلٌ للخِلْقَة والشهوة.
هذا والله أعلم أن يكون في قطع هذه الجِلْدَة عَلَمًا على العبودية، فإنك تجد قطعَ هذه الأذُن من فيه الجهود يضعُ على ذلك في كثير من الرقيق علامةً لرقوم وعبيدهم، حتى إذا أُبِقَ ردَّ إلى مالكه بتلك العلامة، فما يُنكَر أن يكون قطعُ هذا الختان عَلَمًا على عبودية صاحبِه، فيكون الختانُ عَلَمًا للناس على أنه ممَّن في عبيد الله الحنفاء، فيكون ذلك من الطهارة والنظافة والزينة وتعديل الشهوة.
وقد ذكر في حكمة خفض النساء: أَنَّ سارَّةَ لما وُهبت هاجرَ لإبراهيم آنَستْ أصابها، فحملت منها، فحلفت لتقطعنَّ منها ثلاثة أعضاء، فخاف إبراهيمُ أَن تجدعَ أنفَها وتقطعَ أُذنيها، فأمرها بأن تثقُب أُذنيها وختانها، وصار ذلك سُنَّةً في النساء بَعْدُ.
ولا يُنكَر أن يكون هذا من سُنَّة الشمس، سُمّي هاجرَ بين جَبَلَيْن، تَبتغي لابنها القُوتَ، وكما بدأ مبدأ رمي الجمار، حَضَرتْ إسماعيلَ للشيطان لما ذهب من أبيه، فَشَرَع آدمُ لعباده تذكرة وإحياءً لسُنَّة خليله، وإقامةً لذكره، وإظهارًا لعبوديته، والله أعلم.
Der siebte Abschnitt
Über die Darlegung der Weisheit der Beschneidung und ihrer Vorzüge
Die Beschneidung gehört zu den Schönheiten der Gesetzgebungen, die Gott, der Erhabene, für Seine Diener vorschrieb und womit Er ihre äußeren und inneren Schönheiten verschönert, damit sie der Fitra entsprechen, auf die Er sie erschuf. Deshalb gehörte sie zu den Zeichen der Ḥanīfīya, der Religion Abrahams.
Der Ursprung der Vorschrift der Beschneidung ist zur Vervollständigung der Ḥanīfīya, denn als Gott, mächtig und erhaben, Abraham einen Bund gab und ihm versprach, ihn zum Vorbild für die Menschen zu machen, ihm versprach, dass er Vater vieler Völker sein wird, dass aus seiner Nachkommenschaft die Propheten und Könige aus seinen Lenden sein werden, dass sein letzter Nachkomme sein Nachkomme sein wird, machte Er zwischen ihm und seiner Nachkommenschaft ein Zeichen des Bundes, dass jedes von ihnen Geborene beschnitten wird, und dass dieser mein Bund ein Brandzeichen in ihren Körpern sein wird. Die Beschneidung ist ein Zeichen für den Eintritt in die Religion Abrahams.
Dies stimmt mit der Deutung dessen überein, der Seine Worte, der Erhabene, deutete: ﴿Die Färbung Gottes, und wer ist besser in der Färbung als Gott﴾ auf die Beschneidung.
Die Beschneidung ist für die Ḥunafāʾ wie die Färbung und Taufe für die Kreuzanbeter. Sie reinigen
ihre Kinder nach ihrer Behauptung, wenn sie sie färben, und sie sagen: Jetzt ist er Christ geworden. Gott, der Erhabene, schrieb uns für die Beschneidung die Färbung der Ḥanīfīya vor und machte ihr Brandzeichen die Beschneidung. Er sagte: ﴿Die Färbung Gottes, und wer ist besser in der Färbung als Gott﴾.
Gott, der Erhabene, machte ein Zeichen für den, der zum Wasser des Himmels hinzugefügt wird, und deshalb brandmarken die Menschen ihre Reittiere und ihr Vieh mit verschiedenen Arten von Brandzeichen, damit das, was von ihnen zu jedem Menschen hinzugefügt wird, an seinem Brandzeichen erkannt wird. Dann kann das Brandzeichen in einer Gemeinschaft nach einer Gemeinschaft vererbt werden.
Gott, der Erhabene, machte die Beschneidung zum Zeichen für den, der zu Ihm hinzugefügt wird als Freund und zu Ihm in der Zuschreibung der Dienerschaft und Wahrheit zugeschrieben wird, sodass wenn der Zustand eines Menschen in seiner Religion unbekannt ist, er am Brandzeichen der Beschneidung und ihrem Zeichen erkannt wird. Die Araber wurden die Gemeinschaft der Beschneidung genannt.
Deshalb kam im Hadith von Herakles: Ich finde, dass die Herrschaft der Beschneidung erschienen ist. Seine Gefährten sagten zu ihm: Lass dich davon nicht beunruhigen, denn wir töten die Juden und töten sie. Während sie so waren, kam der Gesandte Gottes (Friede und Segen seien auf ihm) mit seinem Brief. Er befahl, ihn zu schreiben und zu sehen, ob er beschnitten ist? Er wurde beschnitten gefunden. Er berichtete ihm, dass die Araber sich beschneiden. Er sagte: Das ist die Herrschaft dieser Gemeinschaft.
Als es Kämpfe zwischen den Muslimen und den Römern gab, sagte Hischām ibn al-ʿĀṣ: O ihr Muslime! Diese Unbeschnittenen haben keine Geduld mit dem Schwert. Er erinnerte sie an das Zeichen der Kreuzanbeter und ihr Zeichen und machte es zu dem, was das Vorrücken der Khulafāʾ auf sie und die Reinigung der Erde von ihnen erfordert.
Der Punkt ist, dass die Färbung Gottes die Ḥanīfīya ist, die die Herzen mit Seiner Erkenntnis und Seiner Liebe und der Aufrichtigkeit für Ihn färbte und Seiner Anbetung allein ohne Partner. Die Färbung der Körper mit den Eigenschaften der Fitra von der Beschneidung, der Schamhaarentfernung, dem Schneiden des Schnurrbartes, dem Schneiden der Nägel, dem Zupfen der Achselhaare, dem Mundspülen, dem Nasespülen, dem Miswak und der Istinjāʾ. Die Erscheinung der Fitra Gottes auf den Herzen der Khulafāʾ und ihren Körpern.
Muḥammad ibn Jarīr sagte über Seine Worte, der Erhabene: ﴿Die Färbung Gottes﴾: Er meint
mit der Färbung die Färbung des Islam, und das, weil die Christen, wenn sie ihre Kinder christianisieren wollten, sie in ein Wasser für sie legten, und dass das für sie eine Heiligung ist wie die Beschneidung, und dass der Islam, und dass sie eine Färbung für sie im Christentum ist. Gott, erhaben ist Sein Lob, sagte zu Seinem Propheten (Friede und Segen seien auf ihm): ﴿Die Färbung Gottes﴾, das heißt: die an Ihn Glaubenden sind beschnitten, ﴿und wer ist besser in der Färbung als Gott, und er war nicht von den Götzendienern﴾ bis zu Seiner Aussage: ﴿Die Färbung Gottes, und wer ist besser in der Färbung als Gott﴾.
Qatāda sagte: Die Juden färben ihre Söhne als Juden, und die Christen färben ihre Söhne als Christen, und die Färbung Gottes ist der Islam. Es gibt keine Färbung besser als der Islam und reiner.
Muǧāhid sagte: ﴿Die Färbung Gottes﴾: die Fitra Gottes.
Andere sagten: die Religion Gottes.
Dies zusammen mit dem, was in der Beschneidung an Reinheit, Sauberkeit, Schmuck, Verbesserung der Schöpfung und Ausgleich der Begierde ist. Wenn die Begierde des Menschen beim Unbeschnittenen übermäßig ist, bringt sie ihn zur Animalität, und wenn sie völlig fehlt, bringt sie ihn zu den Unbelebten. Die Beschneidung gleicht sie bei Männern aus. Die unbeschnittenen Frauen haben keine Neigung zum Geschlechtsverkehr.
Deshalb wird der Mann getadelt, verhindert und mit ihm der Sohn der Unbeschnittenen verschmäht - als Hinweis auf ihre Härte und dass die Frau besser ist, wenn sie das Lange und über das Maß Hinausgehende von der Haut der Vorhaut, dem Schamhaar, dem Achselhaar, dem Schnurrbarthaar und dem, was vom Nagel lang ist, nimmt. Denn der Satan versteckt sich in all dem und liebt es und wohnt darin, sodass er sich in der Zuhälterei des Unbeschnittenen und der Scheide der Unbeschnittenen zurückzieht, was beim Beschnittenen nicht nützt. Er versteckt sich im langen Schamhaar und den extrem langen Schamhaaren. Jedem mit gesundem Naturell ist die Obszönität der Nacktheit und was in ihrer Entfernung an Verbesserung, Reinigung und Schmuck ist, nicht verborgen. Was Gott, der Erhabene, mit der Entfernung davon an Verbesserung belohnte, machte Er ihn zum Vorbild für die Menschen. Dies zusammen mit dem, was darin an Glanz des Gesichts und seiner Schönheit ist, und im Unterlassen dessen an Trübung, die darauf gesehen wird.
Ḥarb erwähnte in seinen "Masāʾil": von Maimūna, der Frau des Propheten (Friede und Segen seien auf ihm), dass sie zur Beschneiderin sagte: Wenn du beschneidest, dann schneide leicht und übertreibe nicht, denn das ist erfreulicher für das Gesicht und beliebter bei ihr
bei ihrem Ehemann.
Abū Dāwūd überlieferte von Umm ʿAṭīya, dass der Gesandte Gottes (Friede und Segen seien auf ihm) eine Beschneiderin befahl, die beschnitt, und sagte: "Wenn du beschneidest
übertreibe nicht, denn das ist vorteilhafter für die Frau und beliebter für den Ehemann."
Die Bedeutung ist, dass wenn die Beschneiderin die Haut der Beschneidung vollständig entfernt, die Begierde der Frau schwach wird und ihre Lust bei ihrem Ehemann gering wird
wie wenn sie sie ganz lässt und nichts von ihr nimmt, ihre Leidenschaft zunimmt. Wenn sie von ihr nimmt und etwas davon lässt, ist darin ein Ausgleich für die Schöpfung und die Begierde.
Dies, und Gott weiß es am besten, könnte im Abschneiden dieser Haut ein Zeichen für die Dienerschaft sein. Du findest das Abschneiden dieses Ohrs, wer den Sklaven auf das legt in vielen der Sklaven als Zeichen für ihre Sklaven und ihre Diener, sodass wenn er entlief, er zu seinem Besitzer durch dieses Zeichen zurückgebracht wird. Es ist nicht zu leugnen, dass das Abschneiden dieser Beschneidung ein Zeichen für die Dienerschaft ihres Besitzers ist. Die Beschneidung wäre ein Zeichen für die Menschen, dass er von den Dienern Gottes den Ḥunafāʾ ist. Das wäre zur Reinheit, Sauberkeit, Schmuck und zum Ausgleich der Begierde.
Es wurde in der Weisheit der Beschneidung der Frauen erwähnt: dass als Sarah Hājar Abraham geschenkt wurde, sie Eifersucht empfand, und sie von ihm schwanger wurde. Sie schwor, drei Glieder von ihr abzuschneiden. Abraham fürchtete, dass sie ihre Nase entstellen und ihre Ohren abschneiden würde. Er befahl ihr, ihre Ohren zu durchstechen und sie zu beschneiden, und das wurde zur Sunna in den Frauen danach.
Es ist nicht zu leugnen, dass dies von der Sunna der Sonne ist, Hājar lief zwischen zwei Bergen, suchte für ihren Sohn den Lebensunterhalt, und wie der Beginn des Steinewerfens begann. Der Satan erschien Ismael, als er von seinem Vater ging. Er schrieb für Seine Diener als Erinnerung und Belebung der Sunna Seines Freundes vor, zur Aufrechterhaltung seines Gedenkens, zur Manifestation seiner Dienerschaft, und Gott weiß es am besten.
الفصل الثامن
Der achte Abschnitt
في بيان القَدْر الَّذي يُؤْخَذُ في الختان
قال أبو البركات في كتابه «الغاية»: ويُؤخَذُ في ختان الرَّجلِ جلدةُ الحَشَفَة، وإن اقتصر على الأخذِ أكثرها جازَ، ويُستحَبُّ لخافضةِ الجارية أَن لا تَجِيف. نصَّ عليه. وحُكي عن عمرَ أنه قال للخافضة: أبقِي شيئًا إذا خَفضْتِ.
وقال الخلّال في «جامعه»: «ذكر ما يُقطع في الختان»: أخبرني محمد بن الحُسين أَنَّ المفضل بن زياد حدَّثهم قال: كم سُئل أَحْمَدُ: كم يُقطع في الختان؟ قال: حتى تَبدُو الحَشَفَة.
وأخبرني عبد الملك الميموني فقال: يا أبا عبد الله! مسألة سُئلت عنها: إذا كان الختانُ هل يتيسر فوق الحشفة؟ فقال: إذا كان نصفَ الحشفة إلى فوق الحشفة بمَ يعتدُّ به؟ لأَنَّ الحشفة تغلظ، وكلما غلظت هي ارتفعت الختانة.
ثم قال لي: إذا كانت دون النصف أخافُ.
قلت: فإِنَّ الإعادة عليه شديدةٌ جدًّا، ولعلَّه دون ما يخافُ عليه الإعادة. قال لي: ليس يخافُ عليه، ورأيت سهولةَ الإعادة إذا كانت الختانةُ في أوَّل ما من نصف الحشفة إلى أسفل.
وسمعته مرَّة أخرى: هذا شيءٌ لا بُدَّ أن يتيسر فوقه الختانة.
وقال ابنُ الصبَّاغ في «الشامل»: الواجبُ على الرَّجل أَن يقطع الجلدةَ التي على الحَشَفَة حتى تنكشف جميعها، والمرأة فلها عُذْرَتُها إحداهما: تَكْذِبُها، والأخرى: هي التي يكون قطعُها، وهي كعُرْف الدِّيكِ في أعلى الفَرج بين الشُّفْرَينِ، وإذا قُطعَتْ يقالُ أصلُها كاللآلِئ.
وقال الجُوَيْنيُّ في «نهايته»: المستحَبُّ في الرَّجلِ قطعُ القُلْفَة، وهي الجلدةُ التي تغشى الحَشَفَة، والغَرَضُ أَن تَبْرُزَ، ولو فرض مقدارٌ
منه على الكَمَرَة لا ينبسط على سطح الحَشَفَة، فيجب قطعُه حتى لا تبقى الجلدةُ متدلِّيةً.
وقال ابن كَجٍّ: عندي يكفي قطعُ شيءٍ من القُلْفَة من قُلَّ، ويُشترَط أَن يستوعب القُلْفَةَ بتدوير رأسِها.
وقال الجُوَيْنيُّ: المقدارُ المستحَبُّ في النساء ما يُطلَقُ عليه الاسمُ. قال: وفي الحديث ما يدلُّ على الأمر بالإِقلالِ، وهو قولُه ﷺ لخاتنةٍ: «أَشِمّي ولا تَنْهَكي» أي اتركي الموضع أَشَمَّ، والأشَمُّ: المرتفعُ.
وقال الماوَرْديُّ: والسُّنَّةُ أَن يستوعب القُلْفَة التي تغشى الحَشَفَة بالقطع، وأمَّا خفضُ المرأة: فهو قطعُ جلدةٍ في الفَرْج فوق مدخل الذَّكر، ومخرَج البَوْل يقالُ أصلها كاللآلِئ، ويُؤخَذُ من الجلدة المستعليةِ دون أصلِها.
وقد بان بهذا أَنَّ القطعَ في الختان ثلاثةُ أقسامٍ: سُنَّةٌ، وواجبٌ، وغيرُ مجزئٍ على ما تقدم. والله أعلم.
Über die Darlegung dessen, was bei der Beschneidung genommen wird
Abū l-Barakāt sagte in seinem Buch "al-Ghāya": Bei der Beschneidung des Mannes wird die Haut der Eichel genommen. Wenn er sich darauf beschränkt, das meiste davon zu nehmen, ist es zulässig. Für die Beschneiderin des Mädchens ist es empfohlen, nicht zu übertreiben. Er erklärte es. Es wurde von ʿUmar überliefert, dass er zur Beschneiderin sagte: Lass etwas übrig, wenn du beschneidest.
Al-Khallāl sagte in seinem "Jāmiʿ": "Erwähnung dessen, was bei der Beschneidung abgeschnitten wird": Mir berichtete Muḥammad ibn al-Ḥusain, dass al-Mufaḍḍal ibn Ziyād ihnen erzählte, er sagte: Aḥmad wurde gefragt: Wie viel wird bei der Beschneidung abgeschnitten? Er sagte: Bis die Eichel sichtbar wird.
Mir berichtete ʿAbd al-Malik al-Maimūnī, er sagte: O Abā ʿAbdallāh! Eine Frage, über die ich gefragt wurde: Wenn die Beschneidung ist, ist sie über der Eichel? Er sagte: Wenn es die Hälfte der Eichel bis über der Eichel ist, womit wird sie gezählt? Denn die Eichel wird dicker, und je dicker sie wird, steigt die Beschneidung.
Dann sagte er zu mir: Wenn es unter der Hälfte ist, fürchte ich.
Ich sagte: Die Wiederholung bei ihm ist sehr schwer, und vielleicht ist es unter dem, was bei ihm eine Wiederholung gefürchtet wird. Er sagte zu mir: Es wird bei ihm nicht gefürchtet, und ich sah die Leichtigkeit der Wiederholung, wenn die Beschneidung am Anfang von der Hälfte der Eichel nach unten ist.
Ich hörte ihn ein anderes Mal: Das ist etwas, das unvermeidlich über ihm die Beschneidung ist.
Ibn aṣ-Ṣabbāgh sagte in "asch-Schāmil": Das Verpflichtende für den Mann ist, die Haut abzuschneiden, die auf der Eichel ist, bis sie vollständig entblößt ist. Die Frau hat zwei ʿUdhara, eine davon: ihr Jungfernhäutchen, und die andere: sie ist die, deren Abschneiden ist, und sie ist wie der Kamm des Hahns oben an der Scheide zwischen den beiden Lippen. Wenn sie abgeschnitten wird, sagt man, ihr Ursprung ist wie Perlen.
Al-Juwainī sagte in seiner "Nihāya": Das Empfohlene für den Mann ist das Abschneiden der Vorhaut, und sie ist die Haut, die die Eichel bedeckt. Der Zweck ist, dass sie hervortritt. Wenn ein Maß angenommen wird
von ihr auf dem Kamara, das sich nicht auf der Oberfläche der Eichel ausbreitet, muss es abgeschnitten werden, sodass die Haut nicht hängend bleibt.
Ibn Kajj sagte: Bei mir genügt das Abschneiden von etwas von der Vorhaut von wenig, und es wird vorausgesetzt, dass die Vorhaut mit der Rundung ihres Kopfes umfasst wird.
Al-Juwainī sagte: Das empfohlene Maß bei Frauen ist das, worauf der Name angewendet wird. Er sagte: Im Hadith ist das, was auf den Befehl zur Verringerung hinweist, und das ist seine Aussage (Friede und Segen seien auf ihm) zu einer Beschneiderin: "Schneide leicht und übertreibe nicht", das heißt lass den Ort erhöht, und das Erhabene ist das Erhöhte.
Al-Māwardī sagte: Die Sunna ist, die Vorhaut, die die Eichel bedeckt, vollständig durch Abschneiden zu umfassen. Was die Beschneidung der Frau betrifft: so ist es das Abschneiden einer Haut in der Scheide über dem Eingang des Penis und dem Ausgang des Urins. Man sagt, ihr Ursprung ist wie Perlen, und es wird von der erhöhten Haut genommen, nicht von ihrer Wurzel.
Damit ist klar geworden, dass das Abschneiden bei der Beschneidung drei Kategorien hat: Sunna, Verpflichtend und Nicht-Ausreichend, wie bereits erwähnt. Und Gott weiß es am besten.
الفصل التاسع
Der neunte Abschnitt
في أَنَّ حكمَه يعُمُّ الذَّكر والأنثى
قال صالحُ بن أَحْمَد: قال: إذا جامع الرَّجلُ امرأتَه ولم يُنزِل، قال: إذا التقى الختانان وجب الغُسْلُ. قال أَحْمَد: في هذا الأَنَّ النساء كُنَّ يختتنَّ.
وسُئل عن الرَّجل تُدخَل عليه امرأتُه يجدُها مختونةً أيجبُ عليها الختانُ؟ قال: الختانُ سُنَّةٌ.
قال الخلّال: وأخبرني أبو بكر المروذيُّ، وعبدُ الكريم بن الهيثم، ويوسفُ بن موسى ـ دخل في كلام مفهومِهم في بعضٍ ـ أَنَّ أبا عبد الله سُئل عن المرأة تُدخَل على زوجِها وليس تختتن؟ قال: أيجبُ عليها الختانُ؟ قال: لا. فسكت والتفت إلى أبي حفصٍ فقال: تعرفُ في هذا شيئًا؟ فقيل له: فإِنْ قدرت على أن تختتن؟ قال: يختتنْ؟
قال: وأخبرني محمد بن يحيى الكحَّالُ، قال: سألتُ أبا عبد الله عن المرأة تختتنُ؟ فقال: قد خرجتُ به أشياء. ثم قال: فنظرتُ فإِذا هو خبرُ
النبيِّ ﷺ حين يلتقي الختانان، ولا يكون واحدًا إنما هو اثنان، اثنان لأي شيءٍ هذا غيرُه؟ قال: لا بُدَّ منه؟ قال: الرَّجلُ أَشَمُّ، فإِنْ أحدًا من النساء أحدُّ منه؟ قال: الجلدةُ مُدَلَّاةٌ على الكَمَرَة، فلا تبقى ما تُمسٌّ، والنساءُ أَهوَنُ.
قلت: لا خلافَ في استحبابه للأُنثى، واختُلِفَ في وجوبه؛ وعن أَحْمَدَ في ذلك روايتان، إحداهما: يجبُ على الرَّجال والنساء، والثانية: يختصُّ وجوبه بالذُّكور، وحجَّةُ هذه الرواية حديثُ شدَّاد بن أوس: «الختانُ سُنَّةٌ للرِّجال، مكرَمةٌ للنساء» فرَّق في هذا الذكورِ والإناثِ.
ويحتجُّ لهذا القول بأَنَّ الأمر به إنما جاء للرِّجال، كما أمَر اللهُ سبحانه به خليلَه ـ عليه السلام ـ فعلَه امتثالاً لأمره.
وأمَّا ختانُ المرأة: فكان مبنيُّ سببِه قصةَ سارة لما خَتَنَتْها؛ قال الإمام أحمد: لا تَحيفُ خافضةُ المرأة، لأَنَّ عمرَ قال لخَتَّانةٍ: أبقِي شيئًا إذا خفضتِ ولا تَنْهَكي.
وذكر الإمام أحمد عن أم عطية، أَنَّ رسول الله ﷺ أمَر خَتَّانةً تخْتِنُ
فقال: «إذا ختنتِ فلا تنهِكي، فإنَّ ذلك أحظى للمرأة، وأحبُّ للبَعْلِ».
والحكمةُ التي ذَكَرْنَاهَا في الخِتَانِ، تَعُمُّ الذَّكَرَ والأُنْثى، وإنْ كانت في الذَّكَرِ أَبْيَنَ، واللهُ أَعْلَمُ.
Darüber, dass ihre Regelung Männer und Frauen umfasst
Ṣāliḥ ibn Aḥmad sagte: Er sagte: Wenn der Mann mit seiner Frau Geschlechtsverkehr hat und nicht ejakuliert, sagte er: Wenn die beiden Beschneidungsstellen sich treffen, wird die Ganzkörperwaschung verpflichtend. Aḥmad sagte: Darin ist, dass die Frauen sich beschneiden ließen.
Er wurde über den Mann gefragt, dessen Frau zu ihm kommt und er sie beschnitten findet, ob die Beschneidung für sie verpflichtend ist? Er sagte: Die Beschneidung ist Sunna.
Al-Khallāl sagte: Mir berichtete Abū Bakr al-Marwadhī, ʿAbd al-Karīm ibn al-Haitham und Yūsuf ibn Mūsā - ihre Rede ging ineinander über in einigem - dass Abū ʿAbdallāh über die Frau gefragt wurde, die zu ihrem Ehemann kommt, ohne beschnitten zu sein? Er sagte: Ist die Beschneidung für sie verpflichtend? Er sagte: Nein. Er schwieg und wandte sich an Abā Ḥafṣ und sagte: Kennst du darin etwas? Man sagte zu ihm: Wenn sie fähig ist, sich beschneiden zu lassen? Er sagte: Soll sie sich beschneiden lassen?
Er sagte: Mir berichtete Muḥammad ibn Yaḥyā al-Kaḥḥāl, er sagte: Ich fragte Abā ʿAbdallāh über die Frau, die sich beschneidet? Er sagte: Darin gingen Dinge hervor. Dann sagte er: Ich schaute, und siehe, es ist der Hadith
des Propheten (Friede und Segen seien auf ihm), wenn die beiden Beschneidungsstellen sich treffen, und es ist nicht eins, sondern zwei, zwei, wofür ist das sonst? Er sagte: Ist es davon unvermeidlich? Er sagte: Der Mann ist schwerer, gibt es jemanden von den Frauen, der schwerer ist als er? Er sagte: Die Haut hängt am Kamara, sodass sie nicht bleibt, was berührt wird, und die Frauen sind leichter.
Ich sage: Es besteht kein Meinungsunterschied über ihre Empfehlung für die Frau, und es gab Meinungsunterschiede über ihre Verpflichtung; von Aḥmad gibt es dazu zwei Überlieferungen. Eine davon: Sie ist verpflichtend für Männer und Frauen. Die zweite: Ihre Verpflichtung ist für Männer spezifisch. Das Argument dieser Überlieferung ist der Hadith von Shaddād ibn Aus: "Die Beschneidung ist Sunna für die Männer, eine Ehre für die Frauen." Er unterschied darin zwischen Männern und Frauen.
Es wird für diese Aussage argumentiert, dass der Befehl dazu nur für Männer kam, wie Gott, der Erhabene, Seinem Freund (Friede sei mit ihm) befahl, und er tat es in Befolgung Seines Befehls.
Was die Beschneidung der Frau betrifft: ihre Ursache war die Geschichte von Sarah, als sie sie beschnitt. Imam Aḥmad sagte: Die Beschneiderin der Frau soll nicht übertreiben, denn ʿUmar sagte zu einer Beschneiderin: Lass etwas übrig, wenn du beschneidest, und übertreibe nicht.
Imam Aḥmad erwähnte von Umm ʿAṭīya, dass der Gesandte Gottes (Friede und Segen seien auf ihm) eine Beschneiderin befahl, die beschneidet,
und sagte: "Wenn du beschneidest, übertreibe nicht, denn das ist vorteilhafter für die Frau und beliebter für den Ehemann."
Die Weisheit, die wir in der Beschneidung erwähnten, umfasst Männer und Frauen, auch wenn sie bei Männern offensichtlicher ist, und Gott weiß es am besten.
الفصل العاشر
Der zehnte Abschnitt
في حُكم جناية الخاتِن وسِرَاية الخِتان
قال الله تعالى: ﴿مَا عَلَى الْمُحْسِنِينَ مِن سَبِيلٍ﴾. وفي السُّنَنِ من حديث عمرِو بن شُعَيْبٍ، عن أبيه، عن جدِّه، عن النبيِّ ﷺ أنه قال: «مَنْ تَطَبَّبَ ولم يُعْلَمْ منه طِبٌّ فهو ضَامِنٌ».
أمَّا جنايةُ الخاتِن، فمضمونةٌ عليه، أو على عاقِلتِه كجنايةِ غيرِه، فإنْ زادت على ثُلُثِ الدِّيةِ كانت على العَاقِلةِ، وإنْ نقصتْ عن الثُّلُثِ فهي في مالِه.
وأمَّا ما تلف بالسِّرَايةِ، فإنْ لم يكنْ من أهل العِلمِ بصناعتِه، ولم يُعْرَفْ بالجِذاقةِ فيها، فإنَّه يضمنُهُ؛ لأنَّها سرايةُ جرحٍ لم يجزْ له الإقدامُ عليه، فهي كسرايةِ الجِنايةِ. وقد اتَّفقَ الناسُ على أنَّ سرايةَ الجنايةِ مضمونةٌ.
واختلفوا فيما عَدَاها: فقال أحمد، ومالكٌ: لا يضمنُ سرايةَ مأذونٍ فيه، حدًّا كان أو تأديبًا، مقدَّرًا كان أو غيرَ مقدَّرٍ؛ لأنَّها سرايةُ مأذونٍ فيه لم يَضْمَنْ كسرايةِ استيفاءِ منفعةِ النِّكاحِ، وإزالةِ البَكارةِ، وسرايةِ الفَصْدِ، والحِجامةِ، والخِتانِ، وبَطِّ الدُّمَلِ، وقطعِ السِّلْعةِ المأذونِ فيها لحاجةٍ لم يتعدَّ.
وقال الشَّافعيُّ: لا يضمنُ سرايةَ المقدَّرِ حدًّا كان أو قِصاصًا،
ويضمنُ سرايةَ غيرِ المقدَّرِ كالتَّعزيرِ، والتَّأديبِ، لأنَّ التَّلَفَ به دليلٌ على التَّجَاوُزِ والعُدْوانِ.
وقال أبو حنيفةَ: لا يَضْمَنُ سرايةَ الواجبِ خاصَّةً، ويضمنُ سرايةَ المقدَّرِ؛ لأنَّه إنَّما أُبيحَ له استيفاؤهُ بشرطِ السَّلامةِ.
والسُّنَّةُ الصحيحةُ تخالفُ هذا القولَ.
وإنْ كان الخاتِنُ عارفًا بالصِّناعةِ، وختنَ المولودَ، حتَّى في الزَّمنِ الذي يختنُ في مثلِه، وأعطى الصِّناعةَ حقَّها، لم يَضْمَنْ بسرايةِ الجُرْحِ باتفاقٍ، كما لو ماتَ من مرضِ المختونِ من ذلك ومات؛ لأنَّه أذِنَ له في خِتنتِه في زمنٍ مُفْرِطٍ أو زادَ في قطعِه، أو حالِ ضعفِه يُكلَّفُ منه، فإنْ كان بالغًا عاقلًا لم يضمنه؛ لأنه أسقطَ حقَّه بالإذنِ منه، وإنْ كان صغيرًا ضَيِّتَ، أو لا يُعْتَبَرُ إذنُه شرعًا، أو أذِنَ له من يلي عليه، ففيه موضعُ نظرٍ، هل يضمنُ الضَّمانَ على الوليِّ أو على الخاتِنِ؟
ولا رَيْبَ أنَّ الوليَّ مُتَسَبِّبٌ، والخاتِنَ مباشرٌ، فالقاعدةُ تقتضي تضمينَ المباشرِ؛ لأنَّه يمكنُ الإحالةُ عليه، بخلافِ ما إذا تعذَّرَ تضمينُه.
فهذا تفصيلُ القولِ في جنايةِ الخاتِنِ وسرايةِ خِتانِه، واللهُ أعلم.
Über das Urteil bei Verletzung durch den Beschneider und Komplikationen der Beschneidung
Gott, der Erhabene, sagte: ﴿Gegen die Rechtschaffenen gibt es keinen Weg﴾. In den Sunan aus dem Hadith von ʿAmr ibn Shuʿaib, von seinem Vater, von seinem Großvater, vom Propheten (Friede und Segen seien auf ihm), dass er sagte: "Wer als Arzt praktiziert und von ihm keine Medizin bekannt ist, der haftet."
Was die Verletzung durch den Beschneider betrifft, so haftet er dafür oder seine ʿĀqila wie die Verletzung eines anderen. Wenn sie ein Drittel der Blutgeldsumme überschreitet, ist sie auf der ʿĀqila, und wenn sie unter dem Drittel ist, ist sie in seinem Vermögen.
Was durch Komplikation zugrunde geht, betrifft: Wenn er nicht von den Leuten des Wissens in seinem Handwerk ist und nicht für Geschick darin bekannt ist, dann haftet er dafür; denn es ist die Komplikation einer Wunde, auf die zu verzichten ihm nicht erlaubt war. Sie ist wie die Komplikation der Verletzung. Die Menschen sind sich einig, dass die Komplikation der Verletzung gehaftet wird.
Sie waren unterschiedlicher Meinung über anderes: Aḥmad und Mālik sagten: Er haftet nicht für die Komplikation von Erlaubtem, sei es eine Grenze oder eine Züchtigung, bemessen oder nicht bemessen; denn es ist die Komplikation von Erlaubtem, für das er nicht haftete wie die Komplikation der Inanspruchnahme des Nutzens der Ehe, der Entfernung der Jungfräulichkeit, der Komplikation des Aderlasses, des Schröpfens, der Beschneidung, des Aufschneidens des Geschwürs und des Abschneidens des Geschwürs, des Erlaubten für eine Notwendigkeit, wenn er nicht überschritt.
Asch-Schāfiʿī sagte: Er haftet nicht für die Komplikation des Bemessenen, sei es eine Grenze oder eine Vergeltung,
und er haftet für die Komplikation des Nicht-Bemessenen wie die Ermahnung und die Züchtigung, denn die Zerstörung dadurch ist ein Beweis für das Überschreiten und die Aggression.
Abū Ḥanīfa sagte: Er haftet nicht für die Komplikation des Verpflichtenden speziell und haftet für die Komplikation des Bemessenen; denn es wurde ihm nur erlaubt, es zu vollziehen unter der Bedingung der Unversehrtheit.
Die authentische Sunna widerspricht dieser Aussage.
Wenn der Beschneider in dem Handwerk kundig ist und das Neugeborene beschnitt, sogar in der Zeit, in der in seinem Gleichen beschnitten wird, und dem Handwerk sein Recht gab, haftet er nicht für die Komplikation der Wunde einstimmig, wie wenn er an der Krankheit des Beschnittenen davon starb und starb; denn er erlaubte ihm, ihn zur Zeit zu beschneiden, die übermäßig ist, oder er übertrieb im Abschneiden, oder im Zustand seiner Schwäche, was von ihm verlangt wird. Wenn er volljährig und verständig ist, haftet er nicht für ihn; denn er gab sein Recht durch die Erlaubnis von ihm auf. Wenn er klein ist, verwirrt, oder seine Erlaubnis wird rechtlich nicht berücksichtigt, oder der, der über ihn die Vormundschaft hat, ihm erlaubte, darin ist ein Ort der Betrachtung, ob die Haftung auf dem Vormund oder auf dem Beschneider liegt?
Es besteht kein Zweifel, dass der Vormund verursachend ist und der Beschneider direkt handelnd. Die Regel erfordert die Haftung des direkt Handelnden; denn die Zurechnung zu ihm ist möglich, im Gegensatz dazu, wenn seine Haftung unmöglich ist.
Das ist die Detaillierung der Rede über die Verletzung durch den Beschneider und die Komplikation seiner Beschneidung, und Gott weiß es am besten.
الفصل الحادي عشر
Der elfte Abschnitt
في أحكامِ الأقْلَفِ في طهارتِه، وصلاتِه، وذبيحتِه، وشهادتِه، وغيرِ ذلك
قال الخلَّالُ: أخبرني محمدُ بنُ إسماعيلَ، حدثنا وكيعٌ، عن سالمٍ أبي النَّضرِ المُرادِيِّ، عن عمرِو بن هَرِمٍ، عن جابرِ بن زيدٍ، عن ابن عبَّاسٍ قال: الأقْلَفُ لا تُقْبَلُ له صلاةٌ، ولا تُؤكَلُ له ذبيحةٌ.
قال وكيعٌ: الأقْلَفُ إذا بلغَ فلم يختتنْ لم تُقْبَلْ له شهادةٌ.
أخبرني عِصْمةُ بنُ عِصامٍ: حدثنا حنبلٌ، حدثنا أبو عبدِ الله، حدثنا محمدُ بنُ عُبَيْدٍ، عن سالمٍ أبي النَّضرِ المُرادِيِّ، عن عمرِو بن هَرِمٍ، عن جابرِ بن زيدٍ، عن ابن عبَّاسٍ: لا تُؤكَلُ ذبيحةُ الأقْلَفِ.
قال حنبلٌ: سمعتُ أبا عبدِ الله: لا يُعجِبني أن يذبحَ الأقْلَفُ.
وقال حنبلٌ في موضعٍ آخرَ: حدثنا أبو عمرٍو الحوضيُّ، حدثنا هَمَّامٌ، عن قتادةَ، عن عِكْرِمةَ قال: لا تُؤكَلُ ذبيحةُ الأقْلَفِ.
قال: وكان الحَسَنُ يرى ما قالهُ عكرمةُ. قال: قيلَ لعكرمةَ: أَلهُ
حجٌّ؟ قال: لا.
قال أبو عبدِ الله: لا تُؤكَلُ ذبيحتُهُ، ولا صلاةَ له، ولا حجَّ له؛ حتى يطهُرَ، وهو من تمامِ الإسلامِ.
وقال حنبلٌ في موضعٍ آخرَ: قال أبو عبدِ الله: الأقْلَفُ لا يَذبحُ، ولا تُؤكَلُ ذبيحتُهُ، ولا صلاةَ له.
وقال عبدُ الله بنُ أحمدَ: حدثني أبي، حدثنا إسماعيلُ بنُ إبراهيمَ، حدثنا سعيدٌ أبي عَرُوبةَ، عن قتادةَ، عن جابرِ بن زيدٍ، عن ابن عبَّاسٍ: الأقْلَفُ لا تَحِلُّ له صلاةٌ، ولا تُؤكَلُ ذبيحتُهُ، ولا تجوزُ له شهادةٌ. قال قتادةُ: وكان الحَسَنُ لا يرى ذلك.
وقال إسحاقُ بنُ منصورٍ: قلتُ لأبي عبدِ الله: ذبيحةُ الأقْلَفِ؟ قال: لا بأسَ بها.
وقال أبو طالبٍ: سألتُ أبا عبدِ الله عن ذبيحةِ الأقْلَفِ؟ فقال: ابنُ عبَّاسٍ يشدِّدُ في ذبيحتِه جدًّا.
وقال الفضل بن زياد: سألتُ أبا عبد الله عن ذبيحة الأقْلَف؟ فقال: يُرْوَى عن إبراهيم والحسن وغيرهما: أنهم كانوا لا يرون بها بأساً، إلا شيئاً يُرْوَى عن جابر عن زيد عن ابن عباس أنه كَرِهَهُ.
قال أبو عبد الله: وهذا يُشدِّدُ على الناس، فلو أن رجلاً أسلَمَ وهو كبيرٌ فَخَافُوا عليه الخِتانَ، أفلا تُؤكَلُ ذبيحته؟
وذكر الخَلَّال، عن أبي السَّمْح أحمَدَ بن عبد الله بن ثابت، قال: سمعت أحمَدَ بنَ حنبلٍ وسئل عن ذبيحة الأقْلَف، وذكر له حديثَ ابن عباس لا تؤكل ذبيحته. فقال: ذاك عندي إذا كان الرجلُ يُولَدُ بين أبوينِ مسلمَيْنِ، فيُكْبَرُ فلا يُختَتَن، فأمّا الكبيرُ وخاف على نفسِهِ الخِتانَ فله عندي رخصة.
ثم ذكر قصة الحسن مع أمير البصرة الذي خَتَنَ الرجالَ في الشتاء، فمات بعضُهم.
قال: فكان أحمَدُ يقول: إذا أسلَمَ الكبيرُ وخاف على نفسِهِ فله عندي عذرٌ.
Über die Regelungen des Unbeschnittenen bezüglich seiner rituellen Reinheit, seines Gebets, seines Schlachttiers, seines Zeugnisses und anderem
Al-Khallāl sagte: Mir berichtete Muḥammad ibn Ismāʿīl, uns erzählte Wakīʿ, von Sālim Abū n-Naḍr al-Murādī, von ʿAmr ibn Harim, von Jābir ibn Zaid, von Ibn ʿAbbās, er sagte: Vom Unbeschnittenen wird sein Gebet nicht angenommen und sein Schlachttier wird nicht gegessen.
Wakīʿ sagte: Der Unbeschnittene, wenn er das Alter erreicht und sich nicht beschnitt, wird sein Zeugnis nicht angenommen.
Mir berichtete ʿIṣma ibn ʿIṣām: Uns erzählte Ḥanbal, uns erzählte Abū ʿAbdallāh, uns erzählte Muḥammad ibn ʿUbaid, von Sālim Abū n-Naḍr al-Murādī, von ʿAmr ibn Harim, von Jābir ibn Zaid, von Ibn ʿAbbās: Das Schlachttier des Unbeschnittenen wird nicht gegessen.
Ḥanbal sagte: Ich hörte Abā ʿAbdallāh: Mir gefällt nicht, dass der Unbeschnittene schlachtet.
Ḥanbal sagte an einer anderen Stelle: Uns erzählte Abū ʿAmr al-Ḥauḍī, uns erzählte Hammām, von Qatāda, von ʿIkrama, er sagte: Das Schlachttier des Unbeschnittenen wird nicht gegessen.
Er sagte: Al-Ḥasan sah, was ʿIkrama sagte. Er sagte: Es wurde zu ʿIkrama gesagt: Hat er
eine Pilgerfahrt? Er sagte: Nein.
Abū ʿAbdallāh sagte: Sein Schlachttier wird nicht gegessen, er hat kein Gebet und keine Pilgerfahrt, bis er sich reinigt, und es gehört zur Vollständigkeit des Islam.
Ḥanbal sagte an einer anderen Stelle: Abū ʿAbdallāh sagte: Der Unbeschnittene schlachtet nicht, sein Schlachttier wird nicht gegessen, und er hat kein Gebet.
ʿAbdallāh ibn Aḥmad sagte: Mir erzählte mein Vater, uns erzählte Ismāʿīl ibn Ibrāhīm, uns erzählte Saʿīd Abī ʿArūba, von Qatāda, von Jābir ibn Zaid, von Ibn ʿAbbās: Für den Unbeschnittenen ist kein Gebet erlaubt, sein Schlachttier wird nicht gegessen, und sein Zeugnis ist nicht zulässig. Qatāda sagte: Al-Ḥasan sah das nicht so.
Isḥāq ibn Manṣūr sagte: Ich sagte zu Abū ʿAbdallāh: Das Schlachttier des Unbeschnittenen? Er sagte: Es gibt keinen Schaden darin.
Abū Ṭālib sagte: Ich fragte Abā ʿAbdallāh über das Schlachttier des Unbeschnittenen? Er sagte: Ibn ʿAbbās ist sehr streng in seinem Schlachttier.
Al-Faḍl ibn Ziyād sagte: Ich fragte Abā ʿAbdallāh über das Schlachttier des Unbeschnittenen? Er sagte: Es wird von Ibrāhīm, al-Ḥasan und anderen überliefert: dass sie keinen Schaden darin sahen, außer etwas, das von Jābir von Zaid von Ibn ʿAbbās überliefert wird, dass er es verpönte.
Abū ʿAbdallāh sagte: Und dies macht es den Menschen schwer. Wenn ein Mann Muslim wird und er alt ist und sie die Beschneidung für ihn fürchten, wird sein Schlachttier nicht gegessen?
Al-Khallāl erwähnte von Abū s-Samḥ Aḥmad ibn ʿAbdallāh ibn Thābit, er sagte: Ich hörte Aḥmad ibn Ḥanbal, und er wurde über das Schlachttier des Unbeschnittenen gefragt und ihm wurde der Hadith von Ibn ʿAbbās erwähnt, dass sein Schlachttier nicht gegessen wird. Er sagte: Das ist bei mir, wenn der Mann zwischen zwei muslimischen Eltern geboren wird und groß wird und sich nicht beschneidet. Was den Erwachsenen betrifft, der die Beschneidung für sich fürchtet, so hat er bei mir eine Erlaubnis.
Dann erwähnte er die Geschichte von al-Ḥasan mit dem Emir von Basra, der die Männer im Winter beschnitt, sodass einige von ihnen starben.
Er sagte: Aḥmad sagte: Wenn der Erwachsene Muslim wird und für sich fürchtet, so hat er bei mir eine Entschuldigung.
الفصل الثاني عشر: في المُسْقِطاتِ لوجوبِه
وهي أمورٌ:
(أحدها): أن يُولَدَ الرجلُ، ولا قُلْفَةَ له؛ فهذا مستغنٍ عن الخِتانِ؛ إذ لم يُخلَقْ به ما يجبُ خِتانُه، وهذا متمَثَّلٌ عليه.
لكنْ قال بعض المتأخرينَ: يُستحَبُّ إمرارُ الموسى على موضع الخِتانِ؛ لأنه ما يقدِرُ عليه من المأمور به، وقد قال النبيُّ ﷺ: «إذا أمرتُكم بأمرٍ فأتُوا منه ما استَطَعْتُم»، وقد كان الواجبُ أمرينِ: مباشرةَ الحديدة، والقطعَ؛ فإذا سقط القطعُ بَقِيَ ما أقلَّ من استحبابِ مباشرةِ الحديدة.
والصوابُ: أن هذا مكروهٌ، لا يُتقرَّبُ به إلى الله، ولا يُتعَبَّدُ بمثلِه! وثبتَ عنه أن الشريعةَ جاءَتْ به؛ فإنّ غايتَه وفائدتَه إمرارُ الموسى غيرُ مقصودٍ بل هو وسيلةٌ إلى وسيلةٍ، فإذا سقط المقصودُ لم يكنْ للوسيلة معنًى.
ونظيرُ هذا: ما قاله بعضُهم: إنَّ الذي لم يُخلَقْ على رأسِه شعرٌ يستحَبُّ له أن يُمِرَّ في النُّسُك له المُوسى على رأسِه أو رأيِه.
ونظيرُ قولِ بعضٍ المتأخرينَ من أصحابِ أحمَدَ وغيرِهم: إنَّ الذي لا يُحسِنُ القراءةَ بالكلِّيَّةِ والذِّكْرَ في الأخرى: يُحرِّكُ لسانَه حركةً مجرَّدةً.
قال شيخُنا: ولو قيل: إنَّ الصلاةَ تَبطُلُ بذلك كان أقربَ، لأنه عبثٌ يُنافي الخُشوعَ، وزيادةُ عملٍ غيرُ مشروعٍ.
والمقصودُ: أنَّ هذا الذي يُولَدُ بلا قُلْفَةَ قد قَلَّتْ، بل تكونُ الخُشوعَ تُؤمَرُ به كانت العربُ تزعمُ أنَّه إذا وُلِدَ في القمرِ تقلَّصَتْ قُلْفَتُه، ولهذا كانوا يقولونَ: خَتَنَهُ القمرُ، وهذا أمرٌ مستمِرٌّ، فلم يزل الناسُ يُولَدونَ في القمرِ والذي يُولَدُ بلا قُلْفَةَ نادرٌ جدًّا، وفي هذا ما يكونُ في رؤوسِ زوالِ القُلْفَةِ تامّاً، بل يكونُ رأسُ الحَشَفَةِ بحيث يُسهِّلُ مَخْرَجَ البولِ، ولهذا لا يُؤمَرُ من خِتانِه لتظهَرَ له تمامُ الحَشَفَةِ، وأمّا الذي يُسبَقُ خِتانُه، فأنْ تكونَ الحَشَفَةُ كلُّها ظاهرةً.
وأخبرني صاحبُنا محمَّدُ بنُ عثمانَ الخليليُّ المحدِّثُ ببيتِ المقدسِ: أنه مَن وُلِدَ كذلك، والله أعلم.
Der zwölfte Abschnitt: Über das, was ihre Verpflichtung aufhebt
Das sind mehrere Dinge:
(Eines davon): Dass der Mann geboren wird ohne Vorhaut; dieser ist von der Beschneidung befreit; da er nicht mit dem erschaffen wurde, was beschnitten werden muss, und das ist auf ihn beispielhaft.
Aber einige der Späteren sagten: Es ist empfohlen, das Rasiermesser über die Stelle der Beschneidung zu führen; denn das ist das, wozu er vom Befohlenen fähig ist. Der Prophet (Friede und Segen seien auf ihm) sagte: "Wenn ich euch etwas befehle, so tut davon, was ihr könnt." Das Verpflichtende waren zwei Dinge: das direkte Handeln des Eisens und das Abschneiden. Wenn das Abschneiden wegfällt, bleibt das wenigste von der Empfehlung des direkten Handelns des Eisens.
Das Richtige ist: dass dies verpönt ist und man sich Gott nicht dadurch nähert und sich mit seinem Gleichen nicht anbetet! Es ist authentisch von ihm, dass die Gesetzgebung damit kam; denn sein Höchstes und sein Nutzen, das Führen des Rasiermessers, ist nicht beabsichtigt, sondern es ist ein Mittel zu einem Mittel. Wenn das Beabsichtigte wegfällt, hat das Mittel keine Bedeutung.
Ein Beispiel dafür ist: Was einige sagten: dass der, der nicht auf seinem Kopf Haare erschaffen wurde, es empfohlen ist, dass er in den Ritus das Rasiermesser auf seinen Kopf oder seine Ansicht führt.
Ein Beispiel für die Aussage einiger der Späteren von den Gefährten Aḥmads und anderen: dass der, der das Lesen überhaupt nicht kann, und das Gedenken im anderen: seine Zunge in bloßer Bewegung bewegt.
Unser Scheich sagte: Wenn man sagte: dass das Gebet dadurch ungültig wird, wäre es näher, denn es ist Spiel, das der Demut widerspricht, und zusätzliche Arbeit, die nicht vorgeschrieben ist.
Der Punkt ist: dass dieser, der ohne Vorhaut geboren wird, selten wurde, sondern die Demut, die ihm befohlen wurde, die Araber behaupteten, dass wenn er im Vollmond geboren wird, seine Vorhaut sich zurückzieht, und deshalb sagten sie: Der Mond beschnitt ihn. Dies ist eine andauernde Sache. Die Menschen wurden nicht aufgehört, im Vollmond geboren zu werden, und der, der ohne Vorhaut geboren wird, ist sehr selten. Darin ist, was im Verschwinden der Vorhaut vollständig ist, sondern der Kopf der Eichel ist, sodass der Ausgang des Urins erleichtert wird. Deshalb wird dem, dessen Beschneidung nicht befohlen wird, befohlen, dass ihm die vollständige Eichel erscheint. Was den betrifft, dessen Beschneidung vorausgeht, so ist, dass die Eichel ganz sichtbar ist.
Mir berichtete unser Gefährte Muḥammad ibn ʿUthmān al-Khalīlī, der Hadith-Gelehrte im Haus des Heiligtums: dass er so geboren wurde, und Gott weiß es am besten.
فصل
(الثاني) من مسقطِهِ: ضَعْفُ المولودِ عن احتمالِه، بحيث يُخافُ عليه من التلَفِ، والضعفُ، ويستمرُّ، فهذا يُعذَرُ في تركِه، إذ غايتُه
أنه واجبٌ، فيُسقَطُ بالعجزِ عنه كسائرِ الواجباتِ.
Abschnitt
(Das zweite) von dem, was sie aufhebt: Die Schwäche des Neugeborenen, sie zu ertragen, sodass man für ihn die Zerstörung und die Schwäche fürchtet
und sie andauert. Dieser ist entschuldigt in ihrem Unterlassen, da
sie im Höchsten verpflichtend ist, sodass sie durch die Unfähigkeit dazu wegfällt wie die übrigen Pflichten.
فصل
(الثالث): أن يُسلِمَ الرجلُ كبيراً، ويخافُ على نفسِه منه؛ فهذا يسقطُ عنه عند الجمهورِ.
ونصَّ عليه الإمامُ أحمَدُ في روايةِ جماعةٍ من أصحابِه، وذكر قولَ الحسنِ أنه قد أسلَمَ على عهدِ رسولِ الله ﷺ: الروميُّ والحبشيُّ والفارسيُّ، فما فتَّشَ أحداً منهم.
وخالَفَ سُحْنُونُ بنُ سعيدٍ تسديدَ الجمهورِ، فلم يُسقِطْه عن الكبيرِ الخائفِ على نفسِه، وهو قولُ أحمَدَ حكاه ابنُ تميمٍ وغيرُه.
Abschnitt
(Das dritte): Dass der Mann als Erwachsener Muslim wird und für sich von ihr fürchtet; dieser fällt für ihn bei der Mehrheit weg.
Es wurde darauf von Imam Aḥmad in der Überlieferung einer Gruppe seiner Gefährten erklärt, und er erwähnte die Aussage von al-Ḥasan, dass mit dem Gesandten Gottes (Friede und Segen seien auf ihm) Muslim wurden: der Römer, der Abessinier und der Perser, und er untersuchte niemanden von ihnen.
Saḥnūn ibn Saʿīd widersprach der Bestätigung der Mehrheit, sodass er sie nicht für den Erwachsenen aufhob, der für sich fürchtet, und es ist die Aussage Aḥmads, die Ibn Tamīm und andere überlieferten.
فصل
وظاهرُ كلامِ أصحابِنا أنه يُسقَطُ وجوبُه عند خوفِ التلَفِ فقط، والذي يبتني أنْ يمنعَ من فِعلِه، ولا يجوزُ له، كما صرَّحَ به في «شرحِ الهدايةِ» فقال: يُمنَعُ منه.
ولهذا نظائرُ كثيرةٌ: منها الاغتسالُ بالماءِ الباردِ في حالِ قوَّةِ البَرْدِ والمرضِ، وصومُ المريضِ الذي يُخْشَى تلَفُهُ بصومِهِ، وإقامةُ الحَدِّ على المريضِ والحاملِ وغيرِ ذلك؛ فإنَّ هذه الأعذارَ كلَّها تمنَعُ إباحةَ الفعلِ، كما تُسقِطُ وجوبَه، والله أعلم.
Abschnitt
Das Offensichtliche der Rede unserer Gefährten ist, dass ihre Verpflichtung nur bei Furcht vor Zerstörung wegfällt, und das, was gebaut wird, ist, dass es von ihrem Tun verhindert wird und ihm nicht erlaubt ist, wie er es ausdrücklich in "Sharḥ al-Hidāya" sagte, er sagte: Er wird davon verhindert.
Dies hat viele Beispiele: darunter das Baden mit kaltem Wasser im Zustand der Stärke der Kälte und der Krankheit, das Fasten des Kranken, von dem seine Zerstörung durch sein Fasten gefürchtet wird, die Durchführung der Grenze auf den Kranken und die Schwangere und anderes; denn diese Entschuldigungen alle verhindern die Erlaubnis der Tat, wie sie ihre Verpflichtung aufheben, und Gott weiß es am besten.
فصل
(الرابع): الموتُ؛ فلا يجبُ خِتانُ المَيِّتِ باتفاقِ الأمّةِ، وهل يُستحَبُّ؟
جمهورُ أهلِ العلمِ، على أنه لا يُستحَبُّ. وهو قولُ الأئمّةِ الأربعةِ.
وذكر بعضُ المتأخرينَ: أنه مستحبٌّ، وقاسَه على أخذِ شارِبِه،
وحَلْقِ عانتِه، ونَتْفِ إبْطِه.
وهذا مخالفٌ لما عليه عملُ الأمّةِ، وهو قياسٌ فاسدٌ، فإنَّ أخذَ الشارِبِ، وتقليمَ الظُّفُرِ، وحَلْقَ العانةِ، من سُنَنِ طهارتِه وإزالةِ وَسَخِه ودَرَنِه.
وأمّا الخِتانُ: فهو قطعُ عضوٍ من أعضائِه، والمعنى الذي لأجلِه شُرِعَ في الحياةِ، قد زال بالموتِ، فلا مصلحةَ في خِتانِه، وقد أخبَرَ النبيُّ ﷺ أنه يُبعَثُ يومَ القيامةِ بقُلْفَتِه غيرَ مختونٍ، فما الفائدةُ أن يُقطَعَ منه عند الموتِ عضوٌ يعودُ إليه يومَ القيامةِ، وهو من تمامِ تخلُّقِه في النشأةِ الأخرى.
Abschnitt
(Das vierte): Der Tod; die Beschneidung des Toten ist nicht verpflichtend einstimmig der Gemeinschaft. Ist sie empfohlen?
Die Mehrheit der Leute des Wissens ist, dass sie nicht empfohlen ist. Es ist die Aussage der vier Imame.
Einige der Späteren erwähnten: dass sie empfohlen ist und verglichen sie mit dem Nehmen seines Schnurrbartes,
dem Rasieren seiner Schamhaare und dem Zupfen seiner Achselhaare.
Dies widerspricht dem, worauf die Praxis der Gemeinschaft ist, und es ist ein verdorbener Vergleich, denn das Nehmen des Schnurrbartes, das Schneiden des Nagels und das Rasieren der Schamhaare gehören zu den Sunnan seiner Reinheit und der Entfernung seines Schmutzes und seiner Unreinheit.
Was die Beschneidung betrifft: so ist sie das Abschneiden eines Glieds seiner Glieder. Die Bedeutung, weswegen sie im Leben vorgeschrieben wurde, ist durch den Tod weggefallen, sodass es keinen Nutzen in seiner Beschneidung gibt. Der Prophet (Friede und Segen seien auf ihm) berichtete, dass er am Tag der Auferstehung mit seiner Vorhaut ohne Beschneidung auferweckt wird. Was ist der Nutzen, dass von ihm beim Tod ein Glied abgeschnitten wird, das zu ihm am Tag der Auferstehung zurückkehrt, und es gehört zur Vollständigkeit seiner Schöpfung in der zweiten Schöpfung.
فصل
ولا يَمنَعُ الإحرامُ من الخِتانِ، نصَّ عليه الإمامُ أحمَدُ، وقد سُئل عن المُحْرِمِ: يختَتِنُ؟ فقال: نعم.
ولم يجعلْه من إزالةِ الشعرِ وتقليمِ الظُّفُرِ، لا في الحياةِ ولا بعد الموتِ.
Abschnitt
Der Iḥrām verhindert nicht die Beschneidung. Imam Aḥmad erklärte es, und er wurde über den Muḥrim gefragt: Wird er beschnitten? Er sagte: Ja.
Er machte es nicht zur Entfernung der Haare und zum Schneiden des Nagels, nicht im Leben und nicht nach dem Tod.
الفصل الثالث عشر
Der dreizehnte Abschnitt
في خِتانِ النبيِّ ﷺ
وقد اخْتُلِفَ فيه على أقوالٍ:
(أحدها): أنَّه وُلِد مختونًا.
و(الثاني): أنَّه ﷺ خُتِن حينَ شُقَّ صَدْرُه.
و(الثالث): أنَّ جدَّه عبد المطلب خَتَنَه على عادةِ العرب في ختانِ أولادِهِم.
ونحن نذكر قائلي هذه الأقوالِ وحُجَجَهُم.
فأمّا مَن قال: وُلِد مختونًا، فاحتجُّوا بأحاديثَ:
أحدها: ما رواه أبو عُمَرَ بن عبد البَرِّ، فقال: «وقد رُوي أنَّ النبيَّ ﷺ وُلِد مختونًا، من حديثِ عبدِ اللهِ بنِ عبّاسٍ، عن أبيه العبّاسِ بنِ عبدالمطلب، قال: وُلِدَ رسولُ اللهِ ﷺ مختونًا مسرورًا» يعني: مقطوعَ السُّرَّة. فأعجبَ ذلك جدَّه عبدَ المطلب، قال: لَيَكُونَنَّ لابني هذا شأنٌ عظيمٌ.
ثم قال ابنُ عبد البَرِّ: «أليس حديثُ العبّاسِ هذا بالقائم». قال: وقد رُويَ موقوفًا على ابنِ عُمَرَ، ولا يَثْبُتُ أيضًا.
قلت: حديثُ ابنِ عمرَ رويناه من طريقِ أبي نُعَيْم، حدثنا أبو الحَسَن محمدُ بنُ أحمدَ، من خالدِ الخطّاب، حدثنا محمدُ بنُ سليمان، حدثنا عبدُ الرحمن بنُ محمد بنِ أبي موسى المقدسيُّ، حدثنا خالدٌ، عن نافع عن ابنِ عُمَرَ، قال: وُلِدَ النبيُّ ﷺ سَلْفَعَ مَسْرورًا مختونًا.
ولكنْ محمدُ بنُ سليمانَ هذا، قال الباغَنْدِيّ: هو ضعيفٌ، وقال الدَّارَقُطْنيُّ: كان كثيرَ التَّدليس يحدّثُ بما لم يسمَع، ورُبَّما سرَقَ الحديثَ.
ومنها: ما رواه الخطيبُ بإسنادِه، من حديثِ سفيانَ بنِ محمَّد المِصِّيصيِّ، حدثنا هُشَيْم، حدثنا ابنُ أبي ليلى، عن يونُسَ بنِ عُبيد، عن الحسَنِ، عن أنسِ بنِ مالكٍ، قال: قال رسولُ اللهِ ﷺ: «مِنْ كَرامَتي على اللهِ أَنّي وُلِدْتُ مختونًا ولم يَرَ سَوْأتي أحدٌ».
قال الخطيبُ: «لم يَروه فيما يقالُ غيرُ يونسَ، عن هُشَيْم، وتفرّد به سفيانُ بنُ محمدٍ المِصِّيصيُّ»، وهو منكَرُ الحديثِ.
قال الخطيبُ: أخبرني الأزهريُّ، قال: سُئِل الدَّارَقُطْنيُّ عن سفيانَ ابنِ محمدٍ المِصِّيصيِّ، وأخبرني أبو الطيِّبِ الطبريُّ، قال: قال لنا الدارقطنيُّ: شيخٌ لأهلِ المِصِّيصةِ يقالُ له: سفيانُ بنُ محمدٍ الفَزَاريُّ، كان ضعيفًا سيّءَ الحالِ في الحديثِ.
قال صالحُ بنُ محمدٍ الحافظُ: سفيانُ بنُ محمدٍ المِصِّيصيُّ لا شيءَ.
وقد رواه أبو القاسمِ بنُ عَساكِرَ، من طريقِ الحَسَنِ بنِ عَرَفَةَ، حدثنا هُشَيْم، عن يُونُسَ، عن الحسَنِ، عن أنسٍ قال: قال رسولُ اللهِ ﷺ: «مِن كرامَتي على ربّي عزَّ وجَلَّ أنّي وُلِدْتُ مختونًا لم يَرَ أحدٌ سَوْأتي». وفي إسنادِه إلى الحسَنِ بنِ عَرَفَةَ عِدَّةٌ مجاهيلُ.
قال أبو القاسمِ ابنُ عَساكِرَ: أمّا سرقَ ابنُ الجَارُودِ، وهو كذّابٌ، فَرَواه عن الحسَنِ بنِ عَرَفَةَ.
وممّا احتجَّ به أربابُ هذا القولِ: ما ذكَره محمَّدُ بنُ عليٍّ التَّرْمِذيُّ في معجزاتِ النبيِّ ﷺ، فقال: ومنها: أنَّ صفيَّةَ بنتَ عبد المطلب قالت: أردتُ أن أعرِفَ الحسَنَ من أمّ أمّ أنثى، فرأيتُه مختونًا. وهذا الحديثُ لا يَثْبُتُ، وليس له إسنادٌ يُعرَفُ به.
وقد قال أبو الحَسَن عُمَرُ بنُ الحَسَنِ بنِ هِبَةِ بنِ جَرادَةَ في كتابِ صنّفَه في ختانِ الرسولِ ﷺ يردُّ به على محمَّدِ بنِ طَلْحَةَ في مُصَنَّفٍ صنّفَه، وقرّر فيه أنَّ رسولَ اللهِ ﷺ وُلِد مختونًا: وهذا محمَّدٌ التَّرْمِذيُّ الحكيمُ، لم يكنْ من أهلِ الحديثِ، ولا يُعلَمُ له طبقاتُ الصُّوفيةِ والعارفينَ، وإنّما كان له الكلامُ على إشاراتِ الصُّوفيةِ والعارفينَ، ودَعْوى الكشفِ على الأمورِ الغامضةِ والحقائقِ، حتى خرجَ في الكلامِ على ذلك مِن قاعدةِ الفقهاءِ، واستَمجَّ الطعنَ عليه بذلك والإزراء، وطعنَ عليه أئمَّةُ الفقهاءِ والصوفيةِ، وأخرجَه بذلك عن السِّيرةِ المَرْضِيَّةِ، وقالوا: إنّه أدخلَ في علمِ الشريعةِ ما فارقَ به الجماعةَ، فاستَمجُّوا بذلك القَدْحَ والثَّناءَ عليه، وكتبتُ بالأحاديثِ الموضوعةِ، وحَتْها بأخبارٍ ليستْ بمرويّةٍ ولا مَسْمُوعةٍ، وفعلَها بخفيٍّ
الأمورِ الشرعيّةِ التي لا يُعقَلُ معناها بعِلَّةٍ، ما أضعَفَها وأوْهَنَها.
ومِمّا ذكرَه في كتابٍ صنّفَه في الاحتياطِ: أن يَسجدَ عقيبَ كلِّ صلاةٍ يصلّيها سجدتي السهوِ، وإن لم يكن سها فيها.
وهذا مِمّا لا يجوزُ فِعْلُه بالإجماعِ، وفاعلُه منسوبٌ إلى الغلوِّ والابتداعِ.
وما حكاه عن صفيَّةَ بقولها: فرأيتُه مختونًا، يناقِضُ الأحاديثَ الأُخَرَ، وهو قولُه: «لم يَثْبُتْ سَوْأتي أحدٌ». فقولُه: حديثٌ في هذا البابِ يناقِضُ الآخَرَ، إذ لا يَثْبُتُ واحدٌ منها، ولو وُلِد مختونًا فليس مِن خصائصِه ﷺ، فإنَّ كثيرًا من الناسِ يولَدُ غيرَ محتاجٍ إلى الختانِ.
قال: وذكر أبو القاسمِ النَّسّابةُ الزَّيديُّ، أنَّ أباه القاضيَ أبا محمَّد الحَسَنَ بنَ محمَّدِ بنِ الحَسَنِ الزَّيديَّ غيرَ محتاجٍ إلى الختانِ. قال: ولِدابنُ أبي محمَّدٍ المطهَّرُ، قال: وقال فيما قرأَ وكتَب: خُلِقَ أبو محمَّد الحَسَنُ مطهَّرًا لم يُختن، وتوفِّي غيرَ محتاجٍ إلى الختانِ، وقد كان الفقهاءُ من بني هؤلاء مَن وُلِد كذلك لم يُختن، واستَحسنَ بعضُهم أن يُمَرَّ الموسى على موضعِ الختانِ من غيرِ قطعٍ، والعوامُّ يُسمُّون مثلَ هذا الختانِ القَمَرَ، يُشيرونَ بذلك إلى أنَّ النموَّ في خِلْقةِ الإنسانِ يحصُلُ في زيادةِ القمرِ، ويحصُلُ
النقصانُ في الخِلْقةِ عند نقصانِه، كما يقعُ ذلك في الجَزْرِ والمَدِّ، فيُسبَّرُ النقصانُ الذي يقعُ في القُلْفَةِ حصلَ إلى نقصانِ القمرِ.
قال: وما ورَدَ في حديثٍ رواه سيفُ بنُ مُحمَّدٍ ابنُ أُختِ سفيانَ الثوريِّ، عن أبي هُرَيرة، عن عائشةَ، عن النبيِّ ﷺ: «ابنُ صيّادٍ وُلِد مسرورًا مختونًا»، وسيفٌ مطعونٌ في حديثِه.
وقيل: إنَّ قَيْصَرَ مَلِكِ الرومِ وَرَدَ عليه أمرُ القيسِ كذلك، ودخلَ عليه أمرُ القيسِ الحمّامَ، وجاءَ كذلك، فقال يهجوهم: إنِّي حَلَفْتُ يمينًا غيرَ كاذبةٍ لأنتَ أَقْلَفُ إلّا ما جَنَى القَمَرُ
يعبِّرُ أنّه لم يُختن، وورَدَ عليه كذلك نقصًا. وقيل: إنَّ هذا البيتَ أحدُ الأسبابِ الباعثةِ لقيصرَ على أن سمَّ امرأَ القيسِ فماتَ.
وأنشَدَ ابنُ الأعرابيِّ فيمن وُلِدَ ما قُلِفُو: فَذاكَ يُكْنَى لا يَسِفُّ حَجَرَهُ مُخَتَّقُ العِرْضِ حَدِيدٌ مَنْظَرُهْ في لَيلٍ كأنّوا شَدِيدٌ خَضَرُهْ عَضَّ بأطْرافِ الزِّنَاءِ قَمَرُهْ
يقول: هو أقلَفُ، ليس بمختون إلا ما قُصَّ منه القمرُ، وشبَّه قُلْفته بالزيادي.
وهي قُرْنُ العقربِ، وكانت العربُ لا تعدُّ بصورة الختان من غير ختان، وترى الفضيلة في الختان نفسه، وتُفخر به.
قال: وقد بعث الله نبيَّنا ﷺ، وخصَّه بصفاتِ الكمال من الخَلْقِ والنَّسبِ، فكيف يجوز أن يكون مما ذكَرَه من كَوْنِه مختوناً مما يتميَّز به النبيُّ ﷺ ويُخصَّص.
ومنها: إنَّ الختانَ من الكلماتِ التي ابتلى اللهُ بها خليلَه ﷺ فأتمَّهنَّ وأكملَهنَّ، وأشدُّ الناسِ بلاءً الأنبياءُ، ثم الأمثلُ فالأمثلُ.
وقد عدَّ النبيُّ ﷺ الختان من الفطرة، ومن المعلوم أنَّ الابتلاء به مع الصبر مما يُضاعَف ثوابُ المبتلى به وأجرُه، والأَوْلَى بحال النبيِّ ﷺ أن لا يُسلب منه الفضيلة، وأن يكون اللهُ سبحانه قد أكرم النبيَّ ﷺ، فإنَّ خصائصه أعظم من خصائص غيره من النبيِّين وأعلى.
وختن الملك إيَّاه. كما رُؤيته. الأجدر أن يكون من خصائصه وأوْلَى. هذا آخر كلام ابن العظيم.
ويريد ختن الملك، فيما رواه من طريق الخطيب، عن أبي بكرة أنَّ جبريل ختن النبيَّ ﷺ حين طهَّر قلبَه.
وهو مع كونه موقوفاً على أبي بكرة، فإنَّ الخطيب قال فيه: أنبأنا أبو القاسم عبد الواحد بن عثمان بن محمد البَجَلي، أنبأنا جعفر بن محمد بن نصير، حدَّثنا محمد بن عبد الله بن سليمان، حدَّثنا عبد الرحمن بن عيينة البصري، حدَّثنا عليُّ بن محمد المدائني، حدَّثنا مسلمة بن محارب بن سلم بن زياد، عن أبيه، عن أبي بكرة. وليس هذا الإسناد مما يحتجُّ به.
وحديثُ شَقِّ الملكِ قلبَه ﷺ، قد رُوي من وجوهٍ متعددةٍ مرفوعاً إلى النبيِّ ﷺ، وليس في شيءٍ منها أنَّ جبريل ختنه، إلا في هذا الحديث، فهو شاذٌّ غريبٌ.
قال ابنُ العديم: وقد جاء في بعض الروايات: أنَّ جدَّه عبد المطلب خَتَنَه في اليوم السابع.
قال: وهو ـ على ما قيل ـ أشبه بالصواب، وأقرب إلى الواقع.
ثم ساق من طريق ابن عبد البَرِّ: حدَّثنا أبو عمرو أحمدُ بن محمد بن أحمد قراءة منِّي عليه، أنَّ محمد بن عيسى حدَّثه قال: حدَّثنا يحيى بن أيوب بن زياد العلَّاف، حدَّثنا محمد بن السري العسقلاني، حدَّثنا الوليد بن مُسلم، عن شُعيب بن أبي حمزة، عن عطاء الخراساني، عن عكرمة، عن ابن عباس: أنَّ عبد المطلب ختن النبيَّ ﷺ يوم سابعه، وجعل له مأدُبةً، وسمَّاه محمداً.
قال يحيى بن أيوب: ما وجدنا هذا الحديث عند أحدٍ إلا عند ابن أبي السري، وهو محمد بن المتوكل بن أبي السري. والله أعلم.
Über die Beschneidung des Propheten (Friede und Segen seien auf ihm)
Darüber gab es Meinungsunterschiede in mehreren Aussagen:
(Eine davon): Dass er beschnitten geboren wurde.
(Die zweite): Dass er (Friede und Segen seien auf ihm) beschnitten wurde, als seine Brust geöffnet wurde.
Und (die dritte): Dass sein Großvater ʿAbd al-Muṭṭalib ihn nach der Gewohnheit der Araber bei der Beschneidung ihrer Kinder beschnitt.
Wir werden die Behauptenden dieser Aussagen und ihre Argumente erwähnen.
Was die betrifft, die sagten: Er wurde beschnitten geboren, so argumentierten sie mit Hadithen:
Einer davon: Was Abū ʿUmar ibn ʿAbd al-Barr überlieferte, er sagte: "Es wurde überliefert, dass der Prophet (Friede und Segen seien auf ihm) beschnitten geboren wurde, aus dem Hadith von ʿAbdallāh ibn ʿAbbās, von seinem Vater al-ʿAbbās ibn ʿAbd al-Muṭṭalib, er sagte: Der Gesandte Gottes (Friede und Segen seien auf ihm) wurde beschnitten geboren, abgenabelt", das heißt: mit abgeschnittener Nabelschnur. Das gefiel seinem Großvater ʿAbd al-Muṭṭalib, er sagte: Diesem meinem Sohn wird eine große Bedeutung zukommen.
Dann sagte Ibn ʿAbd al-Barr: "Ist nicht der Hadith von al-ʿAbbās dieser mit dem Stehenden." Er sagte: Es wurde aufgehalten auf Ibn ʿUmar überliefert, und es ist auch nicht authentisch.
Ich sage: Der Hadith von Ibn ʿUmar überlieferten wir vom Weg von Abū Nuʿaim, uns erzählte Abū l-Ḥasan Muḥammad ibn Aḥmad, von Khālid al-Khaṭṭāb, uns erzählte Muḥammad ibn Sulaimān, uns erzählte ʿAbd ar-Raḥmān ibn Muḥammad ibn Abī Mūsā al-Maqdisī, uns erzählte Khālid, von Nāfiʿ, von Ibn ʿUmar, er sagte: Der Prophet (Friede und Segen seien auf ihm) wurde kräftig geboren, abgenabelt, beschnitten.
Aber Muḥammad ibn Sulaimān, al-Bāghandī sagte über ihn: Er ist schwach. Ad-Dāraquṭnī sagte: Er machte viel Tadlīs, er erzählte, was er nicht hörte, und manchmal stahl er den Hadith.
Darunter: Was al-Khaṭīb mit seiner Überliefererkette überlieferte, aus dem Hadith von Sufyān ibn Muḥammad al-Miṣṣīṣī, uns erzählte Hushaim, uns erzählte Ibn Abī Lailā, von Yūnus ibn ʿUbaid, von al-Ḥasan, von Anas ibn Mālik, er sagte: Der Gesandte Gottes (Friede und Segen seien auf ihm) sagte: "Von meiner Ehre bei Gott ist, dass ich beschnitten geboren wurde und niemand meine Schamgegend sah."
Al-Khaṭīb sagte: "Es überlieferte ihn, soweit gesagt wird, nur Yūnus von Hushaim, und Sufyān ibn Muḥammad al-Miṣṣīṣī blieb damit allein", und er ist bedenklich im Hadith.
Al-Khaṭīb sagte: Mir berichtete al-Azharī, er sagte: Ad-Dāraquṭnī wurde über Sufyān ibn Muḥammad al-Miṣṣīṣī gefragt. Mir berichtete Abū ṭ-Ṭayyib aṭ-Ṭabarī, er sagte: Ad-Dāraquṭnī sagte zu uns: Ein Scheich der Leute von al-Miṣṣīṣa, dem gesagt wird: Sufyān ibn Muḥammad al-Fazārī, war schwach, schlecht im Zustand im Hadith.
Ṣāliḥ ibn Muḥammad al-Ḥāfiẓ sagte: Sufyān ibn Muḥammad al-Miṣṣīṣī ist nichts.
Abū l-Qāsim ibn ʿAsākir überlieferte es vom Weg von al-Ḥasan ibn ʿArafa, uns erzählte Hushaim, von Yūnus, von al-Ḥasan, von Anas, er sagte: Der Gesandte Gottes (Friede und Segen seien auf ihm) sagte: "Von meiner Ehre bei meinem Herrn, mächtig und erhaben, ist, dass ich beschnitten geboren wurde, niemand sah meine Schamgegend." In seiner Überliefererkette zu al-Ḥasan ibn ʿArafa sind mehrere Unbekannte.
Abū l-Qāsim ibn ʿAsākir sagte: Was Ibn al-Jārūd stahl, er ist ein Lügner, er überlieferte es von al-Ḥasan ibn ʿArafa.
Was die Besitzer dieser Aussage als Argument anführten: Was Muḥammad ibn ʿAlī at-Tirmidhī in den Wundern des Propheten (Friede und Segen seien auf ihm) erwähnte, er sagte: Darunter: dass Ṣafīya bint ʿAbd al-Muṭṭalib sagte: Ich wollte wissen, ob al-Ḥasan männlich oder weiblich ist, und ich sah ihn beschnitten. Dieser Hadith ist nicht authentisch und hat keine bekannte Überliefererkette.
Abū l-Ḥasan ʿUmar ibn al-Ḥasan ibn Hiba ibn Jarāda sagte in einem Buch, das er über die Beschneidung des Gesandten (Friede und Segen seien auf ihm) verfasste, als Antwort auf Muḥammad ibn Ṭalḥa in einem Werk, das er verfasste und darin bestätigte, dass der Gesandte Gottes (Friede und Segen seien auf ihm) beschnitten geboren wurde: Dieser Muḥammad at-Tirmidhī al-Ḥakīm war nicht von den Leuten des Hadith, und man kennt ihm nicht die Stufen der Sufis und Gnostiker. Vielmehr hatte er die Rede über die Andeutungen der Sufis und Gnostiker und den Anspruch der Enthüllung über die verborgenen Dinge und Wahrheiten, bis er in der Rede darüber aus der Regel der Rechtsgelehrten herauskam und sich die Schmähung auf ihn dadurch und die Herabsetzung angelte. Die Imame der Rechtsgelehrten und Sufis schmähten ihn und brachten ihn dadurch aus dem zufriedenstellenden Weg heraus. Sie sagten: Er führte in die Wissenschaft der Gesetzgebung ein, was er die Gemeinschaft verließ. Sie fanden dadurch den Tadel und das Lob auf ihn schlecht und schrieben mit den erfundenen Hadithen und verzierte sie mit Berichten, die weder überliefert noch gehört sind. Er tat sie mit Verborgenem
der gesetzlichen Dinge, deren Bedeutung nicht mit einer Ursache verstanden wird, was er sie schwächte und geschwächt machte.
Was er in einem Buch erwähnte, das er über die Vorsicht verfasste: dass er nach jedem Gebet, das er betet, die zwei Niederwerfungen der Nachlässigkeit niederwirft, auch wenn er nicht nachlässig war.
Dies gehört zu dem, dessen Tun einstimmig nicht erlaubt ist, und sein Täter wird zum Übertreiben und zur Neuerung zugeschrieben.
Was er von Ṣafīya mit ihrer Aussage überlieferte: Ich sah ihn beschnitten, widerspricht den anderen Hadithen, und es ist seine Aussage: "Niemand sah meine Schamgegend." Seine Aussage: Ein Hadith in diesem Kapitel widerspricht dem anderen, da keiner von ihnen authentisch ist. Wenn er beschnitten geboren worden wäre, wäre es nicht von seinen Besonderheiten (Friede und Segen seien auf ihm), denn viele der Menschen werden geboren, ohne die Beschneidung zu benötigen.
Er sagte: Abū l-Qāsim an-Nassāba az-Zaidī erwähnte, dass sein Vater, der Qāḍī Abū Muḥammad al-Ḥasan ibn Muḥammad ibn al-Ḥasan az-Zaidī, ohne Bedarf an Beschneidung war. Er sagte: Der Sohn von Abū Muḥammad al-Muṭahhar wurde geboren. Er sagte: Er sagte in dem, was er las und schrieb: Abū Muḥammad al-Ḥasan wurde rein erschaffen, er wurde nicht beschnitten, und er starb ohne Bedarf an Beschneidung. Unter den Rechtsgelehrten der Söhne dieser war, wer so geboren wurde, er wurde nicht beschnitten. Einige von ihnen fanden es gut, dass das Rasiermesser über die Stelle der Beschneidung ohne Abschneiden geführt wird. Die Allgemeinheit nennt so eine Beschneidung den Mond, sie deuten damit an, dass das Wachstum in der Schöpfung des Menschen in der Zunahme des Mondes geschieht und die Abnahme
in der Schöpfung bei seiner Abnahme geschieht, wie das im Gezeitenwechsel geschieht. Die Abnahme, die in der Vorhaut geschieht, wird vollständig gemessen, sondern der Kopf der Eichel ist, sodass der Ausgang des Urins erleichtert wird. Deshalb wird dem, dessen Beschneidung nicht befohlen wird, befohlen, dass ihm die vollständige Eichel erscheint. Was den betrifft, dessen Beschneidung vorausgeht, so ist, dass die Eichel ganz sichtbar ist.
Er sagte: Was in einem Hadith überliefert wurde, den Saif ibn Muḥammad, der Neffe von Sufyān ath-Thaurī, von Abū Huraira, von ʿĀʾisha, vom Propheten (Friede und Segen seien auf ihm) überlieferte: "Ibn Ṣayyād wurde abgenabelt beschnitten geboren", und Saif ist angeschlagen in seinem Hadith.
Es wurde gesagt: Kaiser, der König der Römer, kam zu ihm die Angelegenheit von Kaiser so, und Imruʾ al-Qais trat in das Badehaus ein und kam so. Er sagte, um sie zu schmähen: Ich schwor einen Eid, nicht lügend Du bist unbeschnitten, außer was der Mond tat
Er drückt aus, dass er nicht beschnitten wurde und so zu ihm als Mangel kam. Es wurde gesagt: dass dieser Vers einer der Gründe ist, die Kaiser dazu brachten, Imruʾ al-Qais zu vergiften, sodass er starb.
Ibn al-Aʿrābī rezitierte über den, der ohne Vorhaut geboren wurde: Jener wird benannt, sein Stein schneidet nicht Beschnittenen Ehre, intensiv sein Anblick In einer Nacht, als wären sie stark, ihr Grün Mit den Spitzen der Zināʾ biss ihr Mond
Er sagt: Er ist unbeschnitten, nicht beschnitten, außer was der Mond von ihm abschnitt. Er verglich seine Vorhaut mit der Ziyādī.
Sie ist das Horn des Skorpions. Die Araber zählten nicht mit der Gestalt der Beschneidung ohne Beschneidung und sahen die Vorzüglichkeit in der Beschneidung selbst und prahlten damit.
Er sagte: Gott sandte unseren Propheten (Friede und Segen seien auf ihm) und zeichnete ihn mit den Eigenschaften der Vollkommenheit in der Schöpfung und der Abstammung aus. Wie kann es erlaubt sein, dass er unter dem ist, was er von seinem Beschnittensein erwähnte, wodurch sich der Prophet (Friede und Segen seien auf ihm) unterscheidet und spezifiziert wird.
Darunter: Dass die Beschneidung zu den Worten gehört, mit denen Gott Seinen Freund (Friede und Segen seien auf ihm) prüfte und er sie vervollkommnete und vervollständigte. Die Menschen mit der größten Prüfung sind die Propheten, dann die Besten, dann die Besten.
Der Prophet (Friede und Segen seien auf ihm) zählte die Beschneidung zur Fitra. Aus dem Bekannten ist, dass die Prüfung damit mit der Geduld das ist, womit der Lohn des Geprüften damit und sein Lohn verdoppelt wird. Das Vorzüglichere im Zustand des Propheten (Friede und Segen seien auf ihm) ist, dass ihm die Vorzüglichkeit nicht geraubt wird und dass Gott, der Erhabene, den Propheten (Friede und Segen seien auf ihm) geehrt hat. Seine Besonderheiten sind größer als die Besonderheiten der anderen Propheten und höher.
Die Beschneidung durch den Engel. Wie ihre Sicht. Das Geeignetere ist, dass es von seinen Besonderheiten und Vorzüglicheren ist. Das ist das Ende der Rede von Ibn al-ʿAẓīm.
Er meint die Beschneidung durch den Engel, in dem, was er vom Weg von al-Khaṭīb überlieferte, von Abū Bakra, dass Gabriel den Propheten (Friede und Segen seien auf ihm) beschnitt, als er sein Herz reinigte.
Es ist trotz seines Aufhaltens auf Abū Bakra, so sagte al-Khaṭīb darin: Uns berichtete Abū l-Qāsim ʿAbd al-Wāḥid ibn ʿUthmān ibn Muḥammad al-Bajalī, uns berichtete Jaʿfar ibn Muḥammad ibn Nuṣair, uns erzählte Muḥammad ibn ʿAbdallāh ibn Sulaimān, uns erzählte ʿAbd ar-Raḥmān ibn ʿUyaina al-Baṣrī, uns erzählte ʿAlī ibn Muḥammad al-Madāʾinī, uns erzählte Maslama ibn Muḥārib ibn Salm ibn Ziyād, von seinem Vater, von Abū Bakra. Diese Überliefererkette ist nicht das, womit argumentiert wird.
Der Hadith der Öffnung der Brust durch den Engel (Friede und Segen seien auf ihm) wurde aus mehreren Wegen erhoben zum Propheten (Friede und Segen seien auf ihm) überliefert, und in keinem von ihnen ist, dass Gabriel ihn beschnitt, außer in diesem Hadith. Er ist fremdartig, seltsam.
Ibn al-ʿAdīm sagte: In einigen Überlieferungen kam: dass sein Großvater ʿAbd al-Muṭṭalib ihn am siebten Tag beschnitt.
Er sagte: Es ist - gemäß dem, was gesagt wurde - ähnlicher mit dem Richtigen und näher an der Wirklichkeit.
Dann führte er vom Weg von Ibn ʿAbd al-Barr an: Uns erzählte Abū ʿAmr Aḥmad ibn Muḥammad ibn Aḥmad als Lesen von mir bei ihm, dass Muḥammad ibn ʿĪsā ihm erzählte, er sagte: Uns erzählte Yaḥyā ibn Ayyūb ibn Ziyād al-ʿAllāf, uns erzählte Muḥammad ibn as-Sarī al-ʿAsqalānī, uns erzählte al-Walīd ibn Muslim, von Shuʿaib ibn Abī Ḥamza, von ʿAṭāʾ al-Khurāsānī, von ʿIkrama, von Ibn ʿAbbās: dass ʿAbd al-Muṭṭalib den Propheten (Friede und Segen seien auf ihm) am siebten Tag beschnitt und für ihn ein Festmahl machte und ihn Muḥammad nannte.
Yaḥyā ibn Ayyūb sagte: Wir fanden diesen Hadith bei niemandem außer bei Ibn Abī s-Sarī, und er ist Muḥammad ibn al-Mutawakkil ibn Abī s-Sarī. Und Gott weiß es am besten.
الفصل الرابع عشر
Der vierzehnte Abschnitt
في الحكمة التي لأجلها يُعادُ بنو آدم غُرْلاً
لما وعد اللهُ سبحانه بالحكمة والوعد الذي لا يخلف وعده. أنَّه يُعيد الخلق كما يُقَدِّر بدء أوَّل خلقٍ. كان مِن صدقِ وعدِه وعَوْدِه على الحالةِ التي بدأ عليها من تمام أعضائه وذاته.
قال تعالى: ﴿يَوْمَ نَطْوِي السَّمَاءَ كَطَيِّ السِّجِلِّ لِلْكُتُبِ كَمَا بَدَأْنَا أَوَّلَ خَلْقٍ نُعِيدُهُ وَعْدًا عَلَيْنَا إِنَّا كُنَّا فَاعِلِينَ﴾ [الأنبياء، ١٠٤].
وقال تعالى: ﴿كَمَا بَدَأَكُمْ تَعُودُونَ﴾ [الأعراف، ٢٩].
وأيضاً: فإنَّ الختان إنَّما يُشرع في الدنيا لتكميل الطهارة والتنزُّه من البول، وأهل الجنة لا يبولون بل يتغوَّطون، فليس هناك نجاسة تصيب الغُرْلة فيحتاج إلى التنزُّه منها، والقُلْفة لا تمنع لذَّة الجماع ولا تنوِّقُه. هذا إن قُدِّر استمرارُهم من تلك الحالة التي يُعيدون عليها، وإلَّا فلا يلزم من كونِهم يُبعثون كذلك أن يستمرُّوا على تلك الحالة، فإنَّهم يُبعثون حُفاةً عُراةً بهماً، ثمَّ يُكْسَوْن، ويُرَدُّ في خلقهم، ويُبَدَّل خلقُهم، ويُزاد في ذلك بعد ذلك.
يُزاد في خَلْق أهل الجنة والنار وإلا فوقت قيامِهم من القبور يكونونَ على صورتِهم التي كانوا عليها في الدُّنيا، وعلى صِفاتِهم وهيئاتِهم وأحوالهم، فيُبعث كلُّ عبدٍ على ما مات عليه، ثم يُنْشِئُهم الله سبحانه كما يشاء.
وهل تبقى تلك الغُرْلة التي كملت خلقهم في القبور أو تزول؟
يمكن هذا وهذا، ولا يُعلَمُ إلا بخبرٍ يجب المصير إليه، والله ـ سبحانه وتعالى ـ أعلم.
Über die Weisheit, weswegen die Söhne Adams unbeschnitten zurückkehren
Als Gott, der Erhabene, mit der Weisheit und dem Versprechen, das sein Versprechen nicht bricht, versprach, dass Er die Schöpfung wiederherstellt, wie Er den Beginn der ersten Schöpfung schätzt, war von der Wahrhaftigkeit Seines Versprechens und Seiner Rückkehr auf den Zustand, auf dem Er begann, von der Vollständigkeit seiner Glieder und seines Selbst.
Der Erhabene sagte: ﴿An dem Tag, an dem Wir den Himmel zusammenrollen wie das Zusammenrollen der Schriftrolle für die Bücher. Wie Wir die erste Schöpfung begannen, wiederholen Wir sie. Ein Versprechen auf Uns, Wir sind es, die es tun﴾ [al-Anbiyāʾ, 104].
Der Erhabene sagte: ﴿Wie Er euch begann, kehrt ihr zurück﴾ [al-Aʿrāf, 29].
Auch: Die Beschneidung wird nur im Diesseits zur Vervollständigung der Reinheit und zur Reinigung vom Urin vorgeschrieben. Die Leute des Paradieses urinieren nicht, sondern sie entleeren sich nicht, sodass es dort keine Unreinheit gibt, die die Vorhaut trifft, sodass die Reinigung davon benötigt wird. Die Vorhaut verhindert nicht die Lust des Geschlechtsverkehrs und mindert sie nicht. Das, wenn angenommen wird, dass sie von jenem Zustand fortdauern, auf den sie wiederherstellen, sonst ist aus ihrem Beschnittensein nicht erforderlich, dass sie auf jenem Zustand fortdauern, denn sie werden barfuß, nackt, unbeschnitten auferweckt, dann bekleidet, in ihre Schöpfung zurückgegeben, ihre Schöpfung verändert, danach darin vermehrt.
Die Schöpfung der Leute des Paradieses und des Feuers wird danach vermehrt, sonst ist zur Zeit ihrer Auferstehung aus den Gräbern auf ihrer Gestalt, die sie im Diesseits waren, auf ihren Eigenschaften, Zuständen und Umständen. Jeder Diener wird auferweckt auf dem, worauf er starb, dann erschafft sie Gott, der Erhabene, wie Er will.
Bleibt jene Vorhaut, die ihre Schöpfung in den Gräbern vervollständigte, oder verschwindet sie?
Es ist möglich dies und dies, und es wird nur durch einen Bericht gewusst, zu dem der Rückgriff verpflichtend ist, und Gott - der Erhabene - weiß es am besten.